Wie lange muß ein Gläubiger Rechnungen aufbewahren die er angeblich titulieren ließ ? ( Vollstreckungsversuch nach 20 Jahren )?

4 Antworten

Ganz grundsätzlich muss nur der Titel vorhanden sein. Alles andere spielt keine Rolle mehr. Rechnungen, Verträge u.ä. muss man nicht mehr nachweisen, wenn es einen Titel gibt.

Also gibt es maximal die Aufbewahrungsfristen für Betriebsprüfungen u.ä. Je nach Branche im Regelfall 10 Jahre.

Allerdings muss ich hildefeuer deutlich widersprechen. Es spielt eine gewichtige Rolle, wo man sich aufgehalten hat. Genauer: Wo man insbesondere auch gemeldet war. Denn wenn auf falscher Adresse tituliert wurde, ist das Ganze angreifbar.

Daher mal folgende Rückfragen:

  • Hast du den Titel in Kopie gesehen? Wie lange ist das nun her? Stimmt die darin enthaltene Adresse mit der Adresse, wo du damals 1997 gewohnt hattest bzw. erreichbar warst?
  • Handelt es sich um einen Vollstreckungsbescheid oder um ein Urteil mit öffentlichem Aushang?
  • Hast du eine ordentliche Forderungsaufstellung bekommen (so etwas wie einen Kontoauszug) und wurden dort insbesondere die verjährten Zinsen gestrichen? Was taucht da an Positionen auf?

Die haben einen "Titel" in dem steht deine damalige Zustelladresse. An die wurde alles zugestellt. Kannst du durch eine Abmeldung beweisen das du da nicht gewohnt hast, geht zu einem Anwalt.

Rechnungen brauchen die nicht mehr vorzubringen

Schulden verschwinden eben nicht bei Auswanderung

Wenn es einen Titel gibt heißt das die Schuld wurde gerichtlich festgestellt.

Davon ausgehend dass der Titel authentisch ist hast du diesen zu bezahlen sowie die Zinsen der letzten 3 Kalenderjahre.

Ob es eine Rechnung gibt es nicht weiter relevant und sie muss auch nicht vorgelegt werden.

Die Frage die bleibt ist ob der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ordnungsgemäß zugestellt wurden. Das geht nämlich nur an der amtlichen Meldeadresse.

Evtl. könnte das Thema Verwirkung relevant werden, aber dazu bräuchten wir mehr Infos.

7 bis 10 Jahre sind die Aufbewahrungsfristen bei Unternehmen. Einen Anspruch auf Rechnungen in Papierform gibt es in Deutschland nicht.

Aber all die Informationen, die Sie haben wollen sind aus dem Titel ersichtlich. Wo Sie sich aufgehalten haben spielt keine Rolle, genauso das Sie erreichbar waren wie auch immer. Der Aufenthaltsort ist im Ausland halt nicht immer bekannt.

Das Sie die Firma für die das Inkassounternehmen tätig ist nicht kennen ist nicht ungwöhnlich, da Forderungen verkauft werden können, bzw. auf andere Firmen übergehen können.

mepeisen  17.02.2018, 08:02

Das mit dem Aufenthaltsort ist schlichtweg falsch. Näheres dazu in meiner Antwort.

Das Sie die Firma für die das Inkassounternehmen tätig ist nicht kennen ist nicht ungwöhnlich, da Forderungen verkauft werden können, bzw. auf andere Firmen übergehen können.

Auch das ist nicht ohne Weiteres Richtig. Auf einem Titel muss immer auch der Ursprungsgläubiger ersichtlich sein. meist auf einem Vollstreckungsbescheid in Form eines Satzes dem folgenden Sinn nach: "Die Forderung wurde am XX.XX.XXXX von der XYZ GmbH an den Gläubiger abgetreten".

Auch muss das Inkasso Informationspflichten erfüllen (§11a RDG). Somit muss auch im Anschreiben des Inkassos stehen, was genau das für eine Forderung sein soll und woraus sie entstand.

Richtig ist, was du im ersten Absatz geschrieben hast :-) Rechnungen u.ä. interessieren nicht mehr, sobald ein Titel in der Welt ist. Man braucht dann nur noch den Titel selbst bzw. die vollstreckbare Ausfertigung.

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