Nachhilfe in Rechnung stellen als Student?

5 Antworten

Generell (und das ist eine aktuelle Aussage meines Steuerberaters) darfst Du ohne gemeldetes Gewerbe überhaupt keine Rechnungen schreiben.

Und selbst wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, dann darfst Du dort keine MwSt. ausweisen. Du solltest noch nicht einmal den Begriff MwSt. erwähnen. Ansonsten brauchst Du nämlich noch eine Umsatzsteuer-ID und dann wird's richtig doof.

Es kann jetzt sein, dass Nachhilfe als freiberufliche Tätigkeit eingestuft ist. Dann dürftest Du auch Rechnungen schreiben.

Es kann auf keinen Fall schaden, sich mal steuerlich beraten zu lassen - entweder beim Finanzamt oder vom Steuerberater.

Hallo,

als erstes - die Tätigkeit muss gemeldet werden. Das schon mal vorab und dann:

Wenn Du damit weniger als 17.500,- Euro im Jahr verdienst brauchst du kein Gewerbe sondern einfach ein "Klein Unternehmer Schein". Diesen kannst du sehr einfach beim zuständigen Finanzamt beantragen. Damit erstellst eine Rechnung als Kleinunternehmer ohne MwSt. und diese wird der Auftraggeber bezahlen. Am Jahresende musst du (oder dein Steuerberater) eine Steuererklärung erstellen und eireichen. Diese ist sehr vereinfacht und im Prinzip eine "Einnahme - Ausgaben Liste". Die Kleinunternehmerregelung erlaubt dir Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Du darfst damit kein MwSt. anfordern.

Die Möglichkeit 2 ist ein Richtiges Gewerbe. Wenn Du mehr geld verdienen wirst mit der Tätigkeit ist das der "Level 2". Steuererklärungen sind komplexer und etwas teuerer (abhängig von deinem Umsatz) aber dadurch dass due eine MwSt Voranmeldung am Anfang sogar monatlich machst, würdest du die MwSt auf deine Ausgaben wiederkriegen. Falls du hierzu Details brauchst, schreib einfach ein Reply.

LG

Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist ein Gewerbe anzumelden. Die Höhe von Einnahme und Gewinn spielt keine Rolle.

Buchführung und Steuererklärung ist auch erforderlich.

Über die rechtlichen Inhalte einer Rechnung klärt dich Dr. Google gerne auf

Um die Gewerbeanmeldung kommst Du nicht herum. Aber das wars im Prinzip auch schon.

Als Unterrichtender zählst Du zu den Freiberuflern. Du erhebst keine Umsatzsteuer auf Deine Einnahmen und mußt im Gegenzug für Deine Aufwendungen, die zur Berufstätigkeit zählen (z.B. Bücher) auch die MwSt zahlen, ohne die als Vorsteuer geltend machen zu können.

Die "Buchführungspflicht" für Freiberufler mit ca. 1200 €Jahreseinkommen ist sehr simpel: es reicht eine Einnahmeüberschußrechnung, die der jährlichen Einkommensteuererklärung beigefügt wid (siehe ELSTER).

In der Rechnung muß stehen:

- Name + Anschrift  des Rechnungsausstellers

- Name + Anschrift des Rechnungsempfängers

- Beschreibung der Leistungen

- Leistungszeitraum

- Rechnungsbetrag in Euro

- Ort, Datum, Unterschrift.


Korrektur: nicht einmal die Gewerbeanmeldung ist zwingend erforderlich.

Eine Korrektur zu allen anderen Antworten:

Die Erteilung von Nachhilfeunterricht ist eine freiberufliche Tätigkeit und fällt unter § 18 Einkommensteuergesetz.

Und Freiberufler - egal, ob Ärzte, Steuerberater oder freiberufliche Lehrer, um nur einige Berufe aus dem Katalog zu nennen- üben kein Gewerbe aus.

Eine Gewerbeanmeldung ist daher völlig verkehrt.

Du meldest Deine Tätigkeit nur beim Finanzamt an.