Die RV hat den Rehaantrag in einen EM Antrag ungedeutet, den stelle ich dann. Ist der Selbsteinschätzungsbogen zwingend notwendig, was ist ratsam?

1 Antwort

Diese Frage ist leider viel zu allgemein und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EMR) kommt es zunächst vor allem darauf an, wie viele Stunden Du theoretisch pro Tag anhand Deines Gesundheitszustandes noch arbeiten kannst:

  • 0-3 Stunden täglich => volle Erwerbsminderungsrente (ca. 34 % Deines durchschnittlichen Bruttoverdienstes
  • 3-6 Stunden täglich => halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 17% Deines durchschnittlichen Bruttoverdienstes

Dabei kommt es jedoch nicht darauf an, ob Du tatsächlich auch einen Job findest, in dem Du diese Stundenzahl arbeiten kannst. Und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist leider nicht auf dem Rechtsweg einklagbar. Daher wird das teilweise unterschiedlich ausgelegt. Ich treffe immer wieder auf Leute, die die Rente erhalten und meines Erachtens locker fit genug wären, um zu arbeiten.

Und auf der anderen Seite haben Leute multiple gesundheitliche Schäden und bekommen trotzdem keine Rente.

Ob der Selbsteinschätzungsbogen verpflichtend ist, erfragst Du am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich würde grundsätzlich schon davon ausgehen, wenn er mitgeschickt wurde. Dies ist bei den meisten Einkommens-Ersatzleistungen aus dem Sozialsystem notwendig.

Viel Glück und alles Gute für Dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Claudi07 
Fragesteller
 23.06.2023, 13:50

Ganz lieben Dank, ich werde den Bogen ausfüllen, es fällt mir schwer, aber ich habe noch bisschen Zeir, bis der Rentenberater kommt

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Finanzblogger  23.06.2023, 13:58
@Claudi07

wenn noch Fragen beim Ausfüllen auftreten, schreib gerne nochmal. Gerne auch per PN, wenn Dir das zu privat für die Allgemeinheit ist.

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