Ich würde mich für den Beruf des Journalisten entscheiden.
Einen zweiten Nebenjob zusätzlich zur Berufsausbildung kannst du nur mit der Zustimmung des Ausbildungsbetriebes annehmen, da die Gefahr besteht, das das Ausbildungsziel, einen guten bis sehr guten Abschluss, nicht gewährleistet ist.
Außerdem achte darauf, dass du zusammengerechnet, nicht die durch das Jugendarbeitsschutz- bzw. Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit überschreitest.
Wenn du mit den Nebenjobs mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 € überschreitest, wirst du beitragspflichtig zu allen Bereichen der Sozialversicherung.
Zusätzlich wirst du u.U. steuerpflichtig nach Maßgabe der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, was eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach sich zieht.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit entsteht nach vierwöchiger ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Wenn du die Voraussetzung nicht erfüllt hast, musst du bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen.
Ferienjobs von Schülern dürfen vier Wochen im Kalenderjahr nicht überschreiten. Die Aufteilung kann individuell in den Schulferien erfolgen.
Das Einkommen aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung muss nicht in die Einkommensteuererklärung einfließen.
Voraussetzung für die Gültigkeit eines kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnisses ist, dass der entsprechende Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn schriftlich abgeschlossen und unterschrieben wurde.
Gründe müssen nicht bindend bestehen, bei Befristung mit Sachgrund müssen diese aber schon angegeben werden.
Ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser zwei Jahre ist die höchstens dreimalige Verlängerung zulässig.
Durch einen anwendbaren Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend vereinbart werden.(§ 14 Abs.:2 Satz 1 und 3 TzBfG)
In der Regel bespricht man den vorgezogenen Rentenbeginn im Vorfeld mit dem Arbeitgeber. Hol dieses Gespräch umgehend nach.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz können infolge Krankheit keine Minusstunden entstehen.
Wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen unterbrochen bestanden hat, muss der Arbeitgeber nach dem angegebenen Gesetz bis max. sechs Wochen so bezahlen, als wenn deine Frau normal gearbeitet hätte.(§ 3 Abs.:1 Entgeltfortzahlungsgesetz.).
Arbeitszeit kürzen wegen Arbeitsmangel ist nicht dein Problem, sondern das Risiko deines Arbeitgebers lt. § 615 BGB.
Du hast deine Arbeitskraft angeboten, und der Arbeitgeber hat sie nicht angenommen, wegen Arbeitsmangel, also befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug und muss dir deinen Lohn bezahlen, so als wenn du gearbeitet hättest.
Google einmal nach www.§615BGB.de
Spreche mit dem Verantwortlichen im Betrieb, der sollte dir eine zufriedenstellende Antwort geben können.
Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis.
Wenn du im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten geblieben bist, und in der Regel nicht mehr als die zugelassenen 450 Euro dazu verdient hast, brauchst du dir doch keine Sorgen machen.
Wichtig ist bei deiner Frage ,ob du auch einem Hauptjob nachgehst.
Im § 622 Abs.:3 BGB steht: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Es heißt "kann" nicht "es muss" mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Demnach ist das Arbeitsverhältnis korrekt zum Ende des Monats beendet.
Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig und kann innerhalb dieser zwei Jahre bis zu dreimal verlängert werden, es sei denn, es ist ein anwendbarer Tarifvertrag mit abweichenden Regelungen zu berücksichtigen.
Die aufgeführten Einschränkungen gelte nicht für einen befristeten Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund.
Aber der Arbeitgeber ist nach Ablauf der Befristung nicht verpflichtet, einen unbefristeten Vertrag anzubieten.
Es kommt auf die Bonität und die Höhe des Kredites an, sowie die vorgesehene Laufzeit.
Wenn letztere innerhalb der Befristung liegt, dürfte es keine Probleme geben. Aber manche Banken sehen ein befristetes Arbeitsverhältnis sehr kritisch. Es gibt aber andere Banken, die das weniger kritisch sehen.
Es wird für dich schwer sein, die Arthrose als Folgeerkrankung, bedingt durch den Arbeitsunfall von vor 11 Jahren zu beweisen.
Die Berufsgenossenschaft wird eine Leistung vermutlich ablehnen.
Versuche auf jeden Fall die 12 Monate mit Beiträgen zur Sozialversicherung zu füllen, erst dann hast du Anspruch auf ALG 1, wenn du keine Versicherungszeiten vor den von dir angegebenen 11 Monaten Beschäftigung ansammeln konntest.
Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz.
Was wäre wenn ich zufällig in meiner restlichen Probezeit krank werden würde?
Krank zu machen, ohne wirklich krank zu sein, ist Betrug.
Der entsprechende Arbeitsvertrag muss auf drei Monate oder 70 Arbeitstage für das laufende Kalenderjahr begrenzt werden, dann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, auf die Höhe des Entgelts kommt es zunächst nicht an.
Für die kurzfristige Beschäftigung fallen weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung an. Aber der Arbeitgeber hat grundsätzlich Umlagebeiträge sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen.
Es besteht also keine Sozialversicherungspflicht.