Das Geld gehört in den Nachlass und es ist nicht euer Problem wo es herkommt. Das müssen die Behörden prüfen. Kommt es aus einem illegalen Kontext, wird es aus dem Nachlass entfernt werden. Das Geld sollte auf jeden Fall gemeldet werden und nich einfach in die Tasche gesteckt werden.

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Das geht ganz einfach über das Onlinebanking wie schon hier erwähnt. Eine weitere Möglichkeit ist es am Kontoauszugsautomaten den Finanzreport abzurufen in dem auch die Umsätze der Kreditkarte aufgelistet sind.

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Nein ein Recht hast du als Praktikant darauf nicht, es obligt dem Arbeitgeber in wie weit er da seinen Praktikanten unter die Arme greift. Oft ist im Praktikantengehalt ein betrag mit integriert der für die Deckung der Anfahrtskosten gedacht ist. Ich kann deine Frustration aber gut verstehen, schleißlich könnte man als meistens gring verdienender Praktikant diese zusätzliche Unterstützung gut gebrauchen.

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Ja! Das Möbelhaus muss ganz klar für die entstandenen Schäden aufkommen! Ruf direkt dort an und mach klar, dass der Schaden während des Transportes und nicht in deiner Wohnung nachträglich passiert ist und forder eine Ersatzlieferung. Am besten die Möbel immer gleich bei der Übergabe auf Schäden überprüfen um solche Komplikationen zu vermeiden!

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