Gewerbeanmeldung für eine einmalige Veranstaltung?

1 Antwort

Einmal im Jahr =! einmalig.

Und ja, jeder kann ein Gewerbe anmelden, wenn dem nichts entgegensteht. Ob er dann auch eines ausübt, spielt keine Rolle.

Man kann ja auch den Hebezeugführerpass machen, ohne dass man später Kranfahrer wird.