Nutzungsausfall nach Brand

3 Antworten

Hotelkosten kann man mit einer Rechnung nachweisen. Erfolgt die Unterbringung bei Bekannten / Freunden etc., entstehen dort kaum zusätzliche Kosten. Daher wird lediglich eine Pauschale von bis zu 15,00 €/Nacht in Ansatz gebracht, um mögliche zusätzliche Kosten (Mehrverbrauch Wasser, Müll etc.) damit abzudecken. Dieses Vorgehen des Versicherers ist rechtlich in Ordnung und allgemein üblich.

Der Frage und der Beschreibung dazu besagt doch schon alles. Es brannte doch nicht in der hausratversicherten Wohnung und somit kommt nur der gekürzte Tagessatz zur Geltung.

Wenn man Versicherungen abschließt darf man nur davon ausgehen was in den AGB´s steht.

Das klärst du am besten mit deinem Versicherungsmakler, der wird dir weiterhelfen.