Gewerbe rückwirkend anmelden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du füllst die (Einkommen)-Steuererklärung aus (für die Anstellung hast Du eine Lohnsteuerbescheinigung, für die selbständige Tätigkeit die Anlgen "G" und "EÜR."

Ggf. noch die Umsatzsteuererklärung (nur die erste Seite) und fertig.

Die abgezogene Lohnsteuer kommt dann auf Dein Konto. Thema durch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Heiko67 
Fragesteller
 24.06.2017, 20:25

Vielen dank erstmal. 

Brauche ich denn kein Gewerbe mehr nachträglich dafür anzumelden? Weil das ja eigentlich eine gewerbliche Tätigkeit war...

Mit welchen Abzügen hätte ich, wenn ich das nach dieser Regelung mache zu rechnen?


Und warum ggf. Umsatzsteuer? Wann fällt diese in meinem Fall an?

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wfwbinder  24.06.2017, 20:33
@Heiko67

 Nun habe ich vor kurzem Post bekommen dass ich meine Steuererklärung abgeben soll

Das Finanzamt interessiert  sich für die Steuererklärungen, nicht für die Gewerbeanmeldung. 

Die Gewerbeanmeldung interessiert sich nur das Gewerbeamt. Wenn Du nur im Nov./Dez. gewerblich tätig warst, dann würdest Du die Gewerbeanmeldung und die Gewerbeabmeldung gleichzeitig abgeben. Da sehe ich keinen Sinn in dieser Aktion.

 Und warum ggf. Umsatzsteuer? Wann fällt diese in meinem Fall an?

Sie fällt nicht an, weil Du Kleinunternehmer warst, aber das Finanzamt kann dies, ohne Abgabe einer entsprechenden Erklärung ja nicht ahnen, daher "Umsatzsteuererklärung, nur erste Seite" woraus man Deinen Namen, die Adressdaten und die Höhe der Umsätze des Veranlagungsjahres (1.600,- Euro) und des Vorjahres (0,- Euro) ersehen kann.

Eigentlich auch noch die Gewerbesteuererklärung, aber ich ging jetzt mal davon aus, dass der Sachbearbeiter des FA bei der Sachlage verzichtet.

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Heiko67 
Fragesteller
 24.06.2017, 20:45
@wfwbinder

Perfekt. Vielen Dank für die Mühe. 

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wfwbinder  24.06.2017, 20:46
@Heiko67

War keine Mühe, da einfach Berufserfahrung (45 Jahre Steuerrecht), aber trotzdem Danke.

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Heiko67 
Fragesteller
 24.06.2017, 20:51
@wfwbinder

Okay :)

letzte Fragen: sollte ich bei der Umsatzsteuererklärung irgendetwas hinzuschreiben wie etwa "Versteuerung nach Kleinunternehmerregelung"?

kann ich dann nun für dieses Jahr rückwirkend ein Gewerbe anmelden ab 01.01.17? Da ich auch noch knapp 2400€ dieses Jahr selbstständig verdient habe.

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wfwbinder  24.06.2017, 21:55
@Heiko67

 sollte ich bei der Umsatzsteuererklärung irgendetwas hinzuschreiben wie etwa "Versteuerung nach Kleinunternehmerregelung"

Nein, aus den oben genannten Einträgen ergibt sich das automatisch. § 19 UStG.

 kann ich dann nun für dieses Jahr rückwirkend ein Gewerbe anmelden ab 01.01.17? 

OK, wenn schon rückwirkend anmelden, dann ggf. ab 01. 11. und dann bis zur Aufgabe, oder wenn nochmals solche Einnahmen entstehen, einfach lassen. Wobei es eine rückwirkende Anmeldung nicht gibt. Wenn ich mich recht erinnere gehen die Gewerbeämter nu auf den letzten 01. eines Monats zurück.

Aber wie schon gesagt, für das Finanzamt ist es egal.

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EnnoWarMal  25.06.2017, 08:56
@wfwbinder

Eigentlich auch noch die Gewerbesteuererklärung

Nein, höchstens nach Aufforderung. Eine GewStE ist nur abzugeben, wenn der Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird oder ein Verlust festgestellt werden soll.

Ansonsten absolut top!

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Heiko67 
Fragesteller
 25.06.2017, 18:13
@wfwbinder

Vielen Dank. Ich bin nun gerade daran die Unterlagen auszufüllen.

Jedoch ist es doch so, dass ich vom Finanzamt bei einer Gewerbeanmeldung eine Steuernummer erhalten hätte (die ich logischerweise nicht habe da ich keines angemeldet habe)

Nun muss ich ja allerdings in den Anlagen G und EÜR die Steuernummer angeben? Was mache ich dort nun? Einfach meine private angeben ?

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wfwbinder  25.06.2017, 18:19
@Heiko67

Natürlich die gleiche, wie auf dem Mantelbogen, also die bisherige private. Kein Problem.

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Heiko67 
Fragesteller
 25.06.2017, 22:52
@wfwbinder

Gut danke.

Aber es fällt dadurch keine Steuer für mich an da ich ja noch mit meinen Einmahmen unter allen Freibeträgen bin oder? Also sowohl Einkommenssteuer,Umsatzsteuer,Gewerbesteuer etc?

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wfwbinder  26.06.2017, 08:05
@Heiko67

 Aber es fällt dadurch keine Steuer für mich an da ich ja noch mit meinen Einmahmen unter allen Freibeträgen bin oder? Also sowohl Einkommenssteuer,Umsatzsteuer,Gewerbesteuer etc?

Nach den von Dir genannten Zahlen nicht, auch nwenn Deine Ausdrucksweise sagen wir mal unfachlich ist, denn es sind nicht alles Freibeträge um die es geht.

Und, für das Jahr 2017, kommt es natürlich darauf an, was in den nächsten 6 Monaten noch bei Dir passiert.

Aber selbst wenn Deine Einnahmen explodieren sollten, es beginnt oberhalb eine zu versteuernden Einkommens von 8.820,- erstmal mit 14 Cents pro zusätzlich verdientem Euro.

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Hallo, das Finanzamt interessiert sich nicht für die Gewerbeanmeldung.

Rückwirkende Gewerbeanmeldungen sind ganz schlecht, da kommen die Ordnungsämter  evtl. mit einem Bußgeld in erheblicher Höhe um die Ecke.

Einfach ab jetzt anmelden (weil Du ja erst jetzt merkst, dass Du das öfter machst.)

Viel Glück

Barmer