Zweitwohnungssteuer bezahlen für Gästwzimmer für eine Woche im Monat?

5 Antworten

Hi,

da sie ja wohl keine Miete in ihrem Elternhaus bezahlt ist es weder ein Zweitwohnsitz noch eine Zweitwohnung. Sie ist zu Besuch da. Da hat sie wohl einfach was falsch angegeben. Sie soll ihren Erstwohnsitz in Berlin lassen und braucht keinen Zweitwohnsitz.

Zweitwohnsitz bzw. Zweitwohnsitzsteuer ist für Menschen, welche 2 Wohnungen angemietet haben. Nicht für Menschen, die paar Tage bei den Eltern schlafen.

Zweitwohnung besteht aus einem Wohn-Schlafraum, Küche und Sanitäreinrichtung, die man durch die Eingangstüre abschließbar von anderen Wohnungen trennt. Oft werden solche Wohnungen als Feriendomizil vermietet, dann möchte die Kommunen eine Zweitwohnungsteuer, da der Mieter ja die Infrastruktur der Kommune benutzt.

Die Kommune Todtnauberg im Südschwarzwald mit ca 200 ständigen Einwohner und über 2000 Feriengäste in der Hochsaison hat das juristisch durchgesetzt.

Sie kann doch ihre Eltern besuchen so oft sie will , sie wohnt doch in der Zeit nicht dort sondern ist zu Besuch

Kinderzimmer bei den Eltern ist ja eben keine "abgeschlossene Wohnung" - sondern eben ein einzelnes Zimmer.

Zweitwohnsitzsteuern werden von den jeweiligen Städten beschlossen und in ihrer Höhe festgesetzt. Bonn z.B. berechnet nach meiner Erinnerung 12% der Kaltmiete - also keine MIete, keine Steuer.

Das mag aber eben von Stadt zu Stadt wieder völlig unterschiedlich sein - und kommt m.E. mangels "abgeschlossener Wohnung" ohnehin nicht zum Tragen.

Ich nehme mal an es sollte heißen "gab aber in der Erklärung für Zweitwohnung an, dass das eine Zweitwohnung sei". Zweitwohnung abmelden, angelaufene Kosten (weil eigene Dummehit) zahlen, glücklich sein.