Wohnhaft in Österreich - Gewerbe in Deutschland anmelden?

2 Antworten

Du hast mit traumwandlerischer Sicherheit die ungünstigste Konstellation herausgefunden, die es für diese Dinge gibt.

1. Das mit der Adresse geht.

2. Die Gewinne des Unternehmens werden in Deutschland versteuert.

3. Weil Du mit diesen Einkünften beschränkt steuerpflichtig bist, bekommst Du keinen Grundfreibetrag, musst also sozusagen ab dem ersten Euro Einkommensteuer darauf in Deutschland zahlen.

5. Bei den Umsätzen muss man genau auf die Leistung sehen, die Du erbringst und an wen. Das kann für Privatleute sein, wo Du auch Österreichern die deutsche USt in Rechnung stellst, oder an Unternehmer, wo Du netto abrechnest.

6. Sozialversicherung als selbständiger nicht. Krankenversicherung  im Wohnsitzland.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo,

wenn das die einzige Einkommensquelle ist, könnte ein Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG sinnvoll sein.

Und nur weil der Kunde ein österreichischer Unternehmer ist, heißt das noch nicht, dass automatisch netto abgerechnet wird.

Kurzfristige Vermietungen von Beförderungsmitteln (also auch Pkw bis 30 Tage) gelten als dort erbracht, wo das Ding übergeben wird. Wird z.B. ein Pkw an einem Stellplatz in Wien an einen Unternehmer für einen Wochenendtermin überlassen, fällt Öst. USt an.

Dienstleistungen ist auch ein weiter Begriff. Das Umsatzsteuergesetz kennt gerade bei Leistungen an Privatleute diverse Sonderregelungen.

MfG
-Valeskix