Rechtsfrage: Stark überteuerter Kostenvoranschlag eines Luxusschreiners

Hallo!

Vor einiger Zeit bin ich jemandem rückwärts mit dem Auto in einen Holzzaun reingefahren. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich es ohne Versicherung zahle, da der Schaden nicht allzu groß schien. Nun besteht der Herr aber darauf, den von ihm beauftragten Schreiner für die Reparaturen ranzuziehen und heute kam das Angebot von diesem Schreiner, welches bei überteuerten 550€ liegt! Mein Kumpel (gelernter Schreiner, aber nicht mehr in diesem Beruf tätig) würde diesen Zaun nun für etwa 200 bis 250€ reparieren, was weniger als die Hälfte des anderen ist! Der gute Herr meinte nun, dass ich seinen Schreiner bezahlen MUSS, sonst droht er mit rechtlichen Schritten... Was kann ich da tun? Darf er auf seinen Schreiner bestehen, oder muss nur der Schaden neuwertig beglichen werden? Bei dem Zaun habe ich genau den Pfeiler getroffen, bei dem das Fundament und die Metallhalterung neu gemacht werden muss. Bei dem einen Zaunsegment sind lediglich die Halterungen abgerissen, was mit ein paar Schrauben wieder geflickt werden könnte; das andere Segment wurde in der Mitte zusammen geknickt und zwei Latten sind abgefallen, aber ohne weitere Beschädigung und es müsste eigentlich nur das Haltebrett, welches auf der Rückseite horizontal verläuft, repariert werden. Wie gesagt, kein großer Schaden ...und deshalb wundere ich mich über die 550€ Kostenvoranschlag von seinem Luxusschreiner...

Danke schonmal im Voraus

Kostenvoranschlag, Reparaturkosten, Sachbeschädigung
Zahlt der Vermieter eine vom Mieter selbstverschuldete Nodtienst-Rechnung?

Hallo zusammen,

ich bin seit 2021 Vermieter eines Hauses.

Die Mieter haben mich im Laufe des letzten Jahres häufig kontaktiert, dass etwas repariert werden müsse. Ich habe auch immer umgehend einen Handwerksbetrieb bestellt und die Mängel beseitigt. Das war unter anderem ein Defekt in der Mechanik des elektrischen Rollos mit Reparaturkosten in Höhe von 1200,00 €, Dachdeckerkosten in Höhe von 1150,00 € um das Dach von der Gartenhütte zu sanieren, Kosten über die Störung der Heizungsanlage (360,00 €), Wartungskosten der Heizungsanlage (250,00 €) und on top noch Notdienst-Kosten für die Heizungsanlage (320,00 €). Auch genau in der Reihenfolge.

Ich denke, mit den Dachdeckerkosten hat der Mieter nichts zu tun, eben so wenig wie mit der Störung und der Wartung der Heizungsanlage. Aber was ist mit den Reparaturkosten für die Jalousie und dem Notdienst für die Heizung?

Im Mietvertrag steht, dass bei mehreren Kleinreparaturen der Mieter 8 % von der Netto-Kaltmiete, aber max. 500,00 € pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss.

Der Notdienst war meines Erachtens selbst verschuldet!! Die Mieter trocknen und lagern sehr viel Wäsche im Heizungsraum. Die Heizung ist raumluftabhängig. Der Kessel/Brenner war massiv verschmutzt durch Flusen, die offensichtlich von der Wäsche angezogen wurden. Deswegen konnte der Kessel nicht richtig zünden wobei es eines Tages immer zu Verpuffungen kam. Die Geräusche der Verpuffungen machten dem Mieter Angst. Sie würden sofort das Haus verlassen aus Angst vor einer Explosion. Ich habe aus dem Grund mittwochs Abends eine Heizungsfirma sofort dorthin bestellt, die erstmal den Kessel freiräumen musste!

1) Wer trägt nun die Notdienst-Rechnung?

2) Kann ich bei den hier angegebenen Reparaturen vom Mieter die Obergrenze von 500,00 € Beteiligung auf der Nebenkostenabrechnung verlangen?

Über fachgerechte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

kostenübernahme, Reparaturkosten, Schadensersatzanspruch, Vermieterrecht