Wenn du eine Korrespondenz mit der Bank aufbewahrt hast, die dich damals zum Kauf veranlasst hat, oder eine Kopie des Beratungsprotokolls besitzt, und wenn daraus hervorgeht, dass die Aussage "risikofrei" und der Sicherheitsaspekt dich zum Kauf motiviert haben, dann kannst du es z.B. bei diesem Anwalt (oder anderen Anwälten) mit einer Klage versuchen:

http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html?gclid=CLbwj8PuqLACQW-zAodbiDAUA
Viel Erfolg!

Du kannst aber auch sofort an der Börse verkaufen, heute zum Kurs von ca. 35 Euro. Die Wirtschaftsprüfer der Kapitalanlagegesellschaft sind allerdings der Ansicht, dass die Anteile 55,76 Euro wert sind. Wenn du fünf Jahre warten willst, bis alles aufgelöst ist. könnten sie Recht behalten. Könnten....oder auch nicht.

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Der Empfänger sieht auf jeden Fall die Nummer des Kontos, von dem das Geld kommt, und die Bankleitzahl. Das reicht auch, mehr ist für die Überweisung nicht nötig.
Gib deinen Namen einfach nicht an auf dem Überweisungsträger.
Ärger könntest du höchstens bei sehr hohen Beträgen bekommen, wegen des Geldwäschegesetzes. Dann würde deine Bank Kontakt mit dir aufnehmen.

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Das habe ich noch nie gehört, und es scheint mir auch nicht sinnvoll.

Vielleicht war das anders gemeint, und du hast es missverstanden:

Wenn dein Portfolio z.B. aus 20 % Aktien/Aktienfonds, 20 % Immobilienfonds, 5 % Goldanteilen, 10 % Liquidität und 45 % festverzinslichen Unternehmensanleihen bestünde, hättest du fünf Anlagesegmente. Das ist vernünftig.

Aber du könntest 20 verschiedene Unternehmensanleihen haben, nicht nur 4-6. Hier macht die Beschränkung keinen Sinn.

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Das Wichtigste ist schon gesagt. Zu den Steuersätzen gibt es hier noch genauere Infos:
http://www.kanzlei-doehmer.de/erbsteu.htm

Außerdem kannst Du zusätzliche Freibeträge in Anspruch nehmen, wenn du unter 27 bist.

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Selbstverständlich kann man. Man nennt das eine Lebensversicherung.

Bei der Risiko-Lebensversicherung sicherst du dich für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 15 Jahre) gegen die finanziellen Folgen deines Todes ab. Das kann sehr wichtig sein, wenn du ein Familienvater mit kleinen Kindern bist.

Stirbst du in dieser Zeit, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe an deine Familie. (Davon kann sie das Haus abzahlen oder die Ausbildung der Kinder finanzieren.)

Überlebst du die 15 Jahre, läuft die Versicherung einfach ab, und nichts passiert.

Den Tod kannst du damit natürlich nicht verhindern. Aber das ist bei einer Feuerversicherung nicht anders: es brennt trotzdem, auch wenn du eine hast. Aber der entstehende Schaden wird in Geld wieder gut gemacht.

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Können wir gar nicht mehr schaffen. Wir haben das bereits hinter uns. Nach dem letzten Krieg hatte Deutschland zeitweise auch so ein stattliches Wachstum.
Wir fragen uns inzwischen, ob weiteres Wachstum auf so hohem Niveau überhaupt nötig ist, da wir die Kosten für die Gemeinschaft (Umweltzerstörung usw.) fürchten.

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Alle Kosten für Zuzahlungen usw., die 2 % des steuerpflichtigen Einkommens übersteigen, kann man absetzen, bei chronischer Krankheit muss man nur 1 % selbst tragen. Dazu ist es nötig, dass du alles sammelst und aufaddierst.

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Sehr vereinfacht gesagt, geht ein kinderloser Single so lange "nach oben" (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern), bis er jemanden findet, von dem es noch direkte Abkömmlinge (Sohn deines Großvaters = dein Onkel)oder ersatzweise Abkömmlinge "zur Seite" (Sohn der Schwester deines Großvaters) gibt. Das kann ziemlich weit weg führen, zum Beispiel wenn es sich um Abkömmlinge einer Schwester deiner Uroma handelt. Aber verwandt ist verwandt. "Angeheiratete" Personen zählen dabei nicht.

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Am Anfang reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung, die kannst du selbst auf einem einzigen Blatt Papier beifügen.
Aber eine Beratung, was günstig für euch ist, wäre auch gut. Und nach dem Steuerbescheid muss jemand überprüfen, ob alles richtig eingetragen und anerkannt wurde. Das kann ein Steuerberater besser.

Ich habe vor kurzem mit meiner FA-Sachbearbeiterin telefoniert, weil mir der Steuerbescheid komisch vorkam. Sie hat eine halbe Stunde auf mich eingeredet und x mal gesagt "Sie müssen...", ...alles selber können nämlich, oder Sie müssen sich eben einen Steuerberater nehmen. Dazu wäre ich verpflichtet, wenn ich es zu schwierig fände.

Absetzen kann man den allerdings nur noch begrenzt.

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Was für eine Spitzenlast? Bei den Steuern tragen die Spitzenlast die Vielverdiener, die den sogenannten Spitzensteuersatz zahlen.
Die Sozialabgaben, also Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie gesetzliche Krankenkasse sind doch für alle gleich.

Singles erhalten allerdings einige Vergünstigungen nicht, die z.B. speziell für Familien vorgesehen sind, weil Kinder eben besondere Lasten bedeuten.
Staat und Gemeinschaft brauchen aber die Familien bzw. die Kinder und fördern sie deshalb. Ich kann darin keine Ungerechtigkeit erkennen.

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Besser als Münzen sind Goldbarren in kleiner Stückelung. Es zählt ohnehin nur das Goldgewicht.

Wenn du größere Mengen Gold kaufst, brauchst du ein Schließfach bei deiner Bank, dadurch entstehen Kosten. Laufende Erträge hast du nicht, der Goldpreis schwankt und kann gerade in Notzeiten, wenn du das Gold verkaufen willst, niedrig sein, dann machst du Verluste. Das Ganze ist also ziemlich riskant.

Mein Großvater hatte immer ein paar Goldbarren; er meinte, es sei das einzige, was man sinnvollerweise mitnehmen kann, wenn man mal bei Nacht und Nebel vor dem Feind flüchten müsste. Ich hoffe, dass dieser Fall nicht eintritt.. ;-))

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Eine Basis-Pflegeversicherung braucht man auf jeden Fall, sie ist ja auch gesetzlich vorgeschrieben, siehe die Antwort von basket.

Auf eine Pflegezusatzversicherung kann man verzichten, wenn man Vermögen oder Aussicht auf eine gute Rente hat.
Ein Beispiel:

Ich habe kürzlich für eine Verwandte ein Pflegeheim gesucht. Sie hat Pflegestufe 2, dann zahlt die Pflegekasse zum Heimplatz 1.023 Euro dazu. Den Rest muss die Verwandte von ihrer Rente selbst bezahlen.
Je nach Ausstattung und Träger des Heims lag dieser Eigenanteil zwischen 512 und 1.022 Euro (Ostdeutschland). Persönliche Ausgaben ("Taschengeld") kommen noch hinzu. Man muss dann selbst das finanziell passende Heim aussuchen.

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Das Finanzamt rechnet alles nach. Wenn du dich zu deinen Gunsten geirrt hast, musst du Steuern nachzahlen.
Wenn etwas fehlt (Belege, Angaben), fordern sie es an.
Du bist verpflichtet, dich zu informieren, wie man es macht, (dafür ist an jedem Steuerformular ja ein Erläuterungsblatt) und musst es wahrheitsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt erledigen. Mehr nicht.
Geld- und Haftstrafen gibt es meines Wissens nur bei bewußter Hinterziehung oder wenn man trotz mehrerer Mahnungen gar keine Erklärung abgibt.

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Der Dollar war früher im Rahmen eines internationalen Abkommens mit Gold gedeckt. Nachdem die USA ihre Goldreserven für andere Zwecke aufgebraucht hatten, konnten sie ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen und sind 1971 aus dem Abkommen ausgestiegen. Man kann auch sagen, sie haben es platzen lassen.
Das ganze heutige Disaster der Finanzmärkte wäre sonst nicht eingetreten.

Näheres findest du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bretton-Woods-System

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Diverse Kredite bedeutet wahrscheinlich auch mehrere verschiedene Zinssätze und Laufzeiten. Ich würde eine Schuldnerberatung aufsuchen, die hat Überblick über die günstigsten Konditionen und kann helfen zu prüfen, ob es besser ist, alle Kredite zu einem einzigen zusammenzufassen. Dann kann er diesen zu neuen, realistischen Konditionen zurückzahlen und hat auch jederzeit besseren Überblick über die Restschuld.

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Wer den gemeinsam aufgenommenen Kredit wann zurückzuzahlen hat, steht im Kreditvertrag. Nur an diesen muss die Bank sich halten. Anderslautende private Absprachen zwischen den beiden Kreditnehmern braucht sie nicht zu beachten, dafür fehlt der Bank jede Rechtsgrundlage.
Darum muss der Ex-Ehemann sich selbst kümmern.

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Raub, bei dem der Beraubte Widerstand geleistet hat, ist grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert. Er gilt wie ein Einbruch zu Hause.

Aber die Meldefrist beträgt im Allgemeinen eine Woche (steht im Versicherungsvertrag), und die muss schon eingehalten werden.

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Sofort ist sofort. Wovon soll der Lieferant während der 14 Tage leben, in denen er auf dein Geld wartet?
Wenn ein Verkäufer/Lieferant freiwillig längere Zahlungsfristen anbietet, gibt er als "Belohnung" für Sofortzahler meist einen kleinen Rabatt (2-3 %). Das hat dein Lieferant vielleicht schon eingerechnet.

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Das ist nur vorgesehen für den Fall, dass du aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig bist. Dagegen solltest du als Selbständiger auf jeden Fall versichert sein!!
Dein Berufsverband hat vielleicht günstige Gruppenversicherungsverträge, die speziell auf deine Tätigkeit zugeschnitten sind.

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Du kannst dich an den Kreditzinsen deiner Bank als Obergrenze orientieren. Eine schriftliche Vereinbarung über die geliehene Summe, den Zinssatz, das Fälligkeitsdatum und den Rückzahlungsmodus (in Raten? auf welches Konto?) solltest du mit dem Kreditnehmer treffen.
Wenn es viel Geld ist, ist vielleicht ein Bürge empfehlenswert für den Fall, dass dein Gläubiger nicht zurückzahlen kann. Dafür solltest du eine separate Vereinbarung mit dem Bürgen treffen.

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