Werkstudent plus Freiberufler - Einkommensgrenze?

4 Antworten

das ich also 20h/Woche arbeite und mein Studium weiterhin im Vordergrund steht, sollten sich die KVbeiträge nicht ändern, richtig?

Stimmt, die 20 Stunden Grenze ist sehr wichtig.

Trifft eine 8004€/Jahr Einkommensgrenze auf mich zu?

Nein, Du kannst verdienen soviel Du willst. Oder fragst Du wegen Einkommensteuern? Der Grundfreibetrag ist 8.354,-. Aber wenn Du mehr verdienest fängt es mit 14 % an. Willst Du auf 86,- Euro verzichten, nur weil 100,- Euro Einkünfte 14,- Euro Steuern kosten?

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Das ist die Kleinunternehmergrenze, aber wenn Du klug bsit (sollte bei einem Studenten ja wohl sein), würdest Du sowieso für die Regelbesteuerung optieren (also 19 % Steuern auf Deine Leistungen berechnen).

Als Mediengestalter arbeitest Du für Unternehmer. Die Frau, die Dich angestellt hatte und nun über Rechnung honorieren will, müßte auch Unternehmerin sein.

Für Unternehmer ist es egal, ob Du 100,- Euro als Kleinunternehmer berechnest, oder 100,- euro + 19 % Steuer, denn die 19,- Euro Umsatzsteuer zeihen die als Vorsteuer ab.

Aber diese Regelbesteuerung bringt Dich in die Situation selbst Vorsteuer abziehen zu können. Das Notebook für 595,- Euro, kostet Dich dann nur noch 500,- Euro, weil Du die 95,- als Vorsteuer abziehst.

auch als Selbstständiger arbeiten zu können, mit geringfügiger Lohnerhöhung

Selbständige beziehen keinen Lohn.

Wenn ich meine studentische KV informiere, dass meine freiberufliche Arbeit 4h/Woche nicht übersteigt, das ich also 20h/Woche arbeite und mein Studium weiterhin im Vordergrund steht, sollten sich die KVbeiträge nicht ändern, richtig?

Korrekt.

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Korrekt.

Trifft eine 8004€/Jahr Einkommensgrenze auf mich zu?

So eine Grenze gibt es nicht. Der Grundfreibetrag zur Einkommensteuer beträgt für das Jahr 2014 8.354,- € für das Jahr 2015 8.472,- €

Wann macht es Sinn einen Gewerbeschein zu besorgen?

Wenn man Einkünfte aus Gewerbebetrieb generiert oder beabsichtigt dies zu tun (§ 15 EStG).

Freiberufliche und selbstständige Arbeit ist das gleiche?

Ja (§ 18 EStG). Aber nicht jeder Selbständige ist freiberuflich, die meisten sind gewerblich.

Als Mediengestalter bist du nicht freiberuflich sondern gewerblich tätig.

Wenn die gewerbliche Tätigkeit überwiegend ist, musst du auf das erzielte Einkommen ebenfalls KV-Beiträge entrichten.

In den ersten 3 Jahren kannst du dich nach dem Mindestbeitrag versichern. Dabei musst du dann dein Einkommen jeweils zum Ende des Kalenderjahres belegen. Das kann dann auch zu einer Nachforderung führen.

Das steuerfrei Existenzminimum gilt natürlich für jeden. Dafür zählen dann aber deine gesamten Einnahmen

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Natürlich. Du darfst so viel verdienen wie Du willst/kannst!

Wegen Krankenversicherung, Einkommensteuer und Umsatzsteuer würd ich mich an Deiner Stelle aber mal beraten lassen!