kann sie. Normalerweise wird das aber angekündigt bei einigen Banken. Das hängt mit der Zahlungsmoral zusammen wie auch mit dem Rahmen, den gewährt wird. Eine Kreditkarte ist ein Rahmen, der z.B. zum KK oder Dispo zählt.
der Termin wird sicherlich klappen, wieso auch nicht. Und dann werden sie dir auch sagen, ob du den Kredit bekommst.
wenn ihr getrennt lebt, und so sieht das für das Finanzamt aus, dann gibt es die 3/5 nicht mehr. Das FA interpretiert die Wohnsitze und vermutlich stehst du in einer Wohnung, deine Frau in der anderen. Das sieht nach Trennung aus. Und daher hat aus dieser Sicht das FA recht.
Günstige Hypothekenzinsen für Aktienkauf nutzen
diese Zinsen wirst du nicht bekommen, wenn man dich fragt, wofür du das Kapital einsetzten willst. Hypothekenzinsen gibt es nur, wenn du das Kapital entsprechend einsetzt, sonst nicht.
Wenn du Geld aufnimmst, um damit Aktien zu kaufen, dann wird die Bank die Wohnung als Sicherheit nehmen. Das könnte funktionieren. Aber die Verzinsung dieser Geldaufnahme sehe ich mehr bei > 6%. Damit funktioniert dein Deal nicht mahr so richtig oder er lohnt sich nicht mehr.
Übrigens sieht die Bank das nicht so wie du. Die wollen einen Teil in Cash für einen solchen Kredit. Aktien/ Depots werden nur zu einem gewissen Grad beliehen. Wenn der Wert der Aktie fällt, wollen die Geld sehen. Und das wäre wie von deiner Wohnung einen Teil abschneiden.
Ob du nun GDF kaufen sollst, France Telecom etc., weiss ich nicht. Das musst du entscheiden.
Die Rückforderung der Quellensteuer ist für mich weniger das Problem
Wie geht das, wenn du in D lebst? Das verstehe ich nicht.
ich sehe hier nur jobbezogene Werbungskosten, die das zu versteuernde Einkommen verringern. Ich sehe keine ausbildungsbezogenen Ausgaben, die als Verlustvortrag zu sehen wären.
Ich hoffe, die Steuerexperten melden sich noch.
Ja, das Honorar ist zu versteuern.
Freibetrag? Nö bzw. mglw.!
Die 2.100 Euro kenne ich nur bei Übungsleitern. Und die Frage ist, ob deine Tätigkeit hier eingestuft ist nach §52 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
in Deutschland interessieren in dem Falle nur die Einkünfte, die du hier hast, also in dem Falle der Gewinn auf den Verkauf der Wohnung und die Mieteinkünfte. Das wird in D besteuert.
Wie sich dies nun auf deine Steuererklärung in CH auswirkt, weiss ich nicht.
da müsste man nun die Argumente des Bekannten kennen.
Die Bank wird dich mglw. als weniger kreditwürdig einstufen, das mag sein. Wenn du jedoch nachweisen kannst, was du in Rechnung stellst, wie bezahlt wird, die die Rechnungstellungen und die Zahlungsvorgänge zusammenhängen, dann sehe ich hier weniger das Problem.
Jedoch liegt es auf der Hand, dass eine Bank das berücksichtigen wird, denn Geld eintreiben im Ausland ist schwieriger als in D.
Nur sehe ich es auch so: hast du einen Kunden in D, den keine Bank kennt, der sehr unregelmässig zahlt oder einen weltbekannten Grosskonzern als Kunden im Ausland.... Was denkst du dann, ist besser?
ja, kannst du. Die Abwesenheit von deinem üblichen Arbeitsplatz ist entscheidend - bzw. von zuhause.
Gehaltskürzungen bedürfen der Zustimmung des Arbeitnehmers. Stimmt dieser nicht zu, bleibt alles beim alten oder es kommt ziemlich sicher zu einer Änderungskündigung, die wiederum zu allen Rechtsmitteln führt, die eine Kündigung so mit sich bringt.
siehst du es genau, dann geht das nicht so einfach. Wenn du Dinge, die du als Einzelunternehmer gekauft hast, auf die UG überträgst, dann hast du bei dir eine Entnahme und in der UG eine Einlage bzw. einen Verkauf von dir an die UG.
Den letzten Absatz verstehe ich nicht: die Rechnung von XYZ UG auf XYZ UG umschreiben????