vermutlich ja, das hier gefunden im Netz: Unzulässige Nutzung einer Mietwohnung als Gewerbeadresse - BGH vom 31.07.2013 - Az. VIII ZR 149/13 20. Dezember 2013

Eine unzulässige berufliche Tätigkeit in einer Mietwohnung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs schon dann gegeben, wenn der Mieter gegenüber seinen Kunden seine Wohnung als Geschäftsadresse benennt und die Wohnadresse gegenüber dem Gewerbeamt seit Jahren als Betriebsstätte gilt.

Beschluss des BGH vom 31.07.2013 Aktenzeichen: VIII ZR 149/13 WuM 2013, 554 Grundeigentum 2013, 1132 Quelle: http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/unzulaessige-nutzung-mietwohnung-gewerbeadresse/

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ähnliches Thema http://www.finanzfrage.net/frage/was-kann-man-tun-wenn-der-vermieter-die-kaution-grundlos-nicht-freigibt

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was ist der medizinische Grund? Bei Nasenbruch hilft vielleicht dies hier an Antworten: http://www.gutefrage.net/frage/nase-gebrochen-op-kostenpflichtig-oder-bezahlt-krankenkasse

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idealerweise zeigst Du dich selber an und gibst das Geld schnell zurück-oder hast du es nicht mehr? Wie hoch die Strafe ist-keine Ahnung, hängt wohl vom Vorstrafenregister ab...da mußt du abwarten, vielleicht sagt dir das auch der Polizist, bei dem du dich nun schnell melden solltest zur Selbstanzeige

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ich kann keinen Schaden erkennen-welchen Schaden genau meinst Du? Evtl. hat Ihnen die Wohnung doch nicht gefallen, oder die Mieterin bekommt Nachwuchs und wusste es bei Einzug noch nicht. Das passiert doch immer mal wieder, unverhofft kommt oft, die Mieter haben nix verbotenes getan,sondern machen eben nur von ihrem Kündigungsrecht früher als der Durchschnitt Gebrauch. Nimms gelassen. Und investier Deine Energie in die Nachmietersuche!

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Die Preispolitik für die Abwicklung des Scheck-Zahlungsverkehrs ist bei jeder Bank anders -das kann hier keiner beantworten. Deine Bank in Luxembourg muß dir den Preis nennen können. Wende Dich dort hin

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ruf doch bei dem Notar an, der den Vorvertrag gemacht hat und bitte zu Deinen Fragen um Aufklärung. Wenn Deine Bank die Zusage gegeben hat,kann sie das Geld auch am 1.9. schon bereitstellen- die Bearbeitungszeit der Kfw sollte hier nicht maßgeblich sein. Beim Notartermin bespricht man aber auch grundsätzlich nochmals alles was unklar ist-sicher lässt sich hier das Datum auch noch ändern, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist. Wenn Du ein ganz schlechtes Gefühl dabei hast, wirst Du Dir vielleicht vorab einen Anwalt leisten müssen, der dir den Vertrag nochmals erklärt und ergänzt, was Du noch drin stehen haben möchtest.

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zahlt der Arbeitgeber drauf ein-dann na klar. Andernsfalls geht die VWLRate wieder retour weil es den Vertrag nicht mehr gibt. Wäre ja unpraktisch. Du wirst dann ja vermutlich einen neuen Vertrag machen, hierzu kriegst Du dann den Zahlauftrag für die Firma ausgehändigt, reichst diesen ein, fertig. Machst Du keinen Vertrag mehr stellt der Arbeitgeber die VWL Zahlung ein. Ist ja kein großes Ding, dem Personalbüro dies schnell schriftlich mitzuteilen-die Bausparkasse macht es sicher nicht direkt, überweist nur retour ggf. was ja unnötiger Aufwand für alle wäre.

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