Aus wichtigem Grund kann immer gekündigt werden. Und dazu rechne ich eine Untätigkeit des Maklers. Sicherheitshalber solltest du ihn vorher eindringlich abmahnen und auf die fristlose Kündigung wegen wichtigen Grundes bestimmt hinweisen, falls er nicht seine Untätigkeit unverzüglich aufgibt.

...zur Antwort

Ich würde es darauf ankommen lassen und denen hohe Schadensersatzforderungen in Aussicht stellen, falls sie dich weiter blockieren und schikanieren, aber auch sofort abmahnen und nach Ablauf der Frist die in der Abmahnung angedrohte fristlose Kündigung tatsächlich ausprechen. Denn sie geben dir ja keinerlei Kredit, will heißen, dass du ihnen nicht vertrauenswürdig bist, die Rechnung zu zahlen. Daher verdienen sie ebenfalls keinerlei Vertrauen mehr. Dieses ist unwiderbringlich zerstört und daher gleich deshalb eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.