Als Student Kosten für ein Lektorat (Korrektur der Abschlussarbeit) steuerlich absetzen?

4 Antworten

Mit Quittung ja. Aber davon sollte man sich nicht zu viel versprechen: die Sonderausgaben mindern ja sowieso nur das zu versteuernde Einkommen und damit die zu zahlenden Steuern. Es hängt also davon ab, wieviel Steuern dein Bruder zahlt. Wenn er 800 Euro im Monat verdient (9600 Euro im Jahr), zahlt er im Jahr gerade mal 189 Euro Steuern. Durch den Abzug der Lektoratskosten hat er dann ein Jahreseinkommen von 9200 Euro und zahlt 125 Euro, d. h. gut 60 Euro weniger.

Das steuerliche Geltendmachen bringt also nur 60 Euro, den Rest zahlt er selber.

Verdient er aber wesentlich mehr und zahlt entsprechend mehr Steuern, dann lohnt sich das natürlich auch mehr, bis hin zum Spitzensteuersatz, dann spart er (ohne Soli) 160 Euro Steuern.

wenn das Studium weiterbildend (nach Ausbildung oder 2. Studium ist) dann geht das auf jeden Fall... ansonsten einfach mal ansetzen und schauen was passiert :)

Dann darf er nicht mehr die Versicherung abgeben, die Arbeit selbstständig angefertigt zu haben. Das sollte er abwägen.

FataMorgana2010  31.03.2014, 08:58

Ein Lektor ist kein Ghostwriter. Einen Lektor darf man haben. Der schreibt ja nicht die Arbeit neu, der kümmert sich um die Rechtschreibung und die Grammatik.

Sorry, ich bin mobil unterwegs und habe wohl auf den falschen Knopf gedrückt. Wenn also diese FRage durch mich beanstandet wurde, ist das natürlich Blödsinn. Ich wollte antworten! Und das tue ich auch jetzt:

Natürlich kann dein Bruder die Kosten für ein Lektorat von der Steuer absetzen, sofern er eine korrekte Rechnung hat. Das gilt nicht nur für Diplom- oder ähnliche Arbeiten, sondern auch für Lektorate z.B. für belletristische Werke, die man zu veröffentlichen gedenkt.

AnnJabusch  01.04.2014, 15:31

Ich sehe gerade, dass ich auf einige falsche Buttons gedrückt habe.