Ausbildung + Gewerbeschein
Hallo,
ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und verdiene ca. 1 000€ Brutto (natürlich Steuerklasse 1). Da ich nächstes Jahr auf große Reise gehen möchte und Geld ansparen muss, arbeite ich nebenbei als Servicekraft auf Lohnsteuerkarte (ca 20 std./ Monat). Mit diesem Nebenjob bin ich ja aber leider in Steuerklasse 6 und habe ziemlich hohe Abgaben zu zahlen.
Deshalb frage ich mich jetzt, ob es möglich (oder eher überhaupt sinnvoll) ist, neben der Ausbildung ein Kleingewerbe anzumelden und z.b. als Hostess/ Promoterin/ etc. auf Gewerbeschein zu arbeiten. Denn da wären die Jobangebote vielfältiger und die Bezahlung oftmals auch besser.
Ich kenne mich leider fast überhaupt nicht mit Steuerangelegenheiten aus und hoffe deshalb, dass mir hier jemand schnell helfen kann. Ich weiß, dass es im Gewerbe so eine Steuertabelle gibt, anhand der man ablesen kann wie viel Steuern man ca. dann am Ende des Jahres an das Finanzamt zurückzahlen muss. Aber muss ich da meine Ausbildungsvergütung miteinberechnen? (->Umsatzgrenze 17 500€..) Oder zählt da lediglich das, was ich mit meiner selbständigen Tätigkeit verdiene? Denn da würde ich im Jahr nicht über die 17 500€ kommen.
Was würde abgesehen davon noch an Abgaben anfallen wenn man ein Kleingewerbe angemeldet hat? Bestünde trotz Anmeldung eines Kleingewerbes die Möglichkeit nebenbei noch auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten? Oder zumindest Auf Lohnsteuerkarte über die 50-Tage-Regelung?
Sorry falls ein paar blöde Fragen dabei sind, wie gesagt, ich habe keine Ahnung davon ;)
Vielen Dank schon mal!
Simone
1 Antwort
Du sitzt einem Irrtum auf und wirfst ausserdem Dinge zusammen, die nichts miteinander zu tun haben.
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Kleinunternehmer, ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Bei Unternehmern, deren Umsatz (Einnahmen) 17.500,- im Vorjahr nicht überschritten hat, wird die Umsatzsteuer nciht erhoben.
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Ob ich 5.000,- Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb habe, oder 5.000,- Euro Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist egal. Es kostet die gleiche Einkommensteuer.
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Bei der selbständigen Tätigkeit hast Du eventuell Vorteile dadurch, das Sozialversicherungsbeiträge entfallen. so entfällt natürlich Arbeitslosen udn Rentenversicherung. Aber eben auch keine Leistungen.
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Von einem Auftraggeber kann ich mehr Geld fordern, weil er gegenüber dem Angestellten die Arbeitgeberanteile spart udn auch die Kranken- udn Urlaubsbezahlung.
Um es plastisch zu machen. Du hast einen nebnjob der Dir 500,- Euro bringt. sind mit Lst-Kl. VI ca. 340,- Euro netto. Kostet den Arbeitgeber aber wegen der Sozialabgaben 625,- Euro. Das muss er Dir 12 Mal zahlen, obwohl Du (nur mit Urlaub gerechnest 11 Monate arbeitest.
Würde er es Dir als Selbständigen zahlenkönnte er dir für die gleiche Arbeit:
12* 625,- = 7.500,- / 11 = 681,80 zahlen. davon würden Dir dann vermutlich ca. 500,- bleiben.
Nicht direkt vergleichbar, weil Du wegen der Steuerklasse VI sowieso vermutlich noch Steuer nachzahlen müßtest.
Es ist kein Problem, du kannst soviel verdienen wie Du willst, nur eben als Nebenerwerb ist selbständig, wenn möglich etwas günstiger.
Danke für die schnelle und aufschlussreiche Antwort.
Also ist es im Grunde genommen egal ob ich nebenbei auf Lohnsteuerkarte oder Gewerbeschein arbeite, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge würde ich mir sparen.
Und es ist auch möglich neben Ausbildung und angemeldetem Kleingewerbe noch weiter Tätigkeiten über die Lohnsteuerkarte abzurechnen?
Das größte Problem ist wahrscheinlich am Ende die Steuererklärung bzw. da noch den Überblick zu behalten ..