Als Selbständiger wirst Du von der Bank doppelt so kritisch betrachtet, wie als Angestellter. Du kannst im aktuellen Monat 30k€ haben , aber im nächsten 0€. Mit Deiner Vergangenheit ist das fast unmöglich. Und solltest Du doch eine Bank finden, wirst Du nicht mehr als 60% des Objektkaufprieses finanziert bekommen.

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Mach so viel Werbung wie Du kannst oder willst!

Du solltest aber nicht das Expose direkt veröffentlichen, da hierfür das Copyright bei anderen liegt. Auch keine Fotos die Du nicht selbst gemacht hast!

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Eine Grundschuld kann nicht von Deinen Eltern auf Dich umgeschrieben werden, weil die Grundschuld nicht an Personen sondern an das Grundstück gebunden ist. Der Anspruch besteht daher immer gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks, wer auch immer das gerade ist.

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Einfach zum Notar gehen und einen Vertrag über die Übertragung erstellen lassen. Wahrscheinlich wird für Deinen Ex aber dann Schenkungssteuer fällig, weil Du ihm (wenigstens auf dem Papier) ein halbes Haus schenkst. Der Notar und das Grundbuchamt wollen dann auch noch Geld haben. Wird also nicht ganz billig werden, aber die Klärung der Verhältnisse sollte Euch das Wert sein.

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Eine Frage ist doch noch was mit der frei werdenden Wohnung der Mutter passiert. Wenn diese vermietet wird, stehen der Mutter die Einnahmen zu und davon muß sie die Instandhaltung zahlen. Wenn Ihr aber künftig alleine in dem Haus lebt, müßt  Ihr Deiner Mutter selbstverständlich Miete für Ihre Hälfte zahlen und davon könnt Ihr wiederum auch die Kosten abziehen.

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In den bisherigen Antworten wurde leider eine Kleinigkeit vergessen: Der Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, daß man den Gewinn in Deutschland zwar nicht Versteuern muß, aber sich der Steuersatz der in Deutschland auf die deutschen Einkünfte zu zahlen ist erhöht.

Zur Erklärung: Je höher Dein zu versteuerndes Einkommen ist um so höher wird Dein Steuersatz (Progression). Der Gewinn aus Italien wird auf das deutsche Einkommen addiert und der für die Summe gültige Steuersatz wird dann auf das deutsche Einkommen angewendet.

Die Erhöhung ist zwar nicht gigantisch, aber ich wollte nur darauf hinweisen, denn daher muß man Einkünfte im Ausland in der deutschen Steuererklärung angeben, obwohl darauf direkt keine Steuer mehr bezahlt werden muß.

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Bei meiner allerschönsten Wohnung habe ich schon nach der Besichtigung der halben Wohnung dem Makler die feste Zusage gegeben. Und die besten Schnäpchen habe ich auch nur bekommen, weil ich unmittelbar nach der Besichtigung zugeschlagen habe. Also ich habe die beste Erfahrung damit gemacht!

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Wenn Du weniger Verkaufserlös erzielst, als noch Schulden auf dem Haus sind, kann es sein, daß Dich die Bank garnicht aus dem Vertrag entläßt. Die Bank hat Dir das Geld ja nur gegeben, weil Du das Haus als Sicherheit geboten hast. Wenn Du das Haus verkaufst, hat die Bank ja keine Sicherheit mehr für Deine Schulden und das wird sie in der Regel nicht akzeptieren.. Konkret wird das so aussehen, daß die Bank ohne vollständige Rückzahlung der Schulden der Löschung der Grundschuld nicht zustimmen wird. Und Du wirst keinen Käufer finden, der bereit ist das Haus mit Deiner Grundschuld drauf zu kaufen. Du must also mit Deiner Bank reden, ob Du ihnen Sicherheiten für die Restschulden bieten kanst.

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Gestern erst habe ich wiedermal ein Wohnung ersteigert. Und das ist bei weitem nicht meiner erste. Fast immer hatte ich Glück und habe super-günstig sehr schöne Wohnungen erworben. Einmal war eine Messie-Wohnung dabe, aber nach der Räumung war auch das ein schönes Objekt. Also es gibt definitv auch gute Objekte!!! Das dumme ist halt nur, daß Du die Katze im Sack kaufst, denn meistens ist eine Besichtigung nicht möglich und selbst der Gutachter hat das Objekt oft nicht von innen gesehen. Also ein wenig Lottospielen ist immer dabei, leider nur mit sehr hohem Einsatz.

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Durch den Tod des Eigentümers sind doch nicht alle Verträge nichtig geworden. Stell Dir vor der Vormund hätte einen Mietvertrag abgeschlossen und nach dem Tod des Eigentümers steht der Mieter plötzlich auf der Straße! Nein - mit dem Erbe des Hauses ist die Tochter Rechtsnachfolgerin geworden und tritt in die bestehenden Verträge ein, mit allen Rechten und Pflichten.

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Der Wert der Schenkung bleibt für 10 Jahre auch für die Erbschaft relevant. Tritt innerhalb von diesem Zeitraum der Erbschaftsfall ein, so wird der Wert der damaligen Schenkung und der Wert des Erbes zusammengerechnet. Du solltest also unbedingt noch 10 Jahre leben, um Erbschaftssteuer zu sparen ;-) Übrigens bei Übertragung an Kinder, egal ob Schenkung, Erbe oder Verkauf, fällt keine Gruderwerbsteuer an.

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