Tja, wenn man clever ist, dann macht man das so. Andernfalls hätte man Dir einen Brief schreiben müssen und der wäre 0,59 Cent teurer gewesen. Du musst nichts tun, ausser die Daten auf dem Kontoauszug sind falsch.

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Das ist seit 2007 ein heikles Thema geworden. Geschenke im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis sind nämlich über einem Wert von 10,00 Euro steuerpflichtig. Das betrifft Geschenke von Dritten, also von Lieferanten u. Kunden.

Sollte der Schenkende Dir nicht schriftlich bestätigen, dass er die Versteuerung übernommen hat (das mit dem Versteuern kann er, muss aber nicht), bist Du selber dafür verantwortlich. Das kann ebenfalls durch schriftl. Bekanntgabe an den eigenen Arbeitgeber erfolgen.

Die meisten grösseren Firmen haben diesbezüglich Verhaltensregeln für die Belegschaft.

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wie beurteilt Ihr das Buchhaltungssystem DATEV?

Teuer, aber gut. Mit anderen Worten, Du wirst viel anderes finden, aber nichts vergleichbares. Man kann auch am falschen Ende sparen.

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Musst Du bei einem 30.000 Euro-Wagen 100,00 zuzahlen, versteuerst Du mtl. sowohl für 1%, als auch für 0,03% 200,00 Euro anstatt 300,00.

Vom Netto werden Dir dann jeweils diese Beträge + 100,00 Zuzahlung abgezogen. Die Zuzahlung muss bei den Abzügen ausgewiesen werden, ansonsten wird sie nicht als solche anerkannt.

In keinem Fall wird eine vorherige Bruttolohnkürzung als Zuzahlung angesehen. Hier läge Dein AG - falls so argumentiert wird - im Steuer- und Sozialversicherungsbetrugsbereich.

Weder einen Sozialversicherungsprüfer, noch den vom Finanzamt würden evtl. Bruttolohnkürzungen interessieren. Sie würden lediglich eine um 100,00/Monat zu niedrige KFZ-Versteuerung feststellen und nachversteuern, bzw. -verbeitragen.

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Läuft das als geldwerter Vorteil?

Ja, ist es. Der gwV ist steuerfrei, vorausgesetzt Du hast am vorherigen Standort eine eigene Wohnung und behältst die auch bei.

Du bist auf Dienstreise und zwar die ganzen 6 Monate.

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Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, der Sicherung und zur Erhaltung der Einnahmen (§ 9 I EStG).

Der erhöhte Fahrpreis passt in keine dieser Kategorien und dürfte sich finanziell sowieso in engen Grenzen gehalten haben - falls Du wirklich ein gültiges Monatsticket hattest. Mein Beförderer nimmt in solchen Fällen 5 Euro Verwaltungsgebühr, der Rest der Strafe wird erlassen. Natürlich nur dann, wenn man das Monatsticket nachträglich vorzeigen kann.

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Dienstwagen - Nachträglich über Steuererklärung auf Pauschalversteuerung wechseln?

Hallo,

in 2012 hatte ich meinen Dienstwagen via Pauschalversteuerung (0,002%-Regelung) versteuert. Hierbei versteuerte der Arbeitgeber den Nutzungswert für die Fahrten von Wohnort zur Arbeitsstätte mit 15% pauschal, ohne dass Sozialabgaben anfielen. In Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ("Pauschal besteuerte AG-Leistungen Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte") war die korrekte Summe vermerkt. Gleichzeitig haben sich die Werbungskosten vermindert. Das ist aber nicht relevant für mich, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege.

Für 2013 bin ich dann - warum auch immer - auf die Individualversteuerung (0,002%-Regelung) gewechselt. Ein Wechsel zurück zur Pauschalversteuerung ist während des laufenden Kalenderjahres nicht möglich.

Frage 1: Da ich das Grundprinzip glaube ich noch nicht ganz verstanden habe … Wann lohnt sich die Pauschalversteuerung, wann lohnt sich die Individualversteuerung? Lohnt sich die Pauschalversteuerung nur, wenn man wenige Werbungskosten hat? Wann hat die Individualversteuerung Vorteile?

Frage 2: Es dürfte für mich doch ganz einfach von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber die Steuern zahlt. Aber kann ich nachträglich über die Steuererklärung auf die Pauschalversteuerung wechseln? Dass ich gleichzeitig weniger Werbungskosten ansetzen darf, tut mir wie gesagt nicht weh, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Viele Grüße

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Also, nimm es mir bitte nicht übel, aber zu der Versteuerung Deiner Dienstwagennutzung hast Du wenig verstanden.

in 2012 hatte ich meinen Dienstwagen via Pauschalversteuerung (0,002%-Regelung) versteuert.

Nö. Du hattest (hoffentlich) die Privatnutzung mit 1% und Deine Fahrten zur Arbeit mit 0,002% individuell versteuert. Als anerkannter Hellseher behaupte ich, dass Du im Aussendienst bist oder Heimarbeiter. Dein AG hat den möglichen Anteil* der Fahrten zur Arbeit (FWA) pauschal mit 15% versteuert. Für diese Summe* fielen für Dich keine Lohnsteuern an und für Dich + Deinen AG keine Sozialversicherungsbeiträge. Im Gegenzug mindert der Betrag* Deine WK, was Dir wurscht ist.

Für 2013 bin ich dann - warum auch immer - auf die Individualversteuerung (0,002%-Regelung) gewechselt.

Hä? Die Individualversteuerung der Dienstwagennutzung ist die Fahrtenbuchführung. Hast Du das gemacht? Eher nein. Falls doch, stimmt die Aussage, dass während des Jahres kein Wechsel möglich ist.

Wann lohnt sich was?

Die 1%-Methode lohnt sich schon deswegen, weil Du keinen eigenen Wagen unterhalten musst. Rechne Dir in einer stillen Stunde mal aus, was Anschaffung + Unterhalt einer eigenen Kiste kosten würde und setze die zu versteuernden Beträge dagegen. Vergiss nicht die Kleinigkeiten wie Winterreifenwechsel u. Einlagerung usw.

Die individuelle Methode, also Fahrtenbuch, rechnet sich dann, wenn Du überhaupt wenig privat fährst und keinen weiten Weg zum Arbeitsplatz hast. Zusätzlich musst Du diszipliniert sein und Deine Fahrten - und zwar alle - akribisch aufschreiben, am besten täglich und nicht zwischen Weihnachten und Neujahr.

Auch bei der Fahrtenbuchmethode kann der AG den nach Jahresende ermittelten Anteil an FWA pauschal mit 15% versteuern, wenn er mag.

Es dürfte für mich doch ganz einfach von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber die Steuern zahlt.

Logisch, das wäre für uns alle ein Vorteil.

kann ich nachträglich über die Steuererklärung auf die Pauschalversteuerung wechseln?

Wenn Du damit die 15%-Versteuerung meinst: NEIN

So und jetzt verschwindet Fredl wieder zu RF - bis mal wieder einer was Interessantes fragt.

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Steuerliche Geltendmachung einer Projektwohnung

Ich unterhielt mich kürzlich mit einem Kollegen, der wie ich freiberuflich tätig ist und gerade mit einer Steuerprüfung zu tun hat. Die Art unserer Tätigkeit bringt es mit sich, dass wir längere Zeit für einen Kunden arbeiten, der häufig nicht an dem Ort ist, wo wir wohnen, mithin fallen Reise und Übernachtungskosten an.

Da mein Kollege nun keine Lust mehr auf Hotel hatte, hat er sich am seinem Arbeitsort eine Projektwohnung gemietet (= möblierte Einzimmerwohnung mit Kochnische) und jetzt kommt der Steuerprüfer und meint, er sei ja nur vier Tage in der Woche bei seinem Kunden und in der übrigen Zeit könne er die Wohnung ja privat nutzen, deswegen könne die Miete nur anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

Ich finde das völlig absurd. Erstens nutzt er diese Wohnung nicht privat, sondern sieht zu, dass er die Wochenende an seinem eigentlichen Wohnort verbringt. Das ist aber vielleicht nicht entscheidend, weil es auf die Möglichkeit ankommt. Aber er hat die Wohnung doch nur deswegen angemietet, weil er dieses auswärtige Projekt hat. Hätte er diesen Auftrag nicht, würde er die Wohnung nicht gemietet haben. Und die allgemeine Mietdauer für Wohnraum wird nun mal in Monaten bemessen und nicht in Tagen. In Tagen bemessene Mietdauern sind in der Regel bei Hotels üblich.

Mit genau derselben Begründung könnte man jedem Angestellten, der mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Arbeit fährt und daher über eine Monatskarte verfügt, sagen: der Monat hat 20 Arbeitstage und insgesamt 30 Tage; du könntest die Monatskarte auch privat nutzen, also erkenne ich nur 2/3 der Kosten an.

Ich finde das absurd. 12 Hotelübernachtungen für 150,- EUR im Monat werden anstandslos anerkannt, bei der Miete von 750,- EUR wird sich dermaßen angestellt.

Ist das jetzt die krampfhafte Suche nach irgendeinem Fehler des steuerpflichtigen oder kommt das FA damit durch?

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Die Aussage des Steuerprüfers ( ein Junger? Gewiss.) ist allerdings an den Haaren herbeigezogen.

Sowohl Deine Argumente, als auch die Sichtweise zu dieser Wohnung analog zu einer für dopp. Haushaltführung eines Arbeitnehmers angemieteten greifen.

Im Fall einer dopp. HHF kann ein AG für den AN eine Wohnung mieten, die Kosten steuerfrei übernehmen und dieselben als BA absetzen. Falls hier ein Betriebsprüfer käme und dies nach Tagen beschränken möchte, würde der von der Firma beauftragte Steuerberater sich möglicherweise einen ziemlich dicken Ast lachen.

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Auch "andere Sachen" als Geld können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.

Einen Gutschein kannst Du nur bis max. 44,00/Monat erhalten. 44,01 wären bereits voll steuerpflichtig.

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Für volle Kalendermonate, in denen die Nutzung nachweislich nicht möglich war, kann die Versteuerung des gwV ausgesetzt werden.

Nachweislich heisst auch, dass auch ausgeschlossen werden muss, dass Familienangehörige und/oder irgendwer aus Deinem Privatumfeld den Wagen während der Abwesenheit nutzen könnte. Das heisst, Auto beim AG abliefern.

Auch nur 1 Tag Nutzung im Monat befreit Dich nicht von der 1%-Regel.

Ich weiss, dass es stimmt, was ich sage. Zum Suchen des § hab ich jetzt keine Lust.

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Im Jahr 2005 waren nur 60 % der Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen eines Höchstbetrages steuerlich abziehbar. Dieser Anteil steigt jedes Jahr, in 2012 sind es 74%.

Mit "sonst. Vorsorgeaufwendungen" sind wohl Haftpflichtversicherungen und sowas gemeint? Man kann solche Fragen kaum beantworten, ohne die Zahlen zu sehen. Eines kannst Du als sicher annehmen, elster rechnet nicht falsch. Wäre es so, hättest Du es bereits in der Zeitung gelesen ;-)

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Geh in die Offensive! Stell Dich und Deine ganze Familie vor die Kisten und schiess ein schönes Foto. Anschliessend rahmst Du es mit einem geschmackvollen IKEA-Rahmen für 2.99, bindest eine Schleife drum und schenkst es Deinem Vermieter.

Kannst ja liebe Grüsse dazu schreiben und dass Du das Gefühl hast, seine Fotos werden alle nichts richtiges, weil er ständig neue macht. Deswegen wolltest Du ihm eine Freude machen.

Und das nächste Mal stellst Du eine Finanzfrage.

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Du hast 2 voneinander unabhängige regelmässige Arbeitsstätten. Das ist die Ausgangslage und so ungewöhnlich ist das nicht.

Für die eine Tätigkeit können deswegen keine VMA geltend gemacht werden, für die andere auch nicht. In beiden Fällen haben wir es nicht mit Dienstreisen zu tun und im Fall der Zweittätigkeit auch nicht mit dopp. HH-führung.

Das wären die Voraussetzung für den Anspruch auf VMA gewesen.

Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, da kann der Konz auch nichts machen, egal welcher von hinten durchs Knie geschossene Beispielsfall dem da evtl. wieder eingefallen wäre..

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Kilometerpauschale Google Maps

Hallo, ich mache nun seit etwa 10 Jahren meine Steuererklärung mit immer den gleichen Kilometerangaben, da ich GDB 50% G habe kann ich ja die Hin und Rückfahrt ansetzen. Das war bisher auch kein Thema. In 2003 kam mal eine Nachfrage, weil ich die weitere Strecke fahre (brauche aber rund 15 bis 20 min. weniger Zeit) da habe ich der Sachbearbeiterin einen Ausdruck der Route von Google Maps vorbeigebracht und sie hat es auch akzeptiert. Wieso auch nicht, ist ja alles korrekt gewesen. Das war dann alle 3-4 Jahre mal wieder ein Thema, also habe ich dann wieder einen Ausdruck der Route ins Finanzamt gebracht, dann wurde wieder alles ganz normal akzeptiert. Ich hätte wohl auch nicht aufgemuckt, wenn ich die kürzeste Strecke hätte abrechnen müssen. Das war aber wie gesagt kein Thema. Dann musste ich zeitweise wegen meiner neuen Hüfte etc. gefahren werden. Das hat mein Mann dann gemacht, die FA Beamtin hat uns dann auch noch empfohlen die Leerfahrten mit anzugeben. Das war auch gut so, ich bin ja fast nur noch für Benzin zur Arbeit gefahren. Im Jahr 2010 kam dann eine neue Sachbearbeiterin, die akzeptierte dann weder die Leerfahrten (obwohl vom Arzt und Versorgungsamt bescheinigt) noch die weitere Strecke. Gut, man ärgert sich, nimmt es aber dann doch hin. Leider habe ich den Fehler gemacht und einen Widerspruch eingelegt. Darauf kam jetzt aus heiterem Himmel eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung - weil ich immer zu lange Strecken angegeben hätte! Wieso hat die vorherige Sachbearbeiterin denn nie gesagt, dass ich die kürzeste Strecke fahren muss? Ha tirgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja, kann man sich denn überhaupt gegen so eine ungerechte Anzeige wehren? Ich habe jetzt gelesen, dass die Finanzbehörden bis zu 10 Jahre rückwirkend die ihrer Meinung nach zu vielen Kilometer wieder zu berechnen und dann das doppelte draufzutun als Strafe! Ich verstehe so etwas nicht, ich dachte immer man kann seinen Sachbearbeitern trauen, und wenn was nicht passt, streichen die das. Bloß weil ich die Bearbeiterin mit einem Widerspruch geärgert habe, kann diese doch nun nicht einfach mal behaupten, dass ich die ganzen Jahre betrogen habe. Kann mir irgendwer einen Rat geben?

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Vorausgesetzt die Geschichte hat sich genauso abgespielt wie beschrieben, gammoncrack hat bereits den Auszug genannt. ich liefere Dir noch den §:

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG

Ich rate Dir, Deine Schilderung niederzuschreiben (aber bitte mit Absätzen. Es erleichtert das Lesen ungemein) und an den Vorgesetzten Deiner Bearbeiterin mit der Bitte um einen Termin zur Besprechung zu schicken. Das Schreiben muss Deine Steuernummer, Datum und Aktenzeichen der Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und Deine Telefonnummer enthalten. Lasse bitte Vermutungen, die Bearbeiterin wurde durch den Widerspruch geärgert, weg.

Den Namen des Vorgesetzten erfährst Du durch einen einfachen Anruf bei der Vermittlung des Finanzamts.

Besser wäre natürlich, ein Steuerberater würde sich der Sache annehmen. Offenbar ist keiner vorhanden.

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Schau halt nach was in der Hausordnung steht.

Liest Du dort Sachen wie "das Abstellen von wasauchimmer auf Gemeinschaftsflächen ist nicht erlaubt" müssen Deine Schuhe in die Wohnung.

Steht da nix, kannst Du mit der anderen Mitwohnpartei weiterstreiten.

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In Deiner Darstellung stimmt was nicht. Entweder Du hast ein festes Einkommen von 450€ oder Du arbeitest auf Stundenbasis.

Im ersten Fall kannst Du keinen Lohnausfall haben. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und alle anderen Arbeitnehmerrechte gelten auch für Minijobber.

Würdest Du nur nach den geleisteten Stunden bezahlt, bekommst Du im kranken Monat weniger. "Nachholen", bzw. mehr als 450,00/Monat geht im Folgemonat nicht oder nur, wenn Du voll steuerpflichtig werden willst.

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Nach dem Meldegesetz ist der Erstwohnsitz dort, wo man sich überwiegend aufhält. Unterstellt wird der Ort an dem man arbeitet, bzw. in Deinem Fall studiert.

Das sollte Dich nicht aufhalten einen Versuch zu wagen und der Meldebehörde in Germering Gründe darzulegen, weswegen Dein Erstwohnsitz weiterhin in Köln ist. Ein(e) Verlobte(r) in Köln wäre da sehr hilfreich. Deine Argumente mit der Visumsverlängerung zählen nicht.

Kannst Du die nicht überzeugen und weigerst Dich trotzdem, den Erstwohnsitz umzumelden, wird im Extremfall eine Zwangsummeldung vorgenommen und ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz verhängt.

Der Grund für die Gier nach dem Erstwohnsitz ist ein Anteil an der Einkommensteuer des Meldepflichtigen. Da bei Dir als Student diesbezüglich nichts zu holen ist, sehe ich die Sache nicht als aussichtslos an.

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Nein, aushändigen muss der Vermieter nichts. Das Recht auf Einblick in die Unterlagen hast Du schon.

Er muss Dir ermöglichen auf Deine Kosten Kopien anzufertigen. Dazu musst Du dann zu ihm hin, wenn er das so will.

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Schlechte Karten. Bei einem Tausch werden grundsätzlich zwei Erwerbsvorgänge unterstellt (§1 Abs.5 GrEStG). Es fällt zweimal Grunderwerbsteuer an.

Vielleicht könnt ihr euch die Wohnungen gegenseitig vermieten?

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meine Meinung hierzu;

Wo liegt der Anreiz?

Im Idealfall der Wunsch nach eigener Verantwortlichkeit und nach einer gewissen "Freiheit" In der Wirklichkeit oftmals der Zwang, da kein geeigneter Arbeitsplatz gefunden wird.

Wer ist der richtige Gründertyp

Darüber könnte ich Aufsätze schreiben . Könnte. Passt hier nicht rein. Das Wort Unternehmer, kommt von "etwas unternehmen", etwas anpacken. Auf keinen Fall ist es jemand, der immer die Schuld bei anderen sucht.

Würdet Ihr den Schritt wieder wagen?

Darauf darf ich eigentlich nicht antworten. Ich habe nicht gewagt, besser die Frage stellte sich damals nicht. Stünde ich jedoch wieder vor damals - mit nur etwas von dem Wissen von heute: JA

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