Zahlt Dein Arbeitgeber vielleicht mit-das würde ich mal klären. Ansonsten würde ich Dir einen Fahrtkostenrechner empfehlen, wie diesen zB http://www.focus.de/finanzen/steuern/fahrtkosten_aid_52534.html

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klar, man kann soviele Konten eröffnen wie man will. Aber: bleibt der regelm. Umsatz aus auf dem bisherigen Konto, kann es passieren, daß die Bank den Dispo fällig stellt und du alles sofort zurückzahlen mußt -drum denk ich: ehrlich währt am längsten, vorher ein Gespräch mit der bisherigen Bank führen, Gründe erklären, und Ratenzahlung vorschlagen. Idealerweise beim neuen Konto gleich mal ein Guthabenkonto wählen, um nicht dort auch in Versuchung zu kommen neue Schulden zu machen

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Also mir wäre das neu und ich habe lang in einer Bank gearbeitet- hierzu gibts sicher keine fixe Faustregel-manche Banken bieten ja Kunden-werben -Kunden Prämien, an dieser Höhe würde ich mich max. orientieren. Aber wozu braucht man heute einen Vermittler für eine Kontoeröffnung? Das schafft doch jeder auch alleine. Und hat man schlechte Bonität,u. sucht deshalb eine neue Bank, wirds auch kein Bonus geben für den Vermittler.

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hab nun lang drüber nachgedacht-aber ganz ehrlich-ich glaube nicht, daß Du etwas finden wirst in diesem Bereich-ohne Interessenskonflikt. Evtl. könntest Du in der Tagespresse über Wertpapier schreiben- aber ob Du da einen Job findest?

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kein Problem, morgen gehst Du zur Bank, lasst eine Verlusterklärung erstellen und nach Ablauf der Sperrfrist kriegst Du ein neues ausgestellt. Ein Sparbuch ist so eine Sache- wenn es kein Kennwort hat kann man ungekündigte Beträge recht leicht verfügen gegen Vorlage des Buches. Aber ob nun wirklich der schlechteste Fall eingetreten ist, bleibt abzuwarten bis morgen. Vielleicht hattet ihr sogar ein Kennwort? Oder Du bist minderjährig? Dann wären Auszahlungen von höheren Beträgen eh nicht so einfach. Beruhige Dich, morgen klärt sich das schon.

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Du wirst bei solch komplexen Sachen ohnehin einen Steuerberater fragen müssen, grundsätzlich aber: Es gibts schon eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer unter Geschwistern. Wie Ihr das in Eurem speziellen Fall dann vertraglich und für Euch steueroptimiert darstellen könnt, erklärt Euch der Steuerberater sicher bis ins Detail. Oder Enno -wenn er diese Frage liest, das ist hier der Steuerfux im Forum

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Eine gute Schufa mit Pfändungen - gibt s für normal nicht. Wenn doch, nutz keinen Kontoumzugsservice (da erledigt die neue Bank die Auflösung für Dich und erhält so leichter Infos über bisherige Kontoführung):. Wähl auch nicht die nächste Bank am Ort, wenn Du ländlich wohnst. Geh zu einer Direktbank, bieten sogar kostenloses Konto an. Wenn Deine Schufa rein ist, dürfte es so gut laufen.

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No way-ohne Unterschrift der Eltern und Vorlage der Ausweise von Kind und Erz.berechtigten kannst Du das Konto definitiv nicht auf den Namen des Kindes eröffnen. Aber Du kannst es auf Deinen Namen anlegen, eine Begünstigung für den Todesfall vormerken lassen (diese idealerweise von den Eltern unterschrieben damit es ggf. mit weiteren Erben kein Problem gibt) oder es ihr eben mit 18 dann schenken.

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Da minderjährige ja kein Konto überziehen können-denke ich nicht. Sobald der Kunde volljährig ist, wird er zur Bank bestellt wegen Abfragen der künftigen Kontovollmachten und da wird er vermutlich die Schufaeinverständnis neu unterschreiben müssen.

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Im Kundeninfo-Blatt findest Du die Lösung zu Deinem Problem Laufende Gewinne, dier Fonds macht, werden ausgeschüttet. Außerordentl. Gewinne wie Gewinne aus WP-Verkauf, können, aber müssen nicht ausgeschüttet werden. Diese können auch wieder angelegt werden- bleiben so Abgeltungssteuerfrei bis zum Verkauf des Anteils. Hat also Steuerspareffekt.

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Der Schlüssel nutzt nix wenn Du keine Vollmacht hast. Das Sparkassenbuch mit Kennwort kannst Du auch nicht flüssig machen, wenn Du das Kennwort nicht weißt..Aber wenn Du Dich als Erbe legitimieren kannst, geht das dann. Also Sterbeurkunde bringen, Bestattungskosten können gleich bezahlt werden (auch vom Sparbuch-ohne Erbnachweis) und Erbnachweis zur Bank bringen. Dann kommt die Sache ins laufen.

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Für gewöhnlich mußt Du eine Negativerklärung unterzeichnen und bestätigen, daß Du sie eben verloren hast. Warum Deine Bank im Detail so handelt, weiß ich nicht. Aber zwei Tage sind doch überschaubar. Cool down!

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jeder für sich- alles andere wird zu kompliziert, selbst wenn die Kaution auf alle lautet und nur einer bezahlen würde für, müsste die WG immer gemeinsam die Kaution zurückverlangen nach Mietende. Da nicht jeder zum gleichen Zeitpunkt ausziehen wird, kommt da nur Wirbel bei raus.

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stillegen-nach 7 Jahren auflösen oder trotz Studium wenn möglich selber weiterzahlen, vorzeitig prämienunschädl. wg. Studium ist leider nicht möglich-lies doch Deinen dazugeh. Vertrag, der sollte auch Aufschluß geben

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Informiert wird der Bevollmächtigte nicht über die Löschung, aber was tun wenn er Geld beheben möchte, dann erfährt er es, also wäre Offenheit vielleicht schon angebracht.

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Bei mir stand es auf dem Lohnausweis seperat aufgeführt, unter Bruttobezüge Pos. 1.6, Abfertigung für die Dienstzeit xxxx Jahren.Versteuern muß man das schon, aber ich glaube es fällt nicht so schwer ins Gewicht wie reguläre Bezüge.

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