Gumroad Steuern Gewerbe?

Es geht um die Plattform Gumroad auf dieser kann man E-Books Kurse und alles Mögliche an Digitalen Gütern verkaufen. Jetzt weiß ich nur nicht was ic hdabei beachten muss um hier in Deutschland niemanden zu verärgern.
Auf der Website steht:
"
When you sign up with Gumroad, you are agreeing in our Terms of Service that you are basically selling your products to us, and we are selling them on your behalf. We are the "merchant of record."

Therefore, when your customers buy a product on Gumroad, they are buying the product from Gumroad. As a result, we are responsible for VAT. You are not. The VAT that customers pay does not touch your account whatsoever. We pay it directly to The Office of the Revenue Commissioners in Limerick, Ireland.

Therefore, it does not matter what your business standing is - you might be a large business, a small business, a small entrepreneur. As far as the EU or the UK is concerned, you are not involved in the transaction that your customers make. They are dealing with Gumroad, and Gumroad has to charge VAT. 

To summarize, when Gumroad pays you, we are paying you directly for selling your product to us. If your attorney or accountant advises that you need to invoice us on a weekly basis for us paying you out, that's fine.
"
Wenn ich dem Text glauben kann zahle ich nur die Einkommenssteuer und brauche keine Umsatzsteuer zu zahlen ?!
Und was ist mit einem Gewerbe, brauche ich überhaupt zwingend eins in diesem Falle .. da im Endeffekt Gumroad als verkäufer agiert ?

Würde mich über eine Antwort freuen

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Steuern, Gewerberecht
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgegeben, was kann passieren?

Hallo,

Ich habe im Februar 2020 mein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bin damals davon ausgegangen das ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekomme, ich dachte mir anfangs das dauert halt ein paar Wochen jedoch passierte nix und ich hatte das irgendwann dann auch vergessen/aufgeschoben/ignoriert.

Letzten Monat (April 2021) habe ich nun selber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER Programm ausgefüllt da ich halt immer noch nix vom Finanzamt erhalten habe und weil mir das die letzten Wochen auch echt Bauchschmerzen bereitet hat noch nix abgegeben zu haben, weil das ja alles auch schon über 1 Jahr her ist.

Nun warte ich seit 8 Wochen auf meine Steuernummer und habe echt schiss das dass Finanzamt mit irgendwelchen Strafen auf mich zukommt weil ich ja noch keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin, ich habe also noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Zu meinem Business: Ich betreibe einen Onlineshop (Dropshipping also Produkt Versand von China in die USA) der auch schon Umsätze erzielt hat, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Produkte etc. investiert habe. 

Was kann mir jetzt passieren? Mit was für Strafen muss ich rechnen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen weil mir das ganze Thema echt Bauschmerzen bereitet.

LG

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, Steuererklärung, Fragebogen steuerliche Erfassung
Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt
Dropshipping store was erwartet mich?

Hallo,

erstmal für die, die nicht wissen, was ein Dropshipping store ist:

Ich erstelle eine Website, auf welcher ich ein Produkt verkaufe. (Oft bekommt man besonders auf Social Media Plattformen Werbung zu solchen Webseiten). Dieses Produkt aber bestelle ich in China. Ich bestelle es aber nicht zu mir und dann zum Kunden sondern direkt beim Verkäufer mit den Daten des Kunden und bin somit der Mittelmann, über den der Verkauf dann abgewickelt wird und jener, der das Marketing übernimmt.

Nun zu meiner Frage: Ich habe inzwischen schon einen Store erstellt und auch alles dazu gemacht. Nur eben noch nicht das Rechtliche. Ich nehme stark an, dass ich hier in Österreich ein Gewerbe anmelden muss, da ich ja eigentlich mit den Waren handle und ebenfalls Geld dadurch erwirtschafte.

Reicht da lediglich Anmeldung eines Gewerbes? Und wenn ja, kann ich dann mit diesem Gewerbe mehrere Online-Stores erstellen in den verschiedensten Nischen?

Des Weiteren wollte ich fragen, ob ich bei einem Verkauf ins Ausland dort eine Steuernummer brauche oder wie genau das funktioniert? Ist es möglich, dass ich zB.: in die USA verkaufe (wie gesagt den Transport übernimmt der VK in China) und ich setze die Steuer nur hier in Österreich ab oder muss dort, wo der Kunde ist die Steuer abgeführt werden und es wird dort dann auch eine Steuernummer benötigt? Weil, sollte ich jene benötigen, wäre es wahrscheinlich am klügsten erstmal NUR innerhalb von Österreichs zu verkaufen.

Sorry für die lange Frage, ich hoffe, dass mir hier wer helfen kann :)

Danke & LG

Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuerrecht, Dropshipping
Wie lautet eine korrekte Geschäftsbezeichnung?

Guten Tag,

ich bin gerade dabei ein (Neben)Gewerbe anzumelden, da mein Termin beim Gewerbeamt nun zum dritten mal wegen Streiks verschoben wurde habe ich das entsprechende Formular nun per Mail von meinem Sachbearbeiter bekommen um es selbst auszufüllen. Dazu habe ich noch Fragen, welche ich in meiner Internetrecherche und das lesen von etlichen Seiten nicht eindeutig klären konnte:

  1. Im Angehängten Screenshot zu sehen, da ich keinen Eintrag ins Handelsregister möchte bleibt Feld 1 wohl gänzlich frei. Sehe ich das richtig, wenn ich keine Geschäftsbezeichnung nutzen würde, wäre mein Vor- und Zuname der einzige "Name" meines Gewerbes?

2. Da es natürlich irgendeinen Wiedererkennungswert geben soll bin ich auf eine Geschäftsbezeichnung angewiesen. Es heißt, dass diese nicht den Eindruck erwecken darf, dass es sich um ein richtige, im Handelsregister eingetragene Firma handelt. Nach dem was ich gelesen habe ist das aber der Fall wenn hinter der Geschäftsbezeichnung "Inhaber ...", irgendwelche Anhängsel wie & CO o.ä. stehen, oder der Name den Eindruck einer falsche größe erwecken würde.

Ich war der Meinung, dass hinter dem Namen des Gewerbes in der selben Zeile auch mein Vor- und Zuname stehen müssen, Inhaber darf ich nicht verwenden und nachdem was ich gelesen habe muss, bzw. darf die Geschäftsbezeichnung nicht meinen Vor- und Zunamen enthalten, da diese eh nur für "schmückende" Anwendung gedacht ist.

Kurz: In Feld 3 trage ich nur meinen Phantasienamen (natürlich unter Beachtung, dass es diesen oder ähnliche nicht schon gibt) und nichts weiter ein?

Als Beispiel ein von der Form her gleicher, aber abgeänderter Name den ich verwenden möchte: 2D-Drage

Ich habe irgendwo etwas von Ortsbezogen gelesen, als Beispiel werden jedoch immer nur Namen wie „Gaststätte zum Grünen Baum", „Bistro Rossini“, „Moni‘s Boutique“ und so genannt. Wäre mein Name so auch möglich?

Ich danke schonmal im Voraus!

Bild zu Frage
Gewerbe, Gewerbeanmeldung
Vermietung einer Arbeitnehmerunterkunft/Monteurwohnung - Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus, wobei die obere Wohnung auch uns gehört. Wir vermieten einige Räume nun an einige Arbeitnehmer. Ist hier eine Gewerbeanmeldung notwendig? Meiner Research nach im Internet, ist die Vermietung normalerweise frei von Gewerbeanmeldungen. Bei Monteurwohnungen sieht das aber anders aus angeblich. Unsere Mieter bleiben unterschiedlich lange. Wir haben einige, die schon länger als 6 Monate dort wohnen, aber hatten auch welche, die nach 4 Wochen wieder gegangen sind.

"Erfolgt die Vermietung der Monteurunterkunft im privaten Bereich der Vermögensverwaltung, so kann laut § 14 Abgabenordnung (AO) nicht die Rede von einer gewerblichen Tätigkeit sein. Von einer Vermögensverwaltung spricht man, wenn ein Eigentümer Vermögenswerte darauf verwendet, Immobilien beispielsweise zur Miete oder zur Pacht anzubieten. Ein gewerblicher Betrieb entsteht laut Abgabenordnung, wenn durch eine dauerhafte und selbstständige Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile erwachsen, die die Grenzen einer Vermögensverwaltung sprengen. Eine eindeutige Definition dieser Grenze existiert seitens des Gesetzgebers nicht. Im Einzelfall sind es die individuellen Umstände, die darüber entscheiden, wann die private von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen ist."

Wie geht man jetzt damit um? Wir bieten keine Service oder sonstiges an. Wir nehmen lediglich Einnahmen durch die Aufenthalte ein und die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Danke!

Gewerbeanmeldung, Steuern, Vermietung.
Gewerbe rückwirkend beim Finanzamt anmelden. Sinnvoll oder Verspätungsaufschläge?

Hey Community,

ich habe mein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt zum 18.05.2020 angemeldet und den Gewerbeschein bereits erhalten. Bisher habe ich keinen Cent verdient, allerdings schon seit 2017 Rohmaterialien eingekauft. Seit 2017 habe ich 2500€ ausgegeben für Maschinen, Verbrauchsmaterialien, etc. Man kann ja drei Jahre rückwirkend Ausgaben geltend machen.

Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und in Zeile 78 wird der Beginn der Tätigkeit abgefragt (was eigentlich der 10.01.2017 wäre). Im Feld 96 wird das Datum der Gründung abgefragt, welches definitiv der 18.05.2020 ist.

Auf diversen Websites liest man jedoch, dass man dann Einkommensteuerklärungen für jedes vergangene Jahr ausfüllen muss. Da frage ich mich aber: Muss ich dafür dann nicht Verspätungsaufschläge zahlen oder entfallen die, weil es sich nur um Ausgaben (bzw. Werbungskosten) handelt?

Ich habe außerdem schon Einkommensteuererklärungen für andere selbständige Arbeiten für die letzten Jahre abgegeben. Kann ich dann überhaupt noch eine weitere (für den nun neu gegründeten Betrieb) Steuererklärung abgegeben?

Was wäre dann eigentlich der Vorteil? Müsste ich für das aktuelle Jahr 2500€ weniger Einkommen versteuern oder kann ich sogar die 19% MwSt zurückerhalten (weil Wiederverkäufer)?

Ist alles etwas Neuland für mich, diese Steuern. Aber das wird! :)

Viele Grüße aus Westfalen und herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe,
Dariyana

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern

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