Renovierung Mietwohnung. Rechnung auf Mieter, Werbungskosten für Vermieter?

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Sie können die Rechnungen ganz normal beilegen und absetzen. Weisen sie an die in diesem Fall Subunternehmer-eigenschaft des Mieters hin, der in Ihrem Auftrag gehandelt hat. Es läßt sich ja leicht anhand des Mietvertrasges überprüfen ob dies tatsächlich so ist. Sie werden ja die Mieteinnahmen wenn Sie schon die Kosten absetzen auch beim FA angeben, und können somit dies belegen.

Wie lange hat denn der Mieter überhaupt das Recht eine Rechnung einzureichen? Mein Mieter will mit mir zum Beispiel eine Rechnung aus 2007 abrechnen! Muss ich die noch annehmen?

Du als Vermieter machst in deiner Steuererklärung die Kosten als Erhaltungsaufwand bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Dabei weist du auf den abgekürzten Vertragsweg hin (Drittaufwand). "Erhaltungsaufwendungen sind auch dann Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie auf einem von einem Dritten in eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte die geschuldete Zahlung auch selbst leistet."