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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorausgesetzt die Geschichte hat sich genauso abgespielt wie beschrieben, gammoncrack hat bereits den Auszug genannt. ich liefere Dir noch den §:

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG

Ich rate Dir, Deine Schilderung niederzuschreiben (aber bitte mit Absätzen. Es erleichtert das Lesen ungemein) und an den Vorgesetzten Deiner Bearbeiterin mit der Bitte um einen Termin zur Besprechung zu schicken. Das Schreiben muss Deine Steuernummer, Datum und Aktenzeichen der Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und Deine Telefonnummer enthalten. Lasse bitte Vermutungen, die Bearbeiterin wurde durch den Widerspruch geärgert, weg.

Den Namen des Vorgesetzten erfährst Du durch einen einfachen Anruf bei der Vermittlung des Finanzamts.

Besser wäre natürlich, ein Steuerberater würde sich der Sache annehmen. Offenbar ist keiner vorhanden.

(aber bitte mit Absätzen. Es erleichtert das Lesen ungemein)

Absolut richtig!

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