Die Frage ist zum Einen, wie alt Du jetzt bist und zum Zweiten: meiner Meinung nach giltst Du nicht als vorbestraft, solange Du nicht verurteilt wurdest. Die reine Anzeige gilt noch nicht als Strafe.

Das wäre ja auch schlimm. Denn anzeigen kann Dich ja grundsätzlich erstmal jeder. Je nachdem, wie lange das her ist, könnte es bei der Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses trotzdem vermerkt sein, auch wenn es nicht als Vorstrafe gilt. Da bin ich mir nicht sicher.

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Ich persönlich tendiere auch dazu, die Privatkredite möglichst abzulösen. Bestenfalls spart Ihr dadurch noch ein paar Zinsen - die gesetzlichen Grundlagen der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung bei Sondertilgung - sprich: eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen der Bank - sind ja deutlich verbraucherfreundlicher geworden.

Und für die Baufinanzierung ist vor allem die Bedienbarkeit der Rate relevant, d. h. das Verhältnis zwischen Baufi-Rate und frei verfügbarem Einkommen nach Abzug der fixen Lebenshaltungskosten des Haushaltes muss für die gesamte Laufzeit passen. Insofern würde der Wegfall der Kreditrate einen größeren Effekt haben als 10% mehr oder weniger Eigenkapital. Das ist für die Bank nicht ganz so entscheidend.

Ich kenne zwar Eure restlichen monatlichen Ausgaben nicht, aber grundsätzlich sollte die Finanzierung mit Euren finanziellen Ressourcen gut darstellbar sein.

Viel Glück und einen erfolgreichen Bau! :-)

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Da kann ich helfen :-)

In der Hausratversicherung kann je nach Aktualität des Vertrages sowie der Tarifvariante (Versicherungsbedingungen sollten regelmäßig aktiv aktualisiert werden) der "Diebstahl aus verschlossenen Kfz" mitversichert sein.

Bei meiner Partner-Versicherungsgesellschaft ist dies ab dem Mittelklasse-Tarif mit enthalten (es gibt Basis, Mittelklasse und Premium).

Wem das Fahrzeug gehört, spielt dabei keine Rolle :-) Hier ein Screenshot. Bis 2.000 € würden hier im Mittelklasse-Tarif übernommen werden. Eine Voraussetzung ist unter anderem auch die Anzeige-Erstattung bei der Polizei.

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Wichtig: Bargeld und Wertsachen werden nicht ersetzt. Und wie Du schon schreibst: die Gegenstände dürfen nicht sichtbar gewesen sein von außen.

Dann prüf nochmal Deine Hausratversicherung. Ich drücke die Daumen, dass Du das ersetzt bekommst.

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Ich sehe das auch so, dass der Abbruch keinen Einfluss auf den Kredit hat. Die Bewilligung von Krediten erfolgt mit einer Stichtagsbetrachtung - d. h. zum Zeitpunkt der Antragstellung werden die Anspruchsvoraussetzungen geprüft.

Was dann später während der Laufzeit passiert, interessiert die Banken nicht mehr, solange mit der planmäßigen Rückzahlung alles klappt. Die Bank bekommt das Geld ja so oder so wieder zurück. Abgesehen davon gibt es keinen laufenden Informationsaustausch zwischen Unis und der KfW. Die Nachweise erfolgen nur mittels der Bescheinigungen.

Dennoch kannst Du ja mit der Exmatrikulation noch etwas warten, mit der Frist hast Du ja noch reichlich Zeit.

LG und viel Erfolg für die Ausbildung :-)

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Es kommt hierbei eher auf Deinen beruflichen Status an: bist Du noch in der Ausbildung oder hast Du diese schon abgeschlossen?
Während der Ausbildung kannst Du auch vorübergehend außerhalb wohnen - z. B. in einem Studentenwohnheim, und bist trotzdem noch über die Eltern versichert.

Gleiches gilt z. B. für ein freiwilliges soziales Jahr, work & travel oder vorübergehendes Jobben.

Es gibt jedoch eine kleine Ausnahme: so genannte Mietssachschäden an Wohnheimzimmern oder WG-Wohnungen sind dann nicht mehr mitversichert. Diese gelten in der elterlichen Haftpflicht nur für deren Wohnung.

Die Haftpflichtversicherungen werden immer kundenfreundlicher. Z. B. sind in den neuesten Tarifen auch Aupairs, im Haushalt lebende Eltern oder Haushaltshilfen ebenfalls mitversichert.

Ich hoffe, das hilft Dir :-)

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