Braucht ein selbständiger Handelsvertreter eine Gewerbeanmeldung?

3 Antworten

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  1. Wie Du siehst gibt es eine kleine Differenz in den Auffassungen, ob Du nun eine Gewerbeanmeldung brauchst, oder nicht. Eindeutig ist eines, wendest Du dich an Privatpersonen, brauchst Du eine Gewerbeanmeldung.

  2. In dem Moment, wo Du potenzielle Kunden ansprichst, bist Du werbend tätig udn musst entsprechend gemeldet sein.

  3. Leider schreibst Du nicht, welchen typischen Kundenkreis Du hast und um welches Produkt es geht. Auf jeden Fall musst Du mit "Kaltacquise" vorsichtig sein. Das darf man nur bei Unternehmern, die als solche in Verzeichnissen stehen.

Keine Gewerbeanmeldung sondern eine Reisegewerbekarte, wovon es auch eine internationale Variante gibt. Gemeldet muss man nirgens sein, wie tausende Polen in Deutschland auch.

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@hildefeuer

Wo soll denn der Vorteil dieser Reisegewerbekarte liegen?

Auch wenn ich in Deutschland mit einer Reisegewerbekarte aus Nepal, oder Bulgarien arbeite, muss ich mit einem Wohnsitz in Deutschland meine Einkünfte hier versteuern. Wenn ich in Deutschland Umsätze erziele unterliegen die hier der Umsatzsteuer (ausser diese wird gem. § 19 nicht erhoben) und die Vorschriften bezüglich der Berufsausübung muss ich auch beachten.

Wo liegt der Vorteil, dieser ausländischen Reisegewerbekarten?

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Braucht ein selbständiger Handelsvertreter eine Gewerbeanmeldung?

Ja braucht er (§ 84 HGB)!

Das ist ein Reisegewerbe. Freie Handelsvertreter brauchen keinen Gewerbeschein. Lt. Gewerbeordnung und dessen Ausführungsbestimmungen sind Handelsvertreter ausgenommen.§55b Abs.1 Gewo.: (1) Eine Reisegewerbekarte ist nicht erforderlich, soweit der Gewerbetreibende andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht. Das gilt auch für Subunternehmer. Der Begriff andere Personen ist in den Ausführungsbestimmungen definiert. Das sind auch Behörden, Bauträger etc. Es gibt aber einige Ausnahmen, wo die Anmeldung erforderlich ist (z. B. Handel mit Medikamenten). Falls Du aber an Endkunden verkaufst brauchst Du eine Reisegewerbekarte, kein Gewerbeschein.http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/BJNR002450869.html Damit du Rechtssicherheit hast, bitte Frage schriftlich beim Ordnungsamt stellen.

Dadurch, dass Du Deine Antwort vielfach wiederholst, wird sie nciht richtiger.

Der von Dir genannte Fall trifft nur auf die Leute zu die, wie Du richtig schreibst:

soweit der Gewerbetreibende andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht.

Also alle Handelsvertreter, vom Staubsaugerverkäufer, der dies als selbständiger Handelsvertreter macht, wie die selbständigen Versicherungs- Bauspar- Kapitalanlage- udn sonstigen Vertreter sind davon nicht betroffen, weil sie sich an Leute wenden, die keine Gewerberäume haben, wo sie aufgesucht werden, sondern, die in den Priatwohnungen aufsuchen, oder sich von denen in ihren Büros aufsuchen lassen.

Die von Dir genannte Gruppe macht höchstens 10 % der in Deutschland tätigen Vertreter aus.

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@wfwbinder

Grundsätzlich ist es doch so das wer herumreist ein Reisegewerbe ausübt. Dazu braucht man keine Gewerbeanmeldung sondern eine Reisegewerbekarte, was grundsätzlich billiger ist. Egal ob man Staubsauger verkauft oder Tupperware. Zum stehenden Gewerbe kommt es wenn man Geschäftsräume bereithält, z. B. als Versicherungsonkel und Kunden zum Anbieter kommen. Es geht hier nicht darum was meistens Zutrifft, sondern was gesetzlich gefordert wird. Der Gesetzgeber mach die Art des Gewerbes davon abhängig, wie Aufträge zustande kommen. Kommt der Kunde zum Anbieter ist das stehende Gewerbe. Kommt der Anbieter zum Kunden ohne das Bedarf vorliegt ist das Reisegewerbe. Ich habe einen rechtsgültigen Bescheid darüber erhalten bzgl. Subunternehmer anmelde frei. Es lag eine Fotokopie der Ausführungsbestimmungen Landman Röhmer bei, darin ist genau aufgeführt das Selbstständige Handelsvertreter anmeldefrei wenn sie im Sinne §55b Abs.1 tätig sind.

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@hildefeuer

OK, statt Gewerbeanmeldung eine Reisegewerbekarte:

§ 55 Reisegewerbekarte

(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben 1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. (2) Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). (3) Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Wenn ich mir das so ansehe, weiss ich nciht, wo der Vorteil ist.

Aber überlassen wir das den Betroffenen.

Nur der Aufwand einer Reisegewerbekarte scheint nicht wirklich viel geringer zu sein, als der einer Gewerbeanmeldung.

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@wfwbinder

nach allem was ich bisher herausbekommen habe, ist der Aufwand zur Erlangung einer Reisegewwerbekarte sowohl finanziell als auch was den Papierkram angeht wesentlich höher als bei der einfachen Gewerbeanmeldung. Das ist ja auch verständlich. Als einfacher Gewerbetreibender darf ich als Vertreter für z. B. Miele-Küchengeräte, nur bereits bestehende Miele-Kunden aufsuchen. Mit einer Reisegewerbekarte kann ich jeden zuhause belästigen.

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@Laila50

Die Kammer Mindesbeiträge schwankten zwischen 60€ (Handelskammer) und über 700€ (Handwerkskammer) in den vergangen Jahren, je nachdem welche Satzungen aktiv waren. Es gab auch eine Zeit da muste man in eine Zwangs-Altersvorsorge der Handwerkskammer einzahlen. Das musste man mit Reisegewerbekarte nicht. Man hat ebenfalls die Rundfunkgebühren gespart. Auf ein Jahrzehnt betrachtet entspricht der Wert einem Mittelklassewagen.....

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