Darf mir mein Vermieter verbieten, den Kellerraum abzuschließen?

13 Antworten

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da im Falle eines "Rohrbruches" Zugang zu allen Räumen gewährleistet werden soll. Ich sagte ihr, das ich den Kellerraum abschließen möchte da in Zukunft dort neben meinen Felgen auch Werkzeug gelagert werden soll. Sie wurde recht Wütend und sagte mir das sie den Schlüssel gerne nachmachen möchte um Zugang zum Raum zu haben.

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Gehört der Keller zu den gemieteten Räumen, entscheidest Du alleine, wer Zutritt dazu haben darf.

Irgendwelche Horrorszenarien wie z.B. Rohrbruch ändern nichts daran. Deine Vermieterin hat keinerlei Zutrittsrecht weder zu Deiner Wohnung noch zu 'Deinen Kellerräumen.

Sie auch keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.

Über den Zutritt ist dann zu entscheiden, wenn der Problemfall auftritt. Nicht vorher.

Danke für den ⭐

Kurz und knapp: Nein sie hat kein Anrecht darauf. Sie hat nicht verstanden was vermieten heißt. Sie bekommt Geld dafür dass sie euch Raum zur Exklusiven(!) Nutzung überlässt. Sie hat keinen Anspruch auf Zugang.

Bei der Reaktion ist davon aus zu gehen dass sie auch einen Schlüssel für die Haustür behalten wird. Man sollte bei Mietwohnungen immer das Schloss tauschen. Das alte Schloss und die Schlüssel einfach einlagern und bei Rückgabe der Wohnung zurück tauschen.

Haustür ja, Wohnungstür nein!!!

@Gerhart

Der Einwand ist korrekt. Ich meine natürlich die Wohnungstür. Danke für den Hinweis auf die Unachtsamkeit.

Es ist dein Recht und deine Pflicht. Letzters um nicht Vorschub zu leisten für Diebstähle etc.. Wenn dir der Keller lt. Mietvertrag zusteht, hat die Vermieterin keinen Anspruch auf Zweitschlüssel. Das gälte ja auch für deine Wohnung, auch dort kann es u. U. zu Havarien kommen. Trotzdem darf ein Vermieter dafür keine Schlüssel haben. Du musst deinen Besitz schützen, das sähe auch deine Hausratversicherung gewiss ebenso.

Nein, das darf Deine Vermieterin nicht verbieten - wenn Du den Kellerraum mit gemietet hast. Sie darf auch keinen Schlüssel nachmachen - gar keinen.

Wenn sie sich querstellt, solltest Du Miglied im Mieterschutzbund werden.

Jetzt meine Frage, habe ich das Recht, den Keller abzuschließen.

Wenn es sich um ein Abteil handelt, welcher im Mietvertrag steht ja.

Handelt es sich um den allgemeinen Kellerraum für alle dann nein.

Hat sie das Recht einen Zweiten Schlüssel zu besitzen?

Ja dieses Recht hat sie. Der Vermieter muss im Falle eines Notfalls in alle allgemeinen Räume Zugang haben.

Hat sie das Recht einen Zweiten Schlüssel zu besitzen?

Ja dieses Recht hat sie. Der Vermieter muss im Falle eines Notfalls in alle allgemeinen Räume Zugang haben.

NUR wenn es sich um allgemeiner Räume handelt. Ist es ein eigenes Abteil, dann nicht! Das gilt auch für die Wohnung. Da DARF der Vermieter keinen Schlüssel haben

@Lord2k14

Das habe ich doch geschrieben.

Wenn es sich um einen allgemeinen Raum handelt.

Ja dieses Recht hat sie. Der Vermieter muss im Falle eines Notfalls in alle allgemeinen Räume Zugang haben.

nein. die vermieterin hat kein recht einen zweitschlüssel zu beistzen. im zweifelsfall muss der mieter eben für kosten bei einer beschädigung bei notöffnung aufkommen. die notwendigkeit der notöffnung muss von der vermieterin aber nachgewiesen werden.

@pony

Der Zweitschlüssel bezog sich auf allgemeine Räume, wie zb Gemeinschaftskeller.

Kann sein, dass es unterschiedlich geregelt wird.