Schuldner öffentlich machen ?

6 Antworten

Die Grenze zwischen erlaubter Rechtsausübung und nicht mehr erlaubter Nötigung ist fließend. Du kannst ja austesten, in welche Richtung es fließt. Wenn sich der Nachbar einen Jux erlauben will, beantragt er eine Einstweilige Verfügung gegen Dich.

Die Fage ist ja was will man damit erreichen?

Sicherlich nicht, das er zahlt. Das wird er dann sicherlich solange hinaus zögern wie es geht.

Hinzu kommt, das man sich dann, obwohl man einen Rechtsstreit gewonnen hat, sich auch ein Nivau begibt, das nicht gerade hilfreich ist.

Man könnte fast vermuten, das es nicht um den Rechststreit und die Zahlungen daraus geht, sondern der Nachbarschaftsstreit soll weitergeführt werden, mit allen Mitteln.

Mach Dich mal schlau, ob es erlaubt ist ein Schild oder Transparent aufzustellen bei zuständigen Ordnungsamt. Da sind Größen vorgeschreiben bei dauerhafter Beschilderung. Größeres bedarf Baugenehmigungen und kostet auch Gebühren.

Wäre ich beim Ordnungsamt und einer käme wegen sowas zu mit, würde ich die Herren mit den weissen Jacken rufen. 

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@Impact

Meine Schwester hatte ca. 1 Jahr ein Transparent 3 m lang 60cm hoch am Balkon hängen. Atomkraft nein Danke! Erhielt Aufforderung des Ordnungsamtes dies zu entfernen. Ist offensichtlich nicht erlaubt, egal was drauf steht.

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Können kannst Du schon - ob´s clever ist, ist die Frage.

Die von Privatier59 genannte "Einstweilige Verfügung" wird der Nachbar ggf. durchsetzen können. Aber auch nur, wenn sein Name explizit auf dem Plakat steht oder für Aussenstehende klar zu erkennen ist, wer genau damit gemeint ist. Hat er damit Erfolg, könnte er im Hauptverfahren sogar Schadensersatz, wegen Rufschädigung, Kreditgefährdung usw. geltend machen.

Nennst Du den Namen auf dem Plakat nicht, folgt aber auch nahezu zwingend, dass sich andere Nachbarn ebenso auf den Schlips getreten fühlen könnten und gegen das Plakat vorgehen können - schließlich gibt es meistens ja mehrere direkte oder indirekte "Nachbarn".

Den Ärger (mit den anderen Nachbarn) würde ich mir ersparen. Im Übrigen würden die Kosten für die einstweilige(n) Verfügung(en) eh bei dir hängenbleiben.

Dann doch lieber mit dem vollstreckbaren Urteil einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Der ist übrigens für jeden Hinweis, wo er Bares oder Verwertbares finden könnte, dankbar. Sehr beliebt sind: Anträge auf (unangekündigte) Taschenpfändung oder Zahlungsverbote bei Zahlungsschuldnern (Finanzamt, Rentenversicherer, Lebensversicherern, Auftragsgebern, Arbeitgebern, Banken usw.) des Schuldners.

Also nicht verzagen. Die Zeit (30 Jahre) arbeitet eh für Dich.

Oder, Du verkaufst deinen Titel. Dann erhälst Du zwar nicht die ausgeurteilte Summe aber zumindest zwischen 50 - 80%, je nach Bonitätseinschätzung des Schuldners.

Google mal "Forderungsankauf".

Wie schon geschrieben würde ich das lassen. 

Was aber ganz gut ankommt: Man spricht den Herren - wann immer man persönlich auf ihn trifft und genügend Leute dabei sind (beim Metzger, in der Wirtschaft usw.) an - die Anzeige würde ich riskieren - passiert eh nix - aber der wird nicht mehr froh.

Nein. Schick ihm den Gerichtsvollzieher, pfände die Mietkaution, Konten, Rückzahlung Energieversorger und Finanzamt, Gehalt....

Lass den Kinderquatsch