Hallo CharlotteR,

die Beitragszahlung bei Sterbegeldabsicherungen endet bei den meisten Verträgen zu einem bestimmten Zeitpunkt, d.h. der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz besteht weiterhin.
Die Auszahlung der Sterbegeldabsicherung erfolgt dann im Todesfall der versicherten Person.

Viele Grüße aus Nürnberg

ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo lohepudel, die Unfallabsicherung gehört zu den grundlegenden und wichtigsten Absicherungen, auf die nicht verzichtet werden sollte. Es ist in jedem Fall ratsam, die ganze Familie zu versichern. Auch bereits für Kinder ist das wichtig. Die Unfallversicherung ist die einzige Möglichkeit sich bei einem Unfall vor finanziellen Folgen abzusichern, das ist z.B. der Verlust des Einkommen. Die Höhe der Absicherung ist meistens frei wählbar. Besonders wichtig ist der Schutz im Falle von Invalidität und sollte möglichst hoch sein. Z.B besteht mit dem Verlust einer Hand besteht bereits ein Invaliditätsgrad von 60%. Viele Grüße aus Nürnberg. ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo HilfeHilfe,

eine Berufsunfähigkeitsabsicherung schließt man am besten
immer bis zum Beginn des gesetzlichen Rentenalters ab. Berufsunfähig durch eine Krankheit oder einen Unfall kann jeder werden, auch wenn du in einem Büro arbeitest und keine körperliche Anstrengung aufgrund deiner Tätigkeit vorliegt.

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Hallo Hui22,

die Zahlweise steht nicht unbedingt im Zusammenhang mit der Kündigungsfrist. Vielmehr hängt die Dauer von der Art der Absicherung (z.B. Lebenversicherung, Kraftfahrt oder private Krankenversicherung) und der vertraglichen Vereinbarung in den Bedingungen ab. Deshalb raten wir dir, die Regelung zur Kündigungsfrist in den Bedingungen nachzulesen oder direkt bei deiner Versicherung nachzufragen.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo zakaria1,

die Information von gandalf94305 ist vollkommen richtig, auf den Ertrag von 1750 Euro fallen Steuern an. Prüfe doch deinen Freistellungsauftrag (insgesamt 801 Euro), eventuell hast du diesen noch nicht voll ausgeschöpft. Sofern dieser bei deiner Versicherung noch nicht hinterlegt wurde, hast du die Möglichkeit den Betrag über die Einkommenssteuer geltend zu machen. Wir raten dir dennoch mit deiner Versicherung Kontakt aufzunehmen.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo Thoore,

falls du dich für diese Absicherung entscheidest, kannst du diese anhand gewisser Kriterien, wie beispielsweise die Laufzeit und Wahl eines Tarifes mit oder ohne Gesundheitsfragen, positiv gestalten. Bei einer kurzen Beitragszahlungsdauer ist dein monatlicher Beitrag zwar höher, in Summe zahlst du jedoch über die ganze Vertragslaufzeit weniger ein.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo Larissa75,

die Rentengarantiezeit ist ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz während der Rentenbezugszeit und reduziert daher bei Einschluss deine mögliche Auszahlungssumme. Dies ist für dich nur dann sinnvoll, wenn du dich auch für eine Rentenzahlung entscheidest und bietet dir zusätzlich die Flexibilität bis zum Ende der Laufzeit die Entscheidung aufzuschieben. Ein anderer Nachteil entsteht dir dadurch nicht.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo Buecherwurm2,

als weiteres Argument für eine frühzeitige Absicherung deiner Zähne spricht die Leistungsbegrenzung und/ oder Wartezeit. Auch der Beitrag ist entsprechend niedriger. Bei den am Markt angebotenen Zahnversicherungen kannst du zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Beispielsweise gibt es Absicherungen rein für die Zahnerhaltung, wie Wurzelbehandlungen, die professionelle Zahnreinigung und Füllungen. Die Zahnersatzversicherung beinhaltet wiederum Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen.

Viele Grüße von ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo menf80,

es ist auf jeden Fall sinnvoll eine Unfallversicherung abzuschließen.

In den meisten Fällen kommt es durch Krankheit zu einer Berufsunfähigkeit, deshalb ist es gut, dass du dich für diesen Fall bereits abgesichert hast.

Eine Unfallversicherung leistet, wenn aufgrund eines Unfalls eine Invalidität zu Stande kommt. Wirst du allerdings durch eine Krankheit zum Invaliden, bekommst du keine Leistung aus deiner Unfallabsicherung.

Wenn es dir wichtig ist, dich und deine Familie finanziell gut abzusichern, bist du mit beiden Varianten auf der sicheren Seite, da du im Falle einer Invalidität und einer Erwerbsunfähigkeit Leistung in Anspruch nehmen kannst.

Viele Grüße Werbung durch Support gelöscht

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Hallo maik424,

jetzt schon fürs Alter zu sparen, ist eine gute Idee.

Es gibt in diesem Bereich natürlich verschiedene Möglichkeiten. Es werden Rentenprodukte angeboten, wo du selbst entscheiden kannst, ob du nach Vertragsablauf entweder eine lebenslange Rente oder eine Einmalauszahlung in Anspruch nehmen möchtest. In der Regel hast du hier eine garantierte und zusätzlich eine variable Verzinsung, was dir auf jeden Fall Sicherheit bietet. Bei solchen Absicherungen ist es auch möglich, im Notfall Geld zu entnehmen.

Wir empfehlen dir, verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen. Dann kannst du selbst prüfen, welches Angebot am besten zu deinen Vorstellungen passt.

Viele Grüße aus Nürnberg

ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo trenn222,

eine Reiserücktrittversicherung ist aus Kostengründen immer empfehlenswert.

Es gibt unterschiedliche Tarife für diesen Versicherungsschutz, hier kommt es auf den Anbieter an. Natürlich stellt sich die Frage, ob du mehrmals im Jahr verreist oder ob du speziell für diese eine Reise Vorsorge treffen möchtest. Dann hast du die Wahl zwischen einer Einmal-Reise-Rücktrittsversicherung oder einer Jahres-Reise-Rücktrittsversicherung.

Bei einer einfachen Reise-Rücktrittsversicherung sind in der Regel die Stornokosten und der Reiseabbruch abgesichert. Es gibt auch Versicherer, die ein Komplettpaket anbieten. In dem Fall hättest du zum Beispiel Stornokosten, Reiseabbruch, Reisekrankenschutz und eine Reisegepäckversicherung abgesichert.

Wir empfehlen dir, verschiedene Anbieter und die jeweiligen Angebote miteinander zu vergleichen, da es hier natürlich auch Preisunterschiede gibt.

Liebe Grüße aus Nürnberg

ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo EllieHam,

wenn Du wirklich an einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert bist, solltest du nicht mehr allzu lang warten. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung macht natürlich auch noch mit einem Eintrittsalter von 38 Jahren Sinn. Diese Versicherung bietet dir finanzielle Unabhängigkeit, falls Du berufsunfähig wirst. Du musst dir natürlich darüber im Klaren sein, dass der Beitrag etwas höher ausfallen wird als bei einem Eintrittsalter von zum Beispiel 25 Jahren.

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Hallo Serpent,

wir geben Primus recht, bei einer Sterbegeldversicherung erfolgt die Auszahlung ausschließlich im Todesfall. Deine Bekannte hat jedoch die Möglichkeit im Bezugsrecht ein Bestattungsunternehmen zu benennen. Die Hinterlegung der Original-Police bei dem Bestatter ist nicht notwendig, es genügt eine Kopie, als Hinweis für das Bestattungsinstitut.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen aus Nürnberg

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Hallo herbyfinanz,

nur als Pflichtversicherter, in einer gesetzlichen Krankenkasse, hast du keine Beiträge zu leisten. Als freiwillig Versicherter gelten die Regelungen (Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze), die bereits von MadRampage genannt wurden.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo Gummibaum 77,

bitte bedenke bei der Wahl einer Absicherung, rein für Regelversorgung, dass Implantate und höherwertige Materialien wie beispielsweise Keramikkronen nicht abgesichert sind. Wählst du für eine angeratene Behandlung eine Versorgung über dem normalen Regelsatz der Gebührenverordnung für Zahnärzte, ist dein Anteil entsprechend höher. Implantate selbst werden von der Krankenkasse grundsätzlich nicht bezuschusst.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

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Bezüglich Deiner Frage zur Laufzeit haben wir folgende Information für Dich:

Renten werden nur mit Ertragsanteil besteuert, die Höhe ist vom Rentenbeginn abhängig. Fällt beispielsweise Dein Rentenbeginn in das 65. Lebensjahr, werden 18 Prozent besteuert, bei Rentenzahlung ab dem 60. Lebensjahr, liegt der zu versteuernde Ertragsanteil bei 22 Prozent. Erst wenn alle steuerpflichtigen Einkünfte den Einkommensteuer-Grundfreibetrag übersteigen, müssen Steuern gezahlt werden. Viele Grüße und schöne Feiertage wünschen ERGO Direkt Versicherungen aus Nürnberg

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Hallo althaus,

der garantierte, gesetzliche Rechnungszins beträgt bei jeder deutschen privaten Renten- und Lebensversicherung 1,75 Prozent. Variable Zinsen und Schlussgewinn ergeben sich entsprechend der Anlageformen des Versicherers. Anlageformen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase gestaltet es sich schwierig hohe Zinsen zu erwirtschaften. Das beantwortet zwar nicht Deine Frage, dennoch möchten wir Dir diese Hintergrundinformation für Deine Entscheidungsfindung mit an die Hand geben. Grüße ERGO Direkt Versicherungen.

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Hallo herrhofmann,

grundsätzlich fällt die Leistung aus der Sterbegeldabsicherung nicht in den eigentlichen Nachlass, wenn ein Bezugsrecht benannt worden ist. Wenn Du als bezugsberechtigter für den Todesfall eingetragen bist, erhältst Du die Versicherungsleistung. Es gilt hier der Grundsatz Bezugsrecht geht vor Erbrecht. Dem Nachlassgericht muss die Leistung des Sterbegeldes nicht gemeldet werden.

Sollte allerdings kein Bezugsrecht vorhanden sein, fällt die Versicherungssumme in die Erbmasse. Dann benötigt der Versicherer einen Erbschein vom Nachlassgericht zur Auszahlung.

Viele Grüße, ERGO Direkt Versicherungen

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Hallo markusio,

wir können uns nur der Meinung von Privatier59 anschließen. Für Kinder ist es aus unserer Sicht sinnvoll vorerst zahnerhaltende Maßnahmen zu versichern, wie Du ja auch schon erwähnt hast z.B. Füllungen. Zu diesen Maßnahmen gehören aber auch Knirscheschienen oder auch Prophylaxemaßnahmen. Ob Du für Dein Kind jetzt schon eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchtest, hängt auch vom Zustand der Zähne ab. Vielleicht sprichst Du auch mal mit dem behandelnden Zahnarzt.

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Hallo newton,

es macht sicherlich keinen Sinn, vor einer anstehenden Behandlung die Versicherung zu wechseln. Oftmals bestehen bei einem neuen Vertrag Wartezeiten oder Leistungseinschränkungen und für bereits angeratene Behandlungen vor Versicherungsbeginn erhältst Du in der Regel überhaupt keine Leistung.

Eventuell kannst Du Deinen bestehenden Vertrag ja mit einem weiteren Vertrag ergänzen, um zukünftig bessere Leistungen zu erhalten.

Viele Grüße

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