Wohnhaft in Österreich - Gewerbe in Deutschland anmelden?
Hallo zusammen ich möchte ein Gewerbe (Dienstleistung und Fahrzeugs Vermietung) in Deutschland anmelden mein Wohnsitz liegt aber in Österreich.
Ich habe vor das Gewerbe auf eine Büroadresse in Deutschland anzumelden. Die Büroadresse ist ein Service-Unternehmen, welches Post, Telefonate etc. entgegennimmt und an mich weiterleitet. Dafür zahle ich monatlich eine fixe Gebühr. Mir steht dort auch nach Bedarf ein Büroraum, Besprechungsraum etc. zur Verfügung.
Meine Kunden werden größten Teils Österreichische Unternehmen sein.
Nun meine Frage, ist mein Vorhaben so möglich? Einkommensteuer? Umsatzsteuer? Sozialversicherung etc. ? Was ist sonst noch zu beachten? weitere tipps?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
2 Antworten
Du hast mit traumwandlerischer Sicherheit die ungünstigste Konstellation herausgefunden, die es für diese Dinge gibt.
1. Das mit der Adresse geht.
2. Die Gewinne des Unternehmens werden in Deutschland versteuert.
3. Weil Du mit diesen Einkünften beschränkt steuerpflichtig bist, bekommst Du keinen Grundfreibetrag, musst also sozusagen ab dem ersten Euro Einkommensteuer darauf in Deutschland zahlen.
5. Bei den Umsätzen muss man genau auf die Leistung sehen, die Du erbringst und an wen. Das kann für Privatleute sein, wo Du auch Österreichern die deutsche USt in Rechnung stellst, oder an Unternehmer, wo Du netto abrechnest.
6. Sozialversicherung als selbständiger nicht. Krankenversicherung im Wohnsitzland.
Hallo,
wenn das die einzige Einkommensquelle ist, könnte ein Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG sinnvoll sein.
Und nur weil der Kunde ein österreichischer Unternehmer ist, heißt das noch nicht, dass automatisch netto abgerechnet wird.
Kurzfristige Vermietungen von Beförderungsmitteln (also auch Pkw bis 30 Tage) gelten als dort erbracht, wo das Ding übergeben wird. Wird z.B. ein Pkw an einem Stellplatz in Wien an einen Unternehmer für einen Wochenendtermin überlassen, fällt Öst. USt an.
Dienstleistungen ist auch ein weiter Begriff. Das Umsatzsteuergesetz kennt gerade bei Leistungen an Privatleute diverse Sonderregelungen.
MfG
-Valeskix