Kleingewerbe ohne MWST. -- Berechnung Gewinnunh

2 Antworten

Deine Rechnerei geht von falschen Voraussetzungen aus.

  1. Gehen wir mal davon aus, dass es eine Gewerbe, als Nebenerwerb werden soll.

  2. Ob Du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist, richtet sich spätestens ab dem zweiten Jahr, nach den tatsächlichen Verhältnissen. Wenn Du im Vorjahr über 17.500,- Umsatz (Einnahmen) hattest, gelten die allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes.

  3. Bei Deiner ganzen Kalkulation brauchst Du als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer//Vorsteuer überhaupt nicht zu berücksichtigen.

  4. Was Du für die Ware zahlst, bis sie bei Dir im Lager ist, sind Deine Anschaffungskosten. Dann addierst Du Deinen Aufschlag für Deine Kosten und Gewinn und verkaufst zu dem Preis. Umsatzsteuer fällt weder als Vorsteuer bei einkauf an, noch als Umsatzsteuer beim Verkauf.

  5. Die Differenz zwischen Deinen Beschaffungskosten und dem Verkaufspreis ist Dein Rohgewinn. Davon gehen Deine Kosten (PC, Internet, Bürobedarf, usw.) runter. Der Rest ist Gewinn (oder Verlust).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo Danke für die super schnelle Antwort.

Aber ich gehe doch von dem Brutto Beschaffungspreis aus. Dieser liegt beispielsweise bei 8 € Zum Verkauf dann so meine kalkulation:

Jetzt habe ich Materialkosten , sagen wir grob 0,20 cent und 1,45 versandkosten . Das wären 1,65 .

Diese rechne ich auf den Bruttopreis zu , somit habe ich 9,65 . Jetzt muss ich meinen Gewinn reinrechnen zb 1 euro.

= 10 , 65 hinzu kommen noch 0,90 ebaygebühren.

Dann wären das 11,55 € .

Muss ich zu diesem Verkaufpreis nicht im Kopf die 19 % mitrechnen , die ich dem FA später bezahlen muss. Das wären 2,20 € c.a.

Also verkauft ( : 9,35 € und und Beschaffungskosten: 8 €.

Somit hätte ich 1,35€ gewinn .

Oder liege ich da komplett falsch.

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@huhuhu12345

Wenn Du Kleinunternehmer bist, wird die Umsatzsteuer doch nicht erhoben.

Oder willst Du auf die allgemeinen Vorschriften optieren? Dann mit Umsatzsteuer, dann gibt es auch den Vorsteuerabzug.

Aber davon mal abgesehen, mit einem Aufschlag von ca. 1 Euro = 10 % für Gewinn und Kosten, gehst Du pleite.

Wie viele dieser Teile sollen denn pro Monat/Jahr verkauft werden?

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@wfwbinder

Aber das Finanzamt rechnet doch die Ausgaben brutto und Einnahmen Brutto zusammen.

Ich verkaufe es doch als Brutto oder etwa nicht? ich muss doch von meinen Verkaufspreis dem FA auch was abgeben ???

Ich möchte so c.a 250 artikel im monat zu verkaufen.

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@huhuhu12345

Als KU gibst du von deinem Umsatz gar nichts ans Finanzamt, nur von deinem Gewinn (bzw. von deinem zu versteuernden Einkommen).

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@huhuhu12345

ein Kleinunternehmer rechnet nur netto. Ausgaben sind ausgaben, einnahmen sind einnahmen.

Nun zum zweiten Problem.

250 artikel im Monat Einzelpreis ca. 11 Euro = 2.750,- Monatumsatz. das ganze mal 12 sind 33.000,- Euro Umsatz. Damit bist Du, weil 33.000,- eindeutig mehr als 17.500,- Euro sind, kein Kleinunternehmer mehr.

Somt: alles auf Anfang.

Du arbeitest mit Umsatzsteuer. Ausser natürlich die 250,- Stück erwartest Du erst im nächsten Jahr bei Vollbetrieb und in diesen Jahr erstmal im Schnitt nur so 130 - 150 Stück im Monat.

Dann mußt Du im Januar 2015 gleich Deinen Umsatz 2014 überprüfen um ggf. ab 2015 mit Umsatzsteuer zu arbeiten.

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Sieht nach Ei des Kolumbus aus ;)

Leider ist man entweder Kleinunternehmer, dann kann man sich die Umsatzsteuer vom Lieferanten nicht hilen.Sie erhöht deine Anschaafungskosten.

Oder man ist mit Umsatzsteuer unterwegs. Dann kann man zwar die Vorsteuer abziehen, muss sie aber auch von Kunden verlangen.

Das eine gehört zum anderen.