Die Frage ist zum Einen, wie alt Du jetzt bist und zum Zweiten: meiner Meinung nach giltst Du nicht als vorbestraft, solange Du nicht verurteilt wurdest. Die reine Anzeige gilt noch nicht als Strafe.
Das wäre ja auch schlimm. Denn anzeigen kann Dich ja grundsätzlich erstmal jeder. Je nachdem, wie lange das her ist, könnte es bei der Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses trotzdem vermerkt sein, auch wenn es nicht als Vorstrafe gilt. Da bin ich mir nicht sicher.