ist meines wissens rechtsgültig! hatte dasselbe problem. wenn du mitte 2004 ausgezogen bist, bekamst du ja schon fürs komplette jahr die ehz, obwohl dir rein theoretisch nur die hälfte zustehen würde für 2004. du hättest müssen damals gleich deine situation dem fa mitteilen, steht aber auch im jährlichen bewilligungsbescheid über die ehz! müsstest du nicht 3750€ zurückzahlen? ehz damals normalerweise jährlich 1250€?? kinder hattet ihr keine, wegen dem kinderzuschlag?? oder?

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hallo.... die wohlverhaltensphase beginnt mit der eröffnung vom Gericht, Amtsgericht meistens. dieser eröffnung geht das "ruhejahr" voraus, müsste bei dir auch so gewesen sein, in deinem fall bist du wahrscheinlich im jan.2011 das erste mal zu anwalt, oder? danach also ab jan. 2012 sind es sechs jahre, also bis jan, 2018, bis die wohlverhaltensphase vorbei ist. kurz vor ende bekommst ein schreiben vom gericht über die endverhandlung vor gericht, fällt diese positiv für dich aus, bist deine schulden los.

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ob es sich lohnt? teils teils. solltest immer den kosten-nutzen faktor im auge haben. ich würde eher auf ein gepflegtes erscheinungsbild der immobilie achten. rasen mähen, beleuchtung funktionsbereit, sauber bzw. besenrein, zum haus gehörende teile sollten funktionieren. ich denke das der evtl. käufer/in eher darauf schaut ob die immobilie gepflegt wurde, das macht einen viel besseren eindruck als unnötig irgendwelche maler-tapezierarbeiten zu leisten, die der käufer dann eh ändert. falsche renovierungsmassnahmen werden eher abschreckend wirken.

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