Im Grunde heißt das "Wir schalten kein Inkasso ein, weil wir nett sind". In Wahrheit heißt das "Wir haben einen Fehler gemacht, den wir nicht zugeben möchten und lassen es dabei"

Wenn du beispielsweise Zahlungsprobleme hast und das dem Gläubiger so auch mitteilst, kann er ohnehin die Inkassokosten nicht mehr von dir verlangen. Das Einschalten eines Inkassos ist dann völliger Unsinn. Juristisch sagt man, es verstößt gegen die Schadensminderungspflicht.

Zweites Beispiel: Wenn du berechtigte Einwände gegen eine Forderung hast, bringt auch ein Inkasso gar nichts.

So oder so: Die Inkassokosten musst du nicht bezahlen. Ohnehin gibt es nur sehr wenige Ausnahmefälle, wo man Inkassokosten bezahlen muss.

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ausser das Zahlungsziel auf der Rechnung

Was insbesondere im B2B auch normalerweise vollkommen ausreicht. Gegenüber Verbrauchern muss eine entsprechende zusätzliche Belehrung über die Verzugsfolgen und ein Hinweis auf die BGB 30 Tages-Regel erfolgen, damit der Verzug automatisch ausgelöst wird.

Ich habe um Anrechnung meiner geleisteten Zahlung gebeten

Das hat nichts mit einer Bitte zu tun. Du hast bezahlt, das Geld kam nicht zurück. Insoweit schuldest du auch nur noch 3500€.

und darum, eine monatliche Rate zu vereinbaren.

Du hast keinerlei Anrecht auf eine Ratenzahlung bzw. sie muss dir nicht gewährt werden.

Was kann ich tun, um zumindest Zeit zu gewinnen?

Außer Herumdiskutieren? Nichts.

Die Anwaltskosten für diese außergerichtliche Tätigkeit sind im übrigen nichts, was du zahlen musst. Der Gläubiger war über die Situation und insbesondere den abgesprungenen Kunden informiert. Insofern war das Einschalten eines Anwalts für eine weitere außergerichtliche Mahnung Unsinn.

Du kannst nur einfach stur anfangen das abzubezahlen, was du abbezahlen kannst. Denn was erledigt ist, ist erledigt. Mehr kannst du nicht tun. Wichtig wäre im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" zu ergänzen. Damit es nicht mit den unsinnigen Anwaltskosten verrechnet wird.

Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, genau drauf schauen, ob der Anwalt seine außergerichtlichen Anwaltskosten dabei hat (diesen widersprechen) und auch sonst alles stimmt. Für das gerichtliche Mahnverfahren wirst du die Gerichtskosten und die Anwaltskosten zahlen müssen.

Alles andere sieht man dann.

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Handy-Retoure angeblich ohne Inhalt, Mahnbescheid von Inkassobüro. Was jetzt?

Liebe Hilfesteller und Hilfestellerinnen,

Ich beschloss dieses Jahr im Rahmen meines Mobilfunkvertrags eine Vertragsverlängerung vorzunehmen, da mein altes Gerät begann, den Geist aufzugeben. 

Also habe ich mir die entsprechenden Wunschkonditionen herausgesucht und bestellt, nur um festzustellen, dass eine Verlängerung nur zu den entsprechenden Intervallen vorgesehen wird - weshalb ein neuer, zusätzlicher Vertrag zu dem noch laufenden abgeschlossen wurde. Das war nicht in meinem Interesse, weshalb ich nach telefonischem Geplänkel das Handy wieder zurückschicken musste.

So geschehen, bei der entsprechenden Stelle wie gewünscht verpackt mit dem Retourenschein abgegeben in der Annahme, das Thema hätte sich erledigt. Wäre da nicht die Tatsache, dass laut Auskunft das Gerät angeblich nicht ankam.

Es wurde um Rückmeldung gebeten, ich hatte ein nettes Gespräch und mir wurde gesagt, man liese mir ein entsprechendes Formular zukommen, das ich unterschreiben und mit dem mir ausgestellten Einlieferungsbeleg versehen solle. Auch das tat ich und sandte es innerhalb der erwähnten zwei-Wochen-Frist per Brief zurück.

Innerhalb der nächsten Woche bekam ich keine Rückmeldung und sandte ich die Unterlagen zur Sicherheit erneut, diesmal per e-Mail, jedoch zwei Tage nach Ablauf der Frist. Kurz darauf bekam ich eine Mahnung eines Inkassounternehmens, was ich als unglückliches Timing abtat, blindlings davon ausgehend, dass sich die Sache erledigt hat.

Monate tut sich nichts, bis ich auf einmal einen Mahnbescheid bekam, dem ich widersprach. 

Seitdem vergingen einige Wochen in denen ich mit mir haderte, was ich machen sollte, bis ich in mein e-Mail-Postfach blickte und sah, dass ich vor Monaten eine Antwort auf meine eingesandten Kopien des Einlieferungsbelegs erhielt: ich hätte die Frist überschritten und das Mobilfunkunternehmen sei nicht mehr für die Angelegenheit zuständig, ich solle mich an das Inkassobüro wenden, um die Sache zu regeln.

Wie ist mir am besten zu helfen? Sollte ich mich direkt an das Inkassobüro wenden? Mir scheint kaum, dass ich mit Kulanz zu rechnen habe, zudem habe ich die schriftlichen Unterlagen auch nicht per Einschreiben gesandt und habe, außer für den (zu späten) E-mail-Verkehr, keinen Beleg über mein Absenden der Dokumente.

Notizen: 

- Ich bekam nie eine zweite Mahnung, jedoch könnte ich das zur Not durch eine verwechselbare Anschrift erklären

- Ursprünglich erwartete ich nach dem zweiten Telefonat ein pdf-Dokument, nicht zuletzt, da mir selbiges angeboten wurde. Der Brief selber (eine Mail kam nie an) lies etwa eine Woche auf sich warten.

Ich ärgere mich natürlich, die Sache nicht forscher angegangen und die Kopie sofort geschickt zu haben. Was mache ich jetzt am besten? Schicke ich dem Inkassobüro einen Brief mit den Unterlagen? Auf ihren bisherigen Kosten werden die wohl kaum sitzenbleiben wollen, aber ich habe immerhin das Gerät zurückgeschickt und das Meine getan.

Vielen Dank für alle Ratschläge!

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Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Das Gerät wurde fristgerecht zurückgesandt. Die Beweise liegen ihrer Mandantin vor. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich diskutiere nicht und lasse mich nicht einschüchtern."

Mehr würde ich denen nicht schicken. Alle weiteren Briefe ignorieren. Deren Kosten sind nicht dein Problem.

Die müssten ohnehin beweisen, dass das Paket unbeschädigt war (Für Probleme auf dem Transportweg haftet der gewerbliche Verkäufer) und dass es wirklich leer war. Beides wird dem Anbieter wohl unmöglich sein.

Ggf. kannst du zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten, insbesondere zusammen mit der Seriennummer u.ä. Dann kann das Handy ggf. geortet werden und vielleicht kann man es zum eigentlichen Dieb zurückverfolgen. Das musst du nicht machen, es erleichtert aber auch die Argumentation für dich, sollte das wirklich weitergehen bis vors Gericht. Ggf. findet man dann den Dieb bei der Post bzw. im Lager des Verkäufers. Ich würde zur Polizei gehen, denn du kannst schwören (-> eidesstattliche Versicherung), dass das Handy richtig verpackt wurde. Dein Zeuge kann helfen, aber sie können auch behaupten, du hättest das Handy nie verschickt, sondern nur einen leeren Karton. Mit einer Strafanzeige kannst du das Argument entkräften. Nach dem Motto "Wenn ich es behalten hätte, hätte ich es doch nicht angezeigt, ich wäre doch sonst saudoof, würden die das Handy dann zu mir zurückverfolgen"

Achja: Behalte deinen Briefkasten im Auge. Briefe von einem Gericht musst du beantworten. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid bekommst du ein Formular. Da kreuzt man "Ich widerspreche komplett" an und schickt es per Einschreiben ans Gericht zurück. Danach sollten die endgültig Ruhe geben.

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Um es kurz zu machen: Das ist eine Betrugs-Seite. Es ist schon extrem fragwürdig, etwas als kostenlos zu bewerben, was das nicht mal im Ansatz ist. Aber die Berichte, dass die eine Stornierung nicht anerkennen, obwohl das versprochen wird (und gesetzlich vorgeschrieben wird), kommen häufig.

Die betrügen hier die Kunden. Täuschen darüber, dass man ein Widerrufsrecht hätte, was dann am Ende aber verweigert wird. Ich persönlich würde denen schreiben, dass man nun gerne zur Polizei geht und Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges erstattet. Dann dürften die zurückrudern und dich in Ruhe lassen. Wenn nicht würde ich zur Polizei gehen. Details:

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/vorsicht-bei-gratisangeboten-uhren-aus-onlineshop-koennen-teuer-werden-33474

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Das kommt drauf an. Im Endeffekt gilt es für dich zunächst herauszufinden, ob wirklich alles bezahlt wurde. Also ob die Bank sich verrechnet hat oder ob noch andere Posten offen sind.

Wurden auch die Zinsen bezahlt? Gab es weitere Pfändungsversuche des Gläubigers bevor bezahlt wurde (Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft usw.)?

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Über 600€ Inkasso Gebühren?

Moin liebe Community,

Kurz zur Hintergrundgeschichte (Inkasso-Problem weiter unten): Am 10.07.2019 erhielt ich von meinem ehemaligen Stromlieferanten, der Stromio GmbH, eine "Mahnung vor Inkasso" mit einem offenen Betrag von 2.353,91 EUR, welchen ich für den Zeitraum 05.08.2017 - 31.01.2018 nachzahlen soll.

Da ich dies für doch etwas sehr übertrieben hielt, wo ich doch schon über 100€ monatlichen Abschlag gezahlt hatte, folgten diverse Telefonate mit dem Unternehmen und Recherchen meinerseits.

Es stellte sich heraus, dass ich dummerweise nie meine Zählerstände manuell abgelesen habe, sondern diese bis auf Ein- und Auszugsablesung maschinell geschätzt wurden.

Nichtsdestotrotz standen am Ende für knappe 17 Monate Belieferung etwa 14.000kWh auf der Uhr. Da ich dies immer noch nicht glauben konnte folgten weitere Gespräche mit Stromio und nach Absprache sollte ich mich mit meinem örtlichen Stromnetzbetreiber zwecks Zählerprüfung in Verbindung setzen.

Nach weiterem hin und her kam hier am Ende heraus, dass ich diese nicht beantragen könne, da ich nicht mehr Vertragspartner bin und dort auch nicht mehr wohnhaft.

Ich fand mich also damit ab, den Betrag zahlen zu müssen und kontaktierte noch einmal Stromio um über die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu sprechen.

Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings insgesamt bereits knapp 2 Monate vergangen und mir wurde mitgeteilt, dass der Fall mittlerweile an ein Inkassobüro abgegeben wurde.

Da ich vom betreffenden Büro, Tesch Inkasso, noch keinerlei Post bekommen hatte, kontaktierte ich diese umgehend telefonisch und nach deren Bitte auch per Mail, um
1. meine korrekten Kontaktdaten weiterzugeben und
2. nach einem Ratenzahlungsplan in Höhe von 100€ - 150€ zu fragen

Nun zum Hauptproblem:Neben der Hauptforderung von 2346,41€ und Zinsen in Höhe von 28,73€ soll ich nun noch ingesamt 613,00€ Gebühren an das Inkassobüro zahlen.

Die genauere Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus:
2346,41€ Hauptforderung
28,73€ Zinsen
7,50€ Mahnauslagen des Gläubigers
2,70€ Adressermittlung
261,30€ Geschäftsgebühr
20,00€ Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale
321,50€ Teilzahlungsvergleich

=2988,14€ Forderungsstand

Da mich neben diesen horrenden Gebühren auch noch die Klauseln im Teilzahlungsvergleich sehr abschrecken, steht die Überlegung im Raum hier doch einen Anwalt einzuschalten, oder anderweitig gegen die Forderung vorzugehen.
Der Teilzahlungsvergleich soll im übrigen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt im Original zurückgesendet werden.

Da die ursprüngliche Forderung allerdings zumindest nicht ganz zu unrecht besteht, bin ich nicht ganz sicher wie in diesem Fall die beste Vorgehensweise / der nächste Schritt aussieht.

Bis hierhin vielen Dank fürs lesen! Was würdet ihr als nächstes tun?

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Ich fand mich also damit ab, den Betrag zahlen zu müssen u

Hätte ich nicht getan. Der Anbieter muss bei begründetem Einspruch gegen die Zähler-Genauigkeit Beweise liefern, dass die Zähler richtig funktionieren. Das nur so nebenbei,

Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings insgesamt bereits knapp 2 Monate vergangen und mir wurde mitgeteilt, dass der Fall mittlerweile an ein Inkassobüro abgegeben wurde.

Deren Problem. Es gab eine offene Reklamation und die Abgabe an ein Inkasso ohne genauere Klärung ist Unfug.

7,50€ Mahnauslagen des Gläubigers

Überhöht. Maximal 1€ oder so pro Brief. Das bezieht sich ausschließlich auf Briefporto, Briefpapier u.ä.

2,70€ Adressermittlung

Hattest du die neue Adresse mitgeteilt? Wenn ja: Streichen.

261,30€ Geschäftsgebühr
20,00€ Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale

Beides aus der Kategorie "Frei erfundener Quatsch", da wie ich oben angerissen habe, kein Inkasso eingeschaltet werden musste.

321,50€ Teilzahlungsvergleich

Noch größerer Quatsch. Zumal das vollkommen falsch berechnet ist.

Der Teilzahlungsvergleich soll im übrigen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt im Original zurückgesendet werden.

Diese knappen Fristen sind Absicht. Damit du unter Druck gerätst und dich gerade NCIHT sorgsam informierst.

Also. Hast du die Zählerstände noch? Also bei Einzug und Auszug? Sind die wenigstens korrekt übermittelt worden? Du hast die Geräte noch alle, die du in der Wohnung hattest? Es gab keine anderen Stromabnehmer? Du hast dieselben Geräte sowohl in der Wohnung noch davor (also Mitte 2017) als auch in der aktuellen Wohnung betrieben? Es gab keine Strom-Heizung oder sowas? Und du hast in der Wohnung noch davor und in der aktuellen Wohnung deutlich weniger Strom verbraucht?

Dann hast du aus meiner Sicht extrem gute Chancen, dass eine Klage vor Gericht, also eine negative Feststellungsklage, dass die Stromrechnung nicht stimmen kann und dass da mit den Zählern etwas nicht stimmt, sehr gut funktionieren kann. Dann würde ich zu einem eigenen Anwalt gehen. Parallel dazu Geld zurücklegen. Denn ggf. bieten die irgendwann einen deutlich niedrigeren Vergleich an und vielleicht solltest du den dann annehmen. Fragwürdig ist für dich, dass du ggf. zu lange gewartet hast, die Messeinrichtung zu reklamieren. Das muss man also gerade in dem Bereich ggf. nochmal genauer anschauen, wie der Zeitablauf war.

Die Inkassokosten müssten sich aber auf jeden Fall mittels eigenem Anwalt abwehren lassen.

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Und kurz zu machen. Wenn die behaupten, dass eine Mahnung schon vorher verschickt wurde, sollen sie es beweisen.

Inkassokosten sind aus verschiedenen Gründen nicht zu bezahlen.

Es gibt noch mehr Gründe. Nicht nur die von dir genannten.

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Du hast also etwas bestellt. Also für dich. Und du hast das über die Freundin gemacht, weil du dachtest, dass sie nicht zahlen muss?

Ganz ehrlich?

Das ist eine Straftat. So etwas nennt sich Betrug. Da braucht man auch nicht drum herum reden.

Ganz grundsätzlich schließen Menschen Verträge ab und keine Namen. Das heißt: Du warst es, also haftest du auch. Zwar haben die im Moment nur ihre Adresse, aber wenn sie Strafanzeige erstatten und sie dann redet, dass du es warst, dann hängt ihr beide mit drin. Sie entsprechend mit Beihilfe.

Solche Forderungen verschwinden auch nicht, selbst durch Privatinsolvenz nicht. Denn Forderungen aus Betrug sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

Tut mir leid, wenn ich keine andere Antwort geben konnte.

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So wie du die Frage stellst: Definitiv nein.

Wir gehen mal davon aus, dass es um eine Pfändung geht. Dann ist ausschließlich das zu bezahlen, was sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergibt. Das war es. Keinen Cent mehr.

Sollte dem Inkasso eine weitere Gebühr zustehen, dann muss es ggf. eine weitere Pfändung veranlassen.

Eine gesonderte Gebühr für eine "Freigabe des Kontos" gibt es auch nicht.

Davon abgesehen stellt sich die Frage, ob das, was man bezahlt hat, in der Höhe korrekt war. Ob es nur eine Teilpfändung war usw. Deine eigentliche Frage, was du tun kannst, hängt von diesen Details ab. Vielleicht erzählst du mal die ganze Geschichte, dann kann man dir besser helfen.

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Die Spekulationen hier sind leider in Teilen irreführend. Das Wichtigste vorweg: Wie hier schon richtig steht, gibt es einen Titel. Ansonsten wäre die Zwangsversteigerung so nicht ohne Weiteres möglich gewesen. Eine Verjährung ist also (bis auf weitere Zinsen) nicht gegeben.

Ansonsten muss dir bzw. deinem Mann exakt niemand irgendeine Information vorlegen zum ursprünglichen kreditvertrag oder irgendetwas nachweisen. Es gibt einen Titel und aus diesem kann vollstreckt werden, fertig.

Wer keine Unterlagen mehr hat und sich die Titel nicht aushändigen lässt, der hat Pech gehabt. Soweit das Grundsätzliche.

Nun gilt es, als erstes eine Forderungsaufstellung zu bekommen, sowie die Informationen ranzuholen, die man irgendwie noch hat und bekommen kann. Wie hoch war der Kredit? Für wie viel wurde zwangsversteigert? Wie viel blieb übrig?

Denn manchmal erwischt man die Inkassos dabei, dass sie "versehentlich" vieles nicht mit einrechnen. Beispielsweise die damals erzielten Erlöse der Versteigerung. Dem Inkasso würde ich schreiben "Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich eine Forderungsaufstellung im Detail vorzulegen, sowie im Vorfeld frei erfundene Posten (Kontoführungsgebühren u.ä.) und insbesondere verjährte Zinsen zu streichen. Ich werde meinerseits die Sachlage recherchieren. Schon jetzt verweise ich darauf, dass mit Ihrer Mandantin ein Vergleich geschlossen wurde und ich diese Forderung als insgesamt erledigt/ verwirkt ansehe. Gerne lässt sich das auch im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage vor Gericht ausdiskutieren."

Normalerweise machen Inkassos dann erst mal 5 Rollen rückwärts. Denn ein Streit insbesondere über verjährte Zinsen geht extrem ins Geld bei solchen Summen. Da sind schnell fürs Inkasso viele tausender weg, zumal sie zumindest in dem Punkt 0 Chancen haben.

Ansonsten fragt beim Gericht nach von damals, ob sie eine Kopie der Akte zur Zwangsversteigerung zusenden können. Damit man vieles von damals noch überprüfen kann. Ggf. auch ein Grundbuchauszug, damit man ein Gefühl dafür bekommt, ob die Summen OK sind.

Schließlich ist ein Kontakt zur Ex zwingend. Um auch von ihr zu erfahren, ob da irgendwas lief in all den Jahren, ob dort noch Unterlagen vorhanden sind und ob sie ggf. in all den Jahren etwas weiter bezahlt hat.

Erst wenn man dann alle Infos beisammen hat, kann man da auch irgendetwas Sinnvolles empfehlen.

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waren die ersten beiden Ziffern falsch

Das ist die Prüfziffer. Das ist sehr kurios, wenn die falsch sein sollte.

Aufbau der IBAN in Deutschland: DEpp bbbb bbbb kkkk kkkk kk

Das p steht für die Prüfziffer, das b für die alte Bankleitzahl und das k für die Kontonummer.

Auf jeden Fall die ausstehende ursprüngliche Rechnung bezahlen. Ich würde noch 1,50€ für Briefporto und Zinsen drauf legen.

Dem Inkasso schriftlich (!) widersprechen. Beispielsweise:

"Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Verzug zurück. Die IBAN wurde von mir richtig eingegeben. Darüber hinaus sollten sie ihre Lügengeschichten lassen. Ein Mitarbeiter Ihrer Mandantin bestätigt mir dass meine eMail-Adresse gar nicht freigeschaltet war und ich nie eMails erhielt. Ihre Lügengeschichten hinsichtlich angeblicher Mahn-Mails werde ich gerne zur Anzeige oder zur Beschwerde beim Aufsichtsgericht bringen."

Normalerweise ist irgendwann Ruhe.

Der Anbieter muss beweisen, dass du A) den Fehler gemacht hast und B) in Verzug warst bzw. die Mahnungen erhalten hast.

Selbst wenn du in Verzug warst aufgrund einer von dir verschuldeten Rücklastschrift, rechtfertigt das trotzdem nicht das sofortige Einschalten eines Inkassos (Stichwort "Inkassoüberfall"). Den zugang von eMail-Mahnungen zu beweisen ist schlichtweg unmöglich, wenn du nicht gerade darauf geantwortet hast u.ä.

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Ganz grundsätzlich muss nur der Titel vorhanden sein. Alles andere spielt keine Rolle mehr. Rechnungen, Verträge u.ä. muss man nicht mehr nachweisen, wenn es einen Titel gibt.

Also gibt es maximal die Aufbewahrungsfristen für Betriebsprüfungen u.ä. Je nach Branche im Regelfall 10 Jahre.

Allerdings muss ich hildefeuer deutlich widersprechen. Es spielt eine gewichtige Rolle, wo man sich aufgehalten hat. Genauer: Wo man insbesondere auch gemeldet war. Denn wenn auf falscher Adresse tituliert wurde, ist das Ganze angreifbar.

Daher mal folgende Rückfragen:

  • Hast du den Titel in Kopie gesehen? Wie lange ist das nun her? Stimmt die darin enthaltene Adresse mit der Adresse, wo du damals 1997 gewohnt hattest bzw. erreichbar warst?
  • Handelt es sich um einen Vollstreckungsbescheid oder um ein Urteil mit öffentlichem Aushang?
  • Hast du eine ordentliche Forderungsaufstellung bekommen (so etwas wie einen Kontoauszug) und wurden dort insbesondere die verjährten Zinsen gestrichen? Was taucht da an Positionen auf?
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Solange es keine Titel gibt, passiert hinsichtlich Pfändungen exakt gar nichts. Titel sind beispielsweise Gerichtsurteile oder ein nicht widersprochener gerichtlicher Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid.

Hinsichtlich Inkassos: Es ist im Prinzip egal, wenn du ohnehin nicht alles bezahlen kannst. Die Schuldnerberatung wird im Januar alle anschreiben und dann wissen die Gläubiger und Inkassos Bescheid. Bois dahin abwarten, auch wenn es schwer fällt. Alle Briefe sortieren und ggf. der Schuldnerberatung nachreichen.

Was soll ich tun?

Na das, was der Schuldnerberater gesagt hat. Kündige es und kaufe davon Dinge für das Leben. beispielsweise eine Packung Toilettenpapier, eins zwei Konserven u.ä. Das klingt jetzt merkwürdig, aber schwierige Zeiten gibt es ohnehin und dann bist du froh, einmal eine Woche mit wenig bis nichts auskommen zu können.

Für die Übergangszeit empfehle ich dir folgendes Forum: http://forum.f-sb.de/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme

Stelle dich dort vor, deinen Fall und stelle deine Fragen, die offen geblieben sind. Bei akuten Problemen bekommst du dort auch Hilfe. Einige Profis sind auch unterwegs (Forumsrang Praktiker) und viele, die das alles hinter sich haben und dir Tipps aus erster Hand geben können.

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Ganz wichtige Frage: Was ist aktuell passiert? Und was hast du von damals noch so an Beweisen? Liegt dir die Einigung von damals noch schriftlich vor? Hast du die Kontoauszüge noch?

Ich vermute mal, dass du die Beweise von damals noch hast. Ansonsten wird es erst mal schwer nach so langer Zeit noch was dagegen zu unternehmen. Denn erst mal behauptest du ja etwas für dich Günstiges und das musst du im Streitfall vor Gericht beweisen. Eine einstweilige Verfügung bedeutet zwar, dass man etwas nur glaubhaft belegen muss, aber ganz ohne irgendeinen Kontoauszug o.ä. geht auch da wenig bis nichts.

Wenn sich das Inkasso bisher nur per Brief gemeldet hat, ist ja noch nichts passiert. Dann muss man (noch) nicht via Gericht tätig werden. Es ist sogar gefährlich, denn solange keine Vollstreckung probiert wird, fehlt der Anspruch auf einstweiligen Vollstreckungsschutz.

Im Grunde musst du also tatsächlich warten, ob das Inkasso einen Gerichtsvollzieher losschickt oder eine Pfändung probiert. Das ist der Punkt, wo eine Vollstreckungsabwehrklage, verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Pfändung, sowie Antrag auf Herausgabe des Titels überhaupt erst "erlaubt" ist. So einen Schriftsatz kannst du ggf. vorbereiten mitsamt der Beweise und dann ggf. via Anwalt oder auch selbst einreichen.

Kleiner Tipp: Du kannst das auch vorbereiten und zu den Sprechzeiten bei einem Rechtspfleger vorbei bringen und zu Protokoll bringen. Beim örtlichen Vollstreckungsgerichtnachfragen, welcher Rechtspfleger da Zeit für dich hat. Zwar erhältst du keine Rechtsberatung vom Rechtspfleger, aber oftmals geben sie kleine Hilfestellungen bei der Formulierung und es wird so klar, dass zeitnah über die einstweilige Einstellung der Pfändung entschieden werden sollte.

Für den Fall, dass es bisher nur bei einem Brief geblieben ist, solltest du dich nun einmalig schriftlich (Einwurfeinschreiben... Drucke die Sendungsverfolgung aus, sobald erfolgreich zugestellt) dem Inkasso schreiben.

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Die Schuld wurde längst bezahlt. Sie werden aufgefordert, unverzüglich den entwerteten Titel an mich zu senden. Bei Weigerung oder fruchtlosem Ablauf einer Frist von 14 Tagen werde ich ohne weitere Ankündigung Vollstreckungsabwehrklage einreichen und auf Herausgabe des Titels klagen. Ich behalte mir weitere Schritte ohne weitere Ankündigung vor. Ich diskutiere nicht und ich gewähre keine Fristverlängerung."

Man wartet dann einfach noch ein paar Tage länger, sagen wir mal insgesamt 3 Wochen. Und passiert bis dahin nicht oder diskutieren die und drohen trotzdem Pfändungen an, geht man mit Vollstreckungsabwehrklage und Antrag auf einstweilige Verfügung zum Verbot sämtlicher angedrohter Vollstreckungsmaßnahmen zum Gericht. Der Trick hier ist, dass man dem Inkasso so die Chance gibt, den "versehentlichen Fehler" einzusehen und den Titel auszuhändigen. Wenn sie aber trotzdem pfänden wollen, kann man wieder einen Grund für eine einstweilige Verfügung haben.

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Karstens oder Kevins Antwort wäre eigentlich nichts hinzu zu fügen. Wenn folgendes Detail nicht wäre:

Achja aus dem Inkasso-Schreiben geht hervor, dass dir mir nicht nur die 32 € anlasten, sondern alle 9 Monate, so als hätte ich noch nie was bezahlt! Allein das kann ich widerlegen mit Hilfe von Auszügen.

Deswegen fürchte ich, dass die eigentliche Ursache ganz woanders liegt. Vielleicht haben die die Paypal-Zahlungen nicht richtig verbucht. Das würde einiges erklären. Aber ernst nehmen musst du das nicht, wenn das Geld nachweisbar von deinem Paypal-Konto abging. Mache dir sicherheitshalber entsprechende Screenshots von deinem Paypal-Konto.

Ich würde die Chance ansonsten nutzen, direkt fristlos zu kündigen. Dort hat es eh zu viele inaktive Fake-Profile, die nie wieder reinschauen oder die einen ständig auf Porno-Seiten locken wollen. Und gemacht wird dagegen wohl auch nichts.

Ich würde dem Inkasso nun folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Bei der Behauptung, dass ich noch nie etwas gezahlt hätte, handelt es sich um eine unverschämte Lüge. Gerne lege ich vor Gericht Kontoauszüge vor. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich nicht zögern, gegen Sie vorzugehen (Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges/Nötigung, negative Feststellungsklage, Beschwerde beim Aufsichtsgericht). Ich diskutiere nicht und lasse mich nicht einschüchtern. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Leider nehmen einen viele Inkassos nur dann wirklich ernst, wenn man die entsprechenden Signalwörter, wie beispielsweise "Anzeige" fallen lässt. Dann landest du in den Topf "genauer draufgucken, lässt sich nicht einschüchtern". Und genau dann, wenn wirklich mal jemand genauer drauf schaut und denen womöglich ein Licht aufgeht, dass die Unfug treiben, genau dann hat man auch eine Chance, dass die ganz schnell zurück rudern.

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Im Grunde kann ich mich hier den richtigen Antworten nur anschließen. Ja, das ist erlaubt.

Was die Verhandlung angeht: Wenn eh nichts pfändbar ist: Sofort alle Zahlungen einstellen und einen Termin bei einer kostenlosen Schuldnerberatung ausmachen, beispielsweise der Caritas.

Das sind die einzigen Schulden? Wie hoch sind die Schulden insgesamt? Was wird an Zinsen und Gebühren verlangt?

Wichtig: Wusste deine Bank bzw. der Kreditkartenanbieter von den Zahlungsproblemen und hat erst danach das Inkasso beauftragt?

Dann sind nämlich einiges an Gebühren grundsätzlich nicht durchsetzbar und muss nicht bezahlt werden von dir. Solange noch nicht tituliert ist, kann man da noch widersprechen. Daher unbedingt mal antworten und falls ein Mahnbescheid kommen sollte, ganz genau prüfen und binnen 2 Wochen ggf. Teilwiderspruch einreichen.

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HILFE INKASSO! Betrüger wollen mich komplett Ruinieren?

Hallo Leute, ich hab derzeit ein echtes Riesengroßes Problem! Zu mir, ich bin 19 Jahre alt. Alles hat Letzes Jahr im Oktober angefangen, ich befande mich damals in einer Ausbildung und wollte einen Kredit für ein Auto aufnehmen. Ich bin im Internet auf eine Betrügermasche Name "Finanzen im Griff" reingefallen. Diese Vermitteln keinen Kredit, sonder das ist ein Finanz Managmand welches einem von "Lugano Finanz" aufgeschwatzt wird. Man unterschreibt es und schickt es per Post weg. Und in damaliger Dummheit habe ich genau das getan!!! Als ich diesen Vertrag Unterschrieben in den Postbriefkasten warf, wurde ich am Nächsten Tag von einem Freund auf diese Betrüger hingewiesen... Nunja ich habe 14 Tage Zeit zum Kündigen, also habe ich dort Angerufen. (Am Nächsten Tag). Der Freundliche Mann war Nett und sagte alles ist Storniert und der Vertrag kann nicht Fertiggestellt werden, weil er eben alles Storniert hat... Es kam aber anders: Am ÜbernNächsten Tag hatte ich Post von diesen Drecksverein , Ein Wilkommensbrief, mit meinen Zugangsdaten und das der Vertrag fertig ist und genutzt werden kann. Wütend habe ich den Brief Zerissen und eine Email Gesendet, mit den Worten das ein TelefonBerater alles Storniert hat und ich ihren Service nicht will wegen einer verwechslung. Gleichzeitig hab ich noch Am Selben Tag die Kündigung nach Vorschrift mit der Post zu diesen Typen gesendet! Ja und ? Am 15. Wurden 15€ vom Konto gezogen. Ich habe eine Weitere email Geschrieben was der Scheiß Soll... Am Nächsten Monat wieder 15€ und das ging bis dieses Jahr Mai. Diese Typen haben auf KEINE Email Reagiert, auf KEINE POST. Telefonisch konnte ich auch Keinen Mehr Erreichen, es ging einfach nichts mehr! Wütend habe ich im Mai noch eine Email geschrieben, das ich mich an einen Anwalt wende wenn sie meine Kündigung ignorieren! Und? Sie haben wieder einfach Abgebucht! Keine Anwort, einfach Nichts! Damals war alles wärend dieser 14 Tage! Den Betrag von Mai habe ich Sofort Zurückgebucht. Und ? Sofort am Nächsten Tag kam eine Mahnung! WOOOW, dann nehmen sie Kontakt auf! Ich schrieb eine Weiter Email, aber habe die 15€ + 5€ Mahnnung erstmal bezahlt. Im Juni haben sie wieder 15€ abgebucht. Daraufhin habe ich Alle Beträge der Letzten 3 Monate zurück gebucht. (Das war an einem Sonntag) Am Montag bekam ich Post und Email "Herr XXX Seit "Langer Zeit" weist ihr konto einen Rückstand auf, auf Mahungen haben sie nicht reagiert wir kündigen den Vertrag und wollen 400€ für den Schaden" Ich habe die Post Ignoriert, und Gestern kam Post von Inkasso ich soll 420€ Zahlen! Das Kann aber nicht sein!!! Die Kündigung von den Ihrer Seite ist Unwirksam! Die haben mich ja gar nicht Abgemahnt oder so sondern direkt Gekündigt! Zudem haben sie meine Email und Post mit der Kündung einfach Ignoriert!!!

Ich bin 1100€ im Minus, bin bis August Arbeitslos ich kann mir keinen Awalt Leisten!! :( Was soll ich jetzt machen ? Kontakt aufnehmen habe ich ja oft genug Probiert! inkasso Anrufen?

lg.

LG.

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Eine ganz grundsätzliche Sache:

Vermittlungsgebühren für Kredite dürfen nur dann gefordert werden, wenn dieser Kredit auch zustande kommt bzw. gewährt wird. So steht es im Gesetz (BGB).

So wie du es schilderst, haben die nur bei dir abgebucht und sonst nichts geleistet. Das ist nicht in Ordnung.

Ich persönlich würde daher an deiner Stelle folgendes machen:

1. Zur Polizei gehen und diese Betrüger anzeigen. Die Begründung: Die haben dir Kredite versprochen, die niemals bekommen hast. Die haben zudem dein Widerrufsrecht ignoriert. Zudem haben sie, obwohl du mehrfach storniert hast (per Telefon, eMail und Post) einfach weiter abgebucht. Und gemäß BGB dürfen die erst dann Geld verlangen, wenn ein Kredit zustande kam. Das sind eine Reihe von massiven Täuschungen um dir Geld aus der Tasche zu ziehen und sich selbst zu bereichern. Zusammen mit dem klar erkennbaren Vorsatz ergibt das Betrug.

2. Dem Inkasso folgendes schreiben (Einschreiben): "Wertes Inkasso. Soeben war ich bei der Polizei und habe Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Ich lege es ausdrücklich auf eine Klärung vor Gericht an. Ich behalte mir wegen Betruges vor, alle gezahlten Gelder zurück zu fordern. Insofern fordere ich sie auf: Verklagen sie mich. Ich lasse mich weder einschüchtern noch diskutiere ich. Im übrigen verbiete ich Ihnen ausdrücklich jedwede Meldung an Auskunfteien. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich meinerseits auf ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und ohne Vorwarnung Klage einreichen. Im übrigen behalte ich mir vor, beim Aufsichtsgericht einen Lizenzentzug zu beantragen wegen ihrer Rolle in diesem Betrugsfall."

3. Sollte das Inkasso nicht aufhören, gehe zum lokalen Amtsgericht. Dort holst du dir einen beratungsschein und gehst zu einem Anwalt, den du das abwehren lässt.

Ob du dein Geld jemals zurückbekommst, ist zwar fraglich. Aber die deutlichen Worte sollten denen zeigen, dass du dich zu wehren weißt. Normalerweise hören die dann sofort auf. Die sind berüchtigt für ihre Abzockermaschen und das letzte, was sie wollen, ist vor Gericht mit jemanden, der sich auskennt.

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