Wann muss ich Steuern abführen/überweisen?

7 Antworten

§ 18 Abs. 2 Satz 4 Umsatzsteuergesetz: Nimmt der Unternehmer seine Tätigkeit im Laufe eines Jahres auf, hat er für das laufende Jahr und das Folgejahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben und die Umsatzsteuer zu überweisen.

Also bei mir (auch Freiberuflerin mit sporadischem, relativ geringem Einkommen) ist es so: Ich mache einmal im Jahr eine Steuererklärung, der Termin dafür ist Ende Mai. Dann dauert es knapp zwei Monate, bis das Finanzamt diese bearbeitet hat. 

Ich bekomme meistens alle gezahlten Steuern erstattet, das ist bei mir Kapitalertragssteuer. Du hast ja noch gar keine Steuern gezahlt und musst das bei einem so geringen Einkommen auch nicht, da du unter dem "Existenzminimum" von ca. EUR 8.500 pro Jahr liegst, zumindest dann, wenn du die Beiträge für die Krankenversicherung von der Steuer abziehst.

Wenn du aber Steuern zahlen musst, dann ist jetzt - also wenn du den Steuerbescheid bekommen hast - der Zeitpunkt, das zu tun. Wenn du einmal mehr verdienst, bilde also Rücklagen, damit das Geld dafür dann auch da ist.

du darfst gar keine Mehrwertsteuer berechnen und somit auch keine an das Finanzamt abführen.

Doch, ich darf und tue es auch. Außerdem bekomme ich so Vorsteuer zurück. 

Wie kommst Du darauf, dass er keine MwSt berechnen darf. Er muss das sogar tun.

@tinalisatina

Nein, er "muss" das bei einem so geringen Umsatz nicht tun. Stichwort Kleinunternehmerregel

@Hardware02

Vielleicht hat er optiert?

Dann hat er natürlich monatlich eine UStVA abzugeben.

Wann genau muss ich nun diese Steuer an das Finanzamt überweisen?

Welche? Die Umsatzsteuer?

Du gibst doch monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Nach Ende des Wirtschaftsjahres werden die Vorauszahlungen im Rahmen der Umsatzsteuererklärung verrechnet.

Geschuldet wird dem Finanzamt die Differenz aus eingenommener Umsatzsteuer und ausgelegter Vorsteuer.

Was hast du angekreuzt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Kommt das Finanzamt da auf mich zu und schreibt mir sowas wie „Zeit zu
blechen Kumpel, gib uns eine Auflistung deiner Einkünfte und Ausgaben
(wegen des möglichen Abzugs der Vorsteuer), zusammen mit allen
Quittungen!“, oder müsste ich das eigentlich alles selbst machen? Wann
wäre denn dann dieser Termin?

Du hast eine Bringschuld. Die Umsatz- und Einkommensteuererklärung sind bis zum 31.07.2017 abzugeben, sonst droht Schätzung.

Wieso machst du dich als Regelunternehmer selbständig und hast keinen Steuerberater, da du offensichtlich selbst keine Ahnung von dem Thema hast? Allein bei der Umsatzsteuerthematik sind Finanzämter sehr unkulant.

Die USt. die du anderen in Rechnung stellst, lassen diese sich als Vorsteuer erstatten (sofern die Kunden keine Endverbraucher sind), bei einer Prüfung fällt die Differenz aus, wenn du nicht abgeführt hast.

Hast du Bock auf Betriebsprüfung? Bock auf eingefrorene Konten? Bock auf Schätzung und ggf. Ermittlungen wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung?

Diese Dinge erledigt man BEVOR man sich selbständig macht und man holt sich rechtsverbindlichen Rat ein und googlet sich keinen Wolft. Google kann nur ein erster Anhaltspunkt sein.

Du machst Deine Steuererklärung (inkl. EUR) und schickst das ans FA. Von dort erhältst Du einen Schrieb, in dem steht, was Du für das abgerechnete Jahr zahlen musst. Und evtl. ob Du Vorauszahlungen fürs nächste Jahr machen musst und zu welchem Datum.

Okay, danke, klingt ja gut :) Fühle mich nur so unsicher, weil man ja Monate nichts hört und ich dann die Befürchtung habe, dass da irgendwas am brodeln ist und unerwartet auf mich zukommt :)