Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgegeben, was kann passieren?

Hallo,

Ich habe im Februar 2020 mein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bin damals davon ausgegangen das ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekomme, ich dachte mir anfangs das dauert halt ein paar Wochen jedoch passierte nix und ich hatte das irgendwann dann auch vergessen/aufgeschoben/ignoriert.

Letzten Monat (April 2021) habe ich nun selber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER Programm ausgefüllt da ich halt immer noch nix vom Finanzamt erhalten habe und weil mir das die letzten Wochen auch echt Bauchschmerzen bereitet hat noch nix abgegeben zu haben, weil das ja alles auch schon über 1 Jahr her ist.

Nun warte ich seit 8 Wochen auf meine Steuernummer und habe echt schiss das dass Finanzamt mit irgendwelchen Strafen auf mich zukommt weil ich ja noch keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin, ich habe also noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Zu meinem Business: Ich betreibe einen Onlineshop (Dropshipping also Produkt Versand von China in die USA) der auch schon Umsätze erzielt hat, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Produkte etc. investiert habe. 

Was kann mir jetzt passieren? Mit was für Strafen muss ich rechnen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen weil mir das ganze Thema echt Bauschmerzen bereitet.

LG

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, Steuererklärung, Fragebogen steuerliche Erfassung
Gumroad Steuern Gewerbe?

Es geht um die Plattform Gumroad auf dieser kann man E-Books Kurse und alles Mögliche an Digitalen Gütern verkaufen. Jetzt weiß ich nur nicht was ic hdabei beachten muss um hier in Deutschland niemanden zu verärgern.
Auf der Website steht:
"
When you sign up with Gumroad, you are agreeing in our Terms of Service that you are basically selling your products to us, and we are selling them on your behalf. We are the "merchant of record."

Therefore, when your customers buy a product on Gumroad, they are buying the product from Gumroad. As a result, we are responsible for VAT. You are not. The VAT that customers pay does not touch your account whatsoever. We pay it directly to The Office of the Revenue Commissioners in Limerick, Ireland.

Therefore, it does not matter what your business standing is - you might be a large business, a small business, a small entrepreneur. As far as the EU or the UK is concerned, you are not involved in the transaction that your customers make. They are dealing with Gumroad, and Gumroad has to charge VAT. 

To summarize, when Gumroad pays you, we are paying you directly for selling your product to us. If your attorney or accountant advises that you need to invoice us on a weekly basis for us paying you out, that's fine.
"
Wenn ich dem Text glauben kann zahle ich nur die Einkommenssteuer und brauche keine Umsatzsteuer zu zahlen ?!
Und was ist mit einem Gewerbe, brauche ich überhaupt zwingend eins in diesem Falle .. da im Endeffekt Gumroad als verkäufer agiert ?

Würde mich über eine Antwort freuen

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Steuern, Gewerberecht
Genaue Tätigkeitsbeschreibung bei Gewerbeanmeldung mit vielen ähnlichen Tätigkeiten?

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden. Ich habe soweit alles ausgefüllt bis auf die angemeldete Tätigkeit. Das Problem ist, dass ich mehrere Tätigkeiten im Sinn habe. Ich möchte meinen Satz gerne so genau wie nötig, aber ungenau wie möglich schreiben. Ich weiß nur nicht wie ich das bewerkstelligen kann. Möchte mir jemand helfen?

Meine Tätigkeiten werden sein:

  1. Erstellen von Webseiten für Kunden und auch für mich selber (Einnahmen durch die Dienstleistung, sowie auch durch Werbebanner etc.). Dazu zählt dann alles von Design zur Logoerstellung, Programmierung bis zum Hosting (Fullstack developer)

  2. Erstellen von APPs für die versch. App-Stores (vorerst nur Spiele, kann sich erweitern) Einnahmen durch Werbung, in-Game Käufe und App Verkäufe

  3. Einahmen durch Affiliate Marketing (Webseiten die sich darauf spezialisieren oder Werbelinks auf Webseiten und YouTube Videos)

  4. Erstellen von Bildungsmaterial (YouTube Kanal, anbieten von Kursen auf Bildungsplattformen (Udemy, Skillshare…))

Meine bisher geplante Tätigkeitsbeschreibung lautet:

Computer- sowie Internetdiensleistungen (Webseitenerstellung, Apperstellung, Logoerstellung etc.) Erstellen von Bildungsmaterial in Video- und Schriftform und Affiliate Marketing.

Meint ihr der Satz ist ausreichend? Deckt er alles ab und lässt zu, dass ich weitere ähnliche Gebiete ergänze?

Vielen vielen Dank für Antworten und Anregungen.

Viele Grüße Daniel

Gewerbeanmeldung
Microgreens für den Wochenmarkt?

Hallo liebes Forum,

ich heisse Andreas und züchte seit Jahren gerne Pflanzen.

(nein - nicht solche Pflanzen :) )

Letztes Jahr habe ich die Microgreens für mich entdeckt -

und eine tolle Freundin mit einem eigenen Obst und Gemüsestand auf dem Wochenmarkt.

Nun würden wir die Microgreens gerne in ihr Sortiment integrieren.

Die Pflänzchen wachsen auf Substrat unter LED Licht in speziell dafür entworfenen Metall - Regalen und bekommen keine Düngung und keine Pestizide. Nur Wasser.

Alle Pflanzschalen, Werkzeuge und Flächen werden regelmässig nach Benutzung mit Wasserstoffperoxid desinfiziert und gereinigt um alle Keime abzutöten.

Momentan läuft das ganze noch bei mir in der Wohnung ab. Ich habe weder Kinder noch Haustiere und eine spezielle Ecke mit den Schränken eingerichtet. Dennoch vermute ich zur professionellen Produktion (mit evtl. Gewerbeanmeldung?!) werde ich mir eine Räumlichkeit (welche Anforderungen?!) anmieten und einrichten müssen.

Die Nachfrage nach den Superpflänzchen ist riesig und in unserer Stadt (300 000 EW) produziert sie bisher keiner. Es ist auch zugegebenermaßen in größerem Stil nicht so ganz einfach und erfordert viel Erfahrung, gutes Beobachten und ist insgesamt sehr arbeits- und zeitintensiv. Mir macht es jedoch sehr viel Freude und ist eine tolle Chance, Hobby und Beruf zu vereinen.

Ich bin aktuell noch in Vollzeit angestellt, (Elektroniker) habe aber die zukünftigen Optionen auf zB. eine 50 % Stelle.

Nun stellt sich die Frage, wie ist die Rechtsform und der Umgang mit den Behörden zu wählen? Melde ich ein Nebengewerbe an? Wo bekomme ich die Zulassung bzw Informationen über die Bedingungen für eine Zulassung zur Produktion von Lebensmitteln auf diese Art und Weise? Wie muss z.B. der Raum beschaffen sein?

Ganz herzlichen Dank im Voraus über jeden Tipp, gerne auch Links oder Hinweise zu beratenden Stellen, Ämtern und Co.,

liebe Grüße,

Andreas & Daniela

Gewerbeanmeldung, Steuern
Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht
Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt
Gewerbe rückwirkend beim Finanzamt anmelden. Sinnvoll oder Verspätungsaufschläge?

Hey Community,

ich habe mein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt zum 18.05.2020 angemeldet und den Gewerbeschein bereits erhalten. Bisher habe ich keinen Cent verdient, allerdings schon seit 2017 Rohmaterialien eingekauft. Seit 2017 habe ich 2500€ ausgegeben für Maschinen, Verbrauchsmaterialien, etc. Man kann ja drei Jahre rückwirkend Ausgaben geltend machen.

Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und in Zeile 78 wird der Beginn der Tätigkeit abgefragt (was eigentlich der 10.01.2017 wäre). Im Feld 96 wird das Datum der Gründung abgefragt, welches definitiv der 18.05.2020 ist.

Auf diversen Websites liest man jedoch, dass man dann Einkommensteuerklärungen für jedes vergangene Jahr ausfüllen muss. Da frage ich mich aber: Muss ich dafür dann nicht Verspätungsaufschläge zahlen oder entfallen die, weil es sich nur um Ausgaben (bzw. Werbungskosten) handelt?

Ich habe außerdem schon Einkommensteuererklärungen für andere selbständige Arbeiten für die letzten Jahre abgegeben. Kann ich dann überhaupt noch eine weitere (für den nun neu gegründeten Betrieb) Steuererklärung abgegeben?

Was wäre dann eigentlich der Vorteil? Müsste ich für das aktuelle Jahr 2500€ weniger Einkommen versteuern oder kann ich sogar die 19% MwSt zurückerhalten (weil Wiederverkäufer)?

Ist alles etwas Neuland für mich, diese Steuern. Aber das wird! :)

Viele Grüße aus Westfalen und herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe,
Dariyana

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern