Wie ist es mit einem virtuellen Büro als Sitz von UG in einer anderer Stadt bezüglich Legalität und Zuständigkeit (welche Behörden)?
1.) Gibt es Bedenken bezüglich der Legalität beim Anmelden einer UG in einem Virtuellen Büro in einer anderen Stadt? Hier in Frankfurt (Oder) gibt es leider keinen Anbieter.
2.) Wenn nicht, wie sieht es mit der Zuständigkeit der Behörden bzw. des Notars aus? Kann ich von hier aus alles erledigen z.B. per Post und bei einem Notar hier vor Ort die UG gründen, oder muss ich dazu quer durch das Land fahren? Wie sieht es mit der IHK, Finanzamt, Gewerbeamt und was sonst noch nötig ist aus? Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht?
2 Antworten
Du kannst eine Büroadresse mieten, wo Du willst. Über Regus z. B. in New York, oder Hongkong.
Einen Firmensitz im Sinn von Sitz für das Handelsregister, kann man nur begründen, wenn dort auch eine Firmeneinrichtung (ein Zimmer) ist, nicht nur ein Briefkasten. Das ist bei den Bürocentern auch in den Verträgen enthalten.
Bezüglich Notar usw. gibt es keine Einschränkung. ich kann mit einem Berliner Notar eine UG in München gründen, die dort auch eingetragen wird. In Berlin kann ich auch die Gewerbeanmeldung online machen.
Man sollte Äpfel nicht mit Birnen verwechseln. Ich glaube das geht auf eine Frage von vor ein paar Wochen zurück, dass die Kunden nicht die Privatanschrift haben sollen. Damals war aber nciht von einer UG die Rede, aber es ist trotzdem lösbar.
Beispiel:
Ich gründe meine UG/GmbH in Eberswalde, AG Bezirk FRankfurt/Oder. In Frankfurt/O. nehme ich eine Briefkastenanschrift.
Auf meinem Briefpapier steht: Beispielgasse 3, 17000 Frankfurt/O., Eingetragen beim AG FRankfurt/O. Nummer ........
Ich muss auf dem Briefpapier und im Impressum nicht zwingend die Adresse lt. Handelsregister angeben, sondern lediglich eine Adresse, unter der das Unternehmen erreichbar ist.
Ich hoffe ich habe das so richtig verstanden: virtuelle Büros haben nur den Vorteil, dass ich im Briefverkehr eine attraktivere Adresse führen kann, muss aufgrund u.A. der AGB der Anbieter, mein Gewerbe im Handelsregister, Gewerbeamt usw. notfalls bei mir zu Hause anmelden oder mir ein echtes Büro mieten?
Genau, das Problem tritt aber eben auch nur bei Kapitalgesellschaften auf.
Wenn der Firmensitz in einer anderen Stadt sein soll musst du dort auch das Gewerbe anmelden.
Verstehe ich richtig, dass die ganze Sache mit virtuellem Büro dann in meinem Fall keinen Sinn macht? Ich würde dann ja trotzdem ein echtes Büro für das HR brauchen, oder?