Komplizierte Situation wegen vergessener Angaben in der Steuererklärung ohne Gewerbeanmeldung?

Hallo,

Ich bin seit 2019 Student und verdiene seit dem Jahr 2018 regelmäßig etwa 300 EUR im Monat mit der australischen Onlineplattform Appen (Crowdsourcing-Tätigkeiten: Werbeanzeigen bewerten etc). Da ich zurzeit meine Steuererklärung für 2019 mache, ist mir aufgefallen, dass ich (leider viel zu spät) die Einnahmen aus dieser Quelle (2018 ca. 1070 EUR) nicht in der Steuerklärung für 2018 angegeben habe, da ich es bisher leider versäumt habe, mich genauer über die Versteuerung dieser Einkünfte zu informieren. Darüber hinaus habe ich 2018 etwa 300 EUR aus Privatverkäufen auf Ebay und Momox erzielt und insgesamt 355 EUR an Cashback und Gutschriften von Banken erhalten.

Somit habe ich insgesamt etwa 1740 EUR an Einkünften unwissentlich nicht angegeben. Die knapp 7000 EUR, die ich durch eine Aushilfstätigkeit in dem Jahr 2018 verdient habe, habe ich regulär entsprechend der Lohnsteuerbescheinigungen angegeben und auch die jeweilige Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Da ich nun nach Verrechnung des 1000 EUR Pauschbetrages für Arbeitnehmer insgesamt mit mit meinen Einkünften für 2018 noch unter dem Freibetrag von 9000 EUR liege, stellt sich mir die Frage, ob eine Selbstanzeige beim Finanzamt damit ratsam ist, da mir leider ebenfalls die Pflicht zur Rechungstellung unbekannt war. Ich habe lediglich Auszüge vom PayPal- und anderen Bankkonten. Wird das ausreichen oder wird das Finanzamt dann eine Schätzung vornehmen, insbesondere weil mir bis zuletzt nicht bewusst war, dass ich für diese Tätigkeit ein Gewerbe hätte anmelden müssen, was ich bisher leider ebenfalls versäumt habe.

Darüber hinaus habe ich über den gesamten Zeitraum hinweg keine Rechnungen ausgestellt, sondern habe meine Arbeitszeiten teilweise im Onlineportal von Appen erfasst und bin mir deshalb auch bezüglich einer eventuellen Scheinselbständigkeit sehr unsicher oder ob für die nicht ausgestellten Rechnungen dann auch Bußgelder fällig werden.

Da ich nun eingesehen habe, dass das Ganze höchstwahrscheinlich unter Scheinselbständigkeit läuft, ich mich im Vorfeld viel besser informieren hätte müssen und ich deswegen auf jeden Fall diese Tätigkeit beenden will, hoffe ich, dass mir hier jemand Tipps oder Hinweise zum weiteren Vorgehen geben kann und mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss.

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzungen.

steuerhinterziehung, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, rechnung, Scheinselbständigkeit, Steuererklärung, Bußgeld
Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Microgreens für den Wochenmarkt?

Hallo liebes Forum,

ich heisse Andreas und züchte seit Jahren gerne Pflanzen.

(nein - nicht solche Pflanzen :) )

Letztes Jahr habe ich die Microgreens für mich entdeckt -

und eine tolle Freundin mit einem eigenen Obst und Gemüsestand auf dem Wochenmarkt.

Nun würden wir die Microgreens gerne in ihr Sortiment integrieren.

Die Pflänzchen wachsen auf Substrat unter LED Licht in speziell dafür entworfenen Metall - Regalen und bekommen keine Düngung und keine Pestizide. Nur Wasser.

Alle Pflanzschalen, Werkzeuge und Flächen werden regelmässig nach Benutzung mit Wasserstoffperoxid desinfiziert und gereinigt um alle Keime abzutöten.

Momentan läuft das ganze noch bei mir in der Wohnung ab. Ich habe weder Kinder noch Haustiere und eine spezielle Ecke mit den Schränken eingerichtet. Dennoch vermute ich zur professionellen Produktion (mit evtl. Gewerbeanmeldung?!) werde ich mir eine Räumlichkeit (welche Anforderungen?!) anmieten und einrichten müssen.

Die Nachfrage nach den Superpflänzchen ist riesig und in unserer Stadt (300 000 EW) produziert sie bisher keiner. Es ist auch zugegebenermaßen in größerem Stil nicht so ganz einfach und erfordert viel Erfahrung, gutes Beobachten und ist insgesamt sehr arbeits- und zeitintensiv. Mir macht es jedoch sehr viel Freude und ist eine tolle Chance, Hobby und Beruf zu vereinen.

Ich bin aktuell noch in Vollzeit angestellt, (Elektroniker) habe aber die zukünftigen Optionen auf zB. eine 50 % Stelle.

Nun stellt sich die Frage, wie ist die Rechtsform und der Umgang mit den Behörden zu wählen? Melde ich ein Nebengewerbe an? Wo bekomme ich die Zulassung bzw Informationen über die Bedingungen für eine Zulassung zur Produktion von Lebensmitteln auf diese Art und Weise? Wie muss z.B. der Raum beschaffen sein?

Ganz herzlichen Dank im Voraus über jeden Tipp, gerne auch Links oder Hinweise zu beratenden Stellen, Ämtern und Co.,

liebe Grüße,

Andreas & Daniela

Gewerbeanmeldung, Steuern
Suchmaschinen-Auswerter, Gewerbe anmelden?

Guten Tag,

Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Job, da bin ich auf ein Jobangebot gestoßen, bei dem ich als independent contractor arbeiten würde, also als freier/unabhängiger Arbeitnehmer. Ich darf mir meine Zeiten einteilen, wie ich möchte, aber mind. 10 Std. pro Woche. Da ich zur Zeit ausbildungssuchend bin, bzw. meine Wartesemester für mein Studium sammele, käme die Gelegenheit sehr gut. Ich muss bei meiner Tätigkeit Suchmaschinenergebnisse auswerten, aber auch Webseiten auf Expertise, Authorität und Vertrauenswürdigkeit überprüfen (Internetrecherche). Die Firma liegt übrigens in Amerika.

Soweit, wie ich es verstanden habe, müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden, da ich selbständig und gewerblich handle. Es ist keine freiberufliche Tätigkeit. Ich werde auf jeden Fall unter 400€ im Monat bleiben, damit bleibe ich weiterhin familienversichert und auch Steuern würden nicht auf mich zukommen, oder? Ich bleibe ja unter 9.000 Euro (Steuerlicher Freibetrag, Einkommensteuer) , sowie bei der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Regelung, 17.500€).

Somit zu meinen Fragen. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, welche Form des Gewerbes (nicht eingetragenes Einzelunternehmen?)? Welche Klassifizierung passt am ehesten (Ich würde auf 63.99.0 tippen, das wäre dann "Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen")? Gäbe es vielleicht Probleme mit einer Scheinselbständigkeit? Wenn ja, was könnte passieren?

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Rückwirkend Gewerbe anmlden und steuern bezahlen?

Hallo,

ich bin seid zwei Jahren selbstständig tätig. Um genau zu sein habe ich einen Kanal auf youtube. Am anfang hatte ich nicht viel verdient. Ich denke ich war im Jahr 2016 unter der 8.000 marke. In 2017 war es dann aber um einiges mehr und ich müsste auf jeden Fall ordentlich steuern nachzahlen. Momentan verdiene ich noch mal ein wenig mehr als 2017 und mache monatlich schätzungsweise 4-6 tausend im Monat. Nun habe ich aus eigener Dummheit, das ist mir bewusst und auch nicht die Frage hier, während der Zeit weder ein Gewerbe angemeldet noch Steuern bezahlt was ich dann jetzt machen möchte. Ich hatte bisher keine Mahunung gehabt oder dergleichen insofern hoffe ich dass das nicht als Steuerhinterziehung gilt wenn ich nun selbstständig alles anmelde. Ich denke aber, dass da ordentliche Strafen auf mich zukommen werden. Kann jemand abschätzen in welcher Höhe sie liegen werden?
Die Steuernachzahlug selbst dürfte kein Problem sein da ich während dieser Zeit genügend Geld zurücklegte um Steuern bezahlen zu können. Ich fürchte mich nur, dass die Strafe vielleicht sehr hoch wird? Und wie mache ich das, erstmal Gewerbe anmelden oder welche andren Schritte?
Auch würde ich gerne wissen wie viel Zeit der Prozess in anspruch nehmen wird. Ich müsste eine neue Wohung mieten mit einem Studioraum da es hier zu eng wird und ich würde es gerne bald machen, bevor ich das alles jedoch abgewickelt habe und meine Bescheinigungen vom Steuerbreater etc. have denke ich nicht, dass mir irgendjemand eine Wohnfläche vermieten wird.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuernachzahlung
Gewerbe nachträglich abmelden (nach Umzug)?

Ich war während meines Studiums nebenberuflich selbstständig. Nach Beendigung des Studiums bin ich dann nach einer 6 monatigen Pause ein Angestelltenverhältnis eingegangen, in dem ich mich jetzt seit über einem Jahr befinde. Der Haken an der Sache ist, dass ich das Gewerbe nie abgemeldet hatte! Die letzten Einnahmen aus dem Gewerbe waren noch zu Studienzeiten, d.h. während des Angestelltenverhältnisses sind keinerlei Einnahmen erzielt worden.

Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Probleme, die die Sache weiter komplizieren:

- Ich habe nach dem Studium den Wohnort gewechselt ohne eine erneute Gewerbeabmeldung & -wiederanmeldung durchzuführen.

- Ich habe für 2015, 2016 und 2017 weder eine Einkommens- noch Umsatzsteuererklärung abgegeben.

Anscheinend ist es möglich ein Gewerbe auch nachträglich abzumelden. Für mich stellt sich nur die Fragen zu welchem Datum ich das am Besten mache (z.B. Datum des Umzugs in andere Stadt) und welche Konsequenzen außer ggf. Straf-/Zinszahlungen mir drohen (Stichwort Ordnungswidrigkeit für zu spätes Ab-/Ummelden)!?

Die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen hole ich gerade nach, hier stellt sich mir noch die Frage, an welche Finanzämter diese jeweils gehen, wenn ich jeweils verschiedenen Städten (mit anderen FAs) gewohnt habe!?

Tausend Dank im Voraus - Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Schlamassel helfen, dass ich mir hier eingebrockt habe...

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Selbstständigkeit, Steuern
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht
Genaue Tätigkeitsbeschreibung bei Gewerbeanmeldung mit vielen ähnlichen Tätigkeiten?

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden. Ich habe soweit alles ausgefüllt bis auf die angemeldete Tätigkeit. Das Problem ist, dass ich mehrere Tätigkeiten im Sinn habe. Ich möchte meinen Satz gerne so genau wie nötig, aber ungenau wie möglich schreiben. Ich weiß nur nicht wie ich das bewerkstelligen kann. Möchte mir jemand helfen?

Meine Tätigkeiten werden sein:

  1. Erstellen von Webseiten für Kunden und auch für mich selber (Einnahmen durch die Dienstleistung, sowie auch durch Werbebanner etc.). Dazu zählt dann alles von Design zur Logoerstellung, Programmierung bis zum Hosting (Fullstack developer)

  2. Erstellen von APPs für die versch. App-Stores (vorerst nur Spiele, kann sich erweitern) Einnahmen durch Werbung, in-Game Käufe und App Verkäufe

  3. Einahmen durch Affiliate Marketing (Webseiten die sich darauf spezialisieren oder Werbelinks auf Webseiten und YouTube Videos)

  4. Erstellen von Bildungsmaterial (YouTube Kanal, anbieten von Kursen auf Bildungsplattformen (Udemy, Skillshare…))

Meine bisher geplante Tätigkeitsbeschreibung lautet:

Computer- sowie Internetdiensleistungen (Webseitenerstellung, Apperstellung, Logoerstellung etc.) Erstellen von Bildungsmaterial in Video- und Schriftform und Affiliate Marketing.

Meint ihr der Satz ist ausreichend? Deckt er alles ab und lässt zu, dass ich weitere ähnliche Gebiete ergänze?

Vielen vielen Dank für Antworten und Anregungen.

Viele Grüße Daniel

Gewerbeanmeldung
Ausbildung + Gewerbeschein

Hallo,

ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und verdiene ca. 1 000€ Brutto (natürlich Steuerklasse 1). Da ich nächstes Jahr auf große Reise gehen möchte und Geld ansparen muss, arbeite ich nebenbei als Servicekraft auf Lohnsteuerkarte (ca 20 std./ Monat). Mit diesem Nebenjob bin ich ja aber leider in Steuerklasse 6 und habe ziemlich hohe Abgaben zu zahlen.

Deshalb frage ich mich jetzt, ob es möglich (oder eher überhaupt sinnvoll) ist, neben der Ausbildung ein Kleingewerbe anzumelden und z.b. als Hostess/ Promoterin/ etc. auf Gewerbeschein zu arbeiten. Denn da wären die Jobangebote vielfältiger und die Bezahlung oftmals auch besser.

Ich kenne mich leider fast überhaupt nicht mit Steuerangelegenheiten aus und hoffe deshalb, dass mir hier jemand schnell helfen kann. Ich weiß, dass es im Gewerbe so eine Steuertabelle gibt, anhand der man ablesen kann wie viel Steuern man ca. dann am Ende des Jahres an das Finanzamt zurückzahlen muss. Aber muss ich da meine Ausbildungsvergütung miteinberechnen? (->Umsatzgrenze 17 500€..) Oder zählt da lediglich das, was ich mit meiner selbständigen Tätigkeit verdiene? Denn da würde ich im Jahr nicht über die 17 500€ kommen.

Was würde abgesehen davon noch an Abgaben anfallen wenn man ein Kleingewerbe angemeldet hat? Bestünde trotz Anmeldung eines Kleingewerbes die Möglichkeit nebenbei noch auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten? Oder zumindest Auf Lohnsteuerkarte über die 50-Tage-Regelung?

Sorry falls ein paar blöde Fragen dabei sind, wie gesagt, ich habe keine Ahnung davon ;)

Vielen Dank schon mal!

Simone

Ausbildung, Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, nebenjob, Steuern, Abgaben, Gewerbeschein

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