Zweiter Kreditnehmer weigert sich nach Trennung zu zahlen. Was soll ich tun?

9 Antworten

Das ist gesamtschuldnerische Haftung.

Ihr haftet beide für den gesamten Betrag, der Gläubiger kann den Schuldner heranziehen, auf den er Bock hat.

Das ist das Außenverhältnis.

Eurer Innenverhältnis hattet ihr selbst bestimmt.

Er muss sich eigentlich an die Absprache halten und seinen Teil beitragen.

Du wirst wohl einen Anwalt brauchen.

Wenn ihr gesamtschuldnerisch für den Kredit haftet kann sich der Gläubiger bei euch beiden bedienen.

Für den Kredit ist es völlig egal was mit den Versicherungen für das Auto ist oder was das Auto noch wert ist.

Den Kredit müssen diejenigen bedienen, die ihn abgeschlossen haben. Sind es zwei, so haften sie gesamtschuldnerisch.

Möglich wäre evtl. eine Abtretung oder ähnliches des Kredits. Da muss aber eben der zweite Kreditnehmer zustimmen. Genauso wie bei einer zivilrechtlichen Vereinbarung zur Bezahlung.

Wenn du dich nicht eingen kannst, bist du eher die Gekniffene.

Du solltest mal den Kreditgeber kontaktieren und deinen Ex. Wobei ich da wohl auch mit dessen Eltern reden wollen würde.

sandraberg121 
Fragesteller
 07.01.2020, 10:36

(sorry wollte auf Hilfreich klicken)

sandraberg121 
Fragesteller
 07.01.2020, 10:37

Seinen Dad habe ich als erstes kontaktiert weil ich genau wusste dass von meinem Ex nicht nützliches kommen wird. Dieser will sich da aber komplett raushalten. Kann ich auch verstehen weil mein Ex mittlerweile 25 ist und man denken könnte er würde vernünftig handeln..

Die Sache mit dem Autounfall hat damit erstmal nichts zu tun.

Die Bank wird sich immer an denjenigen halten der problemlos bezahlen kann und das bist wohl Du. Also wirst Du die restlichen Raten wohl alleine tragen müssen.

Du solltest allerdings bereits jetzt die Hälfte der Zahlungen bei deinem Exfreund schriftlich einfordern. Sollte er sich querstellen, wende Dich an einen Anwalt, dessen Kosten darf er dann auch noch bezahlen.

sandraberg121 
Fragesteller
 07.01.2020, 10:49

Okay, das ich tatsächlich die beste Antwort, vielen Dank. So werde ich das machen!

feinerle  07.01.2020, 11:13
@sandraberg121

Nee isses nicht. Sie stimmt zwar auch, jedoch wird sie zu nichts führen, denn wo nichts ist, kann auch nichts eingefordert werden.

Und zudem, bitte denk nach, warum solltest Du für was zahlen, von dem Du nichts hast? Du schreibst, Du hättest nichts von dem Bock, er fährt ihn nur.

Also bitte, warum zahlst Du seine Karre?

Lass sie pfänden - und das passiert, wenn nicht mehr bezahlt wird.

Dann ist sie weg und er läuft.

Das Auto ist mehr wert ls die noch ausstehenden Raten, dieser mehrwert wird dann den Kreditnehmenr ausbezahlt, wenn das Auto verkauft ist.

Und so bekommst Du noch Geld raus statt noch welches zu zahlen.

Im schlimmsten Fall zahlt er weiter und Du bekommst nichts raus.

sandraberg121 
Fragesteller
 07.01.2020, 11:17
@feinerle

Wie soll ich denn jetzt sein Auto pfänden? Gibt es keine Musterschreiben die ich schicken kann, die ihm klar machen bzw. drohen -wenn- er nicht zahlt oder die Hälfte zurück gibt (wie eigentlich ja ausgemacht) -dann- folgen Pfändung ect. ?

feinerle  07.01.2020, 11:26
@sandraberg121

Nicht Du pfändest.

Der Kreditgeber, die Bank, holt sich das Auto.

Dieses ist die Sicherheit für den Kredit, zahlt man nicht, darf sich die Bank das Auto holen.

Du musst gar nichts machen dabei, als der Bank mitzuteilen, dass Du finanziell nicht mehr in der Lage und auch nicht willens bist, Zahlungen zu leisten ( da der andere Gesamtschuldner das Auto nur für sich alleine benutzt) und man das Auto wegen Dir auch gerne dort pfänden könnte, es ist Dir egal.

Dann wird die Bank, da Du Dich weigerst, ihn anschreiben und zur Zahklung auffordern - mit der Androhung, die Karre ist weg, wenn niemand zahlt.

Er wird dann Dich versuchen zu kontaktieren - was Du abblockst, der schimpft dann sowieso nur blöd rum.

Und entweder er zahlt dann oder aber die Bank holt sich das Auto.

Das macht alles die Bank, Du musst dabei nichts tun.

Die holen sich das Auto, verkaufen es und wenn dabei mehr rauskommt als die noch verbliebenen Schulden und die mit diesem Verfahren verbundenen Kosten (Abschleppkosten, aufarbeitung, Verkauf, Mahngebühren, etc.) bekommen die Kreditnehmer - also ihr - und damit auch Du - diese ausbezahlt.

Oder aber er zahlt weiter, dann kann er die Karre behalten.

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bis herher mal Schritt eins.

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dann Schritt zwei:

Dann kannst Du jedoch zum Anwalt gehen und die Hälfte des Fahrzeugwertes bei ihm einklagen, denn ihr beide habt das Fahrzeug gekauft, nicht nur er.

Er wird nicht zahlen, also läuft das auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Wenn ihr nichts schriftliches vereinbart hat, kommt ein gericht kaum drum herum, Dir die Hälfte zu zu sprechen.

Kann er nicht zahlen, lässt Du vollstrecken und dann pfändet der Gerichtsvollzieher (zusammen mit dem Anwalt, den Du dann haben wirst) ihm die Karre. Die wird dann verkauft und der Erlös geteilt.

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Und genau das machst Du ihm jetzt klar.

1.) Du zahlst nicht. Zahlt er nicht, ist die Karre weg.

2.) Du willst die Hälfte des Fahrzeugwertes (abzüglich der von nun an nur duurch ihn zu zahlenden Kreditkosten) von ihm oder klagst, dann ist die Karre auch weg.

Lass Dich nicht über den Tisch ziehen und zahl dem seine Karre und geh leer aus.

sandraberg121 
Fragesteller
 07.01.2020, 11:37
@feinerle

Es geht nicht direkt um den Wert des Autos, das Auto hat er gekauft bzw. zahlt das noch 3 Jahre ca ab. Hab nur mit diesem Auto einen Unfall verursacht und somit seine Versicherung in die Höhe getrieben. Fakt ist, weder das Auto noch die mit dem Kredit gezahlte Sache verwende ich seit einem Jahr nicht mehr.

feinerle  07.01.2020, 11:43
@sandraberg121

Dasmit dem Unfall ist völlig Banane. Ihr beide habt das Auto zusammen gekauft und wenn das durch einen Unfall weniger Wert ist, ist das halt so.

Zudem so viel kann es nicht sein, wenn Du sagst, es war kaum was dran und nur leicht am Kennzeichen eine Eindellung.

Aber er hat das Auto nun alleine, also zahlt er auch alleine weiter.

Zudem gehört Dir immernoch ein Teil des Autos und den Teil willst Du selbstverständlich haben- weil Du das Auto nicht mehr hast - noch dazu, dass Du ab jetzt nicht zahlst willst Du natürlich die Hälfte von allem, was bis hier hin bezahlt wurde.

Der Typ verar... Dich bis zum Abwinken. Du zahlst ihm die Karre und er hat sie.

Zudem verschweigt er Dir, dass da kaum Schaden war und will Dir damit suggerieren, es sei auch noch gerecht, was da läuft.

Im Leben nicht, lass Dich nicht veralbern. 50% von allem bis jetzt gehört Dir und Du willst das haben und zudem ab jetzt zahlt er selbst den Rest, weil Du nichts davon hast.

Oder er zahlt nicht und die Bank holt sich das Auto - es ist Dir egal (weil Du es sowieso nicht hast) und es ist Dir sogar lieber, weil Du dann besser Dein Geld bekommst - und das sagst Du ihm einfach, Du willst eigentlich, dass die Bank sich das Auto holt, denn dann bekommst Du die Hälfte hinterher.

sandraberg121 
Fragesteller
 07.01.2020, 11:47
@feinerle

Nochmal, das Auto haben wir nicht zusammen gekauft :D

Ja er meint dass angeblich die gesamte Haube vorne verbogen wäre, man sieht aber kaum was. Hab den vorderen vielleicht mit 5 km/h angestupst.

Ich schreib einfach noch einemal einen Brief mit ner aufzählung was ich alles gezahlt hab bzw. jetzt nicht mehr nutze. Wenn das nicht hilft, geh ich zur Bank bzw. zu einem Anwalt

Artus01  07.01.2020, 13:41
@sandraberg121

Lass Dich nicht von derartigem Unsinn leiten, den "feinerle" hier verbreitet.

Zunächst mal ist klar dass das Auto nicht Gegenstand des Kredits ist. Wäre das nämlich der Fall, hätte die Bank den Fahrzeugbrief. Aber auch so ist die Bank zunächst mal überhaupt nicht an dem Auto interessiert solange Geld fliesst. aber wie gesagt das ist zunächst ein anderes Thema und damit ist der erste Kommentar schon mal unbrauchbar.

Selbst die Möglichkeit das Auto zu pfänden hast Du nicht, denn Du schreibst dass er den Kredit dafür noch 3 Jahre abzahlen muss. Somit gehört das Auto nicht ihm, sondern der finanzierenden Bank und kann nicht gepfändet werden.

Setze ihm als schriftlich eine Frist bis zu der er die Zahlungen für den Kredit aufzunehmen hat. Sollte er, was zu erwarten ist, nicht zahlen, wende Dich an einen Rechtsanwalt. Du musst zwar die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren und den Rechtsanwalt zunächst in Vorleistung selbst zahlen, da er aber offensichtlich seine Raten für das Auto zahlt, ist er wahrscheinlich auch in der Lage die Kosten für den Kredit zu zahlen, und sei es unter Zwangsvollstreckung. Auch wenn im Moment nichts zu holen sein sollte, der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre gültig, in dieser Zeit kann sich viel ändern, auch an Vermögensverhältnissen.

Artus01  07.01.2020, 13:41
@feinerle

Du hast keine Ahnung, dafür aber davon eine ganze Menge.

sandraberg121 
Fragesteller
 07.01.2020, 13:55
@Artus01

unhöflich muss man aber bitte nicht werden.

Artus01  07.01.2020, 13:59
@sandraberg121

Das ist eine Tatsache, die nicht jedem passen muss, aber nicht unhöflich. Du solltest mich besser nicht erleben wenn ich wiklich mal unhöflich werde.

feinerle  07.01.2020, 16:18
@Artus01

.

Zunächst mal ist klar dass das Auto nicht Gegenstand des Kredits ist. Wäre das nämlich der Fall, hätte die Bank den Fahrzeugbrief.

Den wird sie haben, davon gehe ich aus. Kein Kredit ohne Sicherheit und diese wird die Zulassungsbescheinigung heißt das übrigens sein.

Aber auch so ist die Bank zunächst mal überhaupt nicht an dem Auto interessiert solange Geld fliesst.

Eben, solange Geld fließt. Und wenn keins mehr fließt, interessiert sie das Auto sehr wohl.

Selbst die Möglichkeit das Auto zu pfänden hast Du nicht,

Ich schrieb ja auch nicht, dass sie diese Möglichkeit hat sondern das das die Bank völlig ohne sie erledigen wird. Wenn keine Kohle mehr kommt, holt sie sich die Sicherheit des Kredits - und das wird eben das Auto sein.

Was genau ist darn bislang sachlich falsch - außer dass Dir das nicht in den Kram passt?

da er aber offensichtlich seine Raten für das Auto zahlt, ist er wahrscheinlich auch in der Lage die Kosten für den Kredit zu zahlen

Das isses ja gerade, er zahlt eben KEINE Raten für das Auto. Die Fragestellerin zahlt diese, aber er hat die Karre.
Es geht genau darum, das er sie bislang eben NICHT bezahlt sondern die FRAGESTELLERIN.

Genau lesen, kleines Freundchen, bevor man andere blöd anraunzt.

Und jetzt geht es darum, ER fährt und hat das Auto, SIE zahlt die Raten dafür, ohne......

Du musst zwar die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren und den Rechtsanwalt zunächst in Vorleistung selbst zahlen,

......was zu zahlen und möglichst günstig genau dieses Verhältnis abzuändern in ER fährt die Karre und ER zahlt die Raten dafür oder NIEMAND fährt die Karre.

Und das geht, dass auch Du heute was lernst, total einfach, man bezahle die Raten nicht mehr.

Und die Bank macht den Rest. Kein Anwalt, keine Vorleistungen, einfach nicht mehr zahlen. Die Bank sucht sich dann jemand, der zahlt von den zwei, also den anderen. Kommt da auch nichts, wird die Bank sich die Sicherheit des Kredits holen - welch selbiges das Auto sein wird. (Und das wird der nicht wollen also zahlt er....)

Total einfach und kostenlos.

Auch wenn im Moment nichts zu holen sein sollte

Und auch ohne genau dieses Risiko

der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre gültig

Au ja, cool, dann wartet man halt mal ab.... tolle Aussichten, erst zahlen, dann nochmal zahlen und dann warten..... und wer weiß... vielleicht.... eines Tages......

Neeee. Gleich nicht zahlen und gut, so und nicht anders muss eine Lösung aussehen.

Du solltest mich besser nicht erleben wenn ich wiklich mal unhöflich werde.

Du bist neben Deiner Unverschämtheit ganz schön überzeugt von Dir, das nennt man grandiose Selbstdarstellung trotz völliger Kenntnislosigkeit. Klappt bei manchen, nur nicht bei mir.

Artus01  07.01.2020, 17:20
@feinerle

Um das Genze hier mal etwas abzukürzen, Du schreibst:

Und jetzt geht es darum, ER fährt und hat das Auto, SIE zahlt die Raten dafür, ohne......

Die Fragestellerin schreibt:

das Auto hat er gekauft bzw. zahlt das noch 3 Jahre ca ab.

Also hat er für das Auto selbst einen eigenen Kredit aufgenommen, den er wohl auch regelmässig bedient. Das bedeutet aber gleichzeitig das die Fragestellerin keinerlei Recht an dem Fahrzeug hat. Selbst wenn es ihr irgendwann gelingt einen Titel gegen ihn zu erwirken, kann sie das Auto auch nicht pfänden lassen, denn es gehört ihm nicht vollständig den Brief (ja ja ... kannst Du Dir sonstwo hintun) hat seine Bank und diese wird den Teufel tun und ihn rausrücken.

Das macht erstmal deutlich dass Du komplett auf dem Holzweg bist. Zudem ist so einiges was Du schreibst nicht so einfach durchsetzbar. Bis das soweit ist, hat sie den Kredit wahrscheinlich ohnehin erstmal selbst bezahlt da es nur noch ein paar Monate Laufzeit sind.

Besonders dumm und schon fast sträflich ist dann noch dieser Ratschlag:

Neeee. Gleich nicht zahlen und gut, so und nicht anders muss eine Lösung aussehen.

Dann wird mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit eines Tages der Gerichtsvollzieher bei ihr auftauchen. Die Bank hält sich immer zuerst an den der bezahlen kann, "Gesamtschuldnerische Haftung" nennt sich das. Es befreit den Gläubiger davon selbst herumsuchen zu müssen woher sie ihr Geld bekommt, sondern einfach den bluten zu lassen der am leichtesten zur Zahlung zu bewegen ist. Dieser kann dann selbst sehen wie er zu dem Anteil des/der anderen Partei kommt.

Das Ganze nennt sich, auch wenn Du offensichtlich noch nicht allzuviel davon gehört hast, Zivilrecht. Nur danach kann man vorgehen wenn man irgendwann doch mal an sein Geld kommen will. Leider muss man dafür selbst erstmal in Vorleistung gehen.

Du bist neben Deiner Unverschämtheit ganz schön überzeugt von Dir, das nennt man grandiose Selbstdarstellung trotz völliger Kenntnislosigkeit. Klappt bei manchen, nur nicht bei mir.

Dies kann ich kommentarlos an Dich zurückgeben, wie Deine unqualifizierten Angaben, die hier für jeden nachlesbar sind, beweisen.

Ich beide seid gegenüber dem Kreditgeber Gesamtschuldner.

Das bedeutet, jeder von euch ist in der Pflicht, den Gesamtbetrag zu zahlen. Es ist völlig egal, wer als erstes und wer als zweites im Vertrag steht, ihr beide habt diesen unterschieben, jeweils einzeln, ihr beide kommt jeweils gesamtschuldnerisch dafür auf.

Also lass Dir nicht einreden, erstmal Du, das stimmt so nicht, er genauso.

Wenn er nicht zahlt, dann zahl halt auch nicht.

Dann steigt der Kreditgeber euch beiden auf den Hals und zwar so lange, bis einer zahlt.

Kommt da nichts, zieht man die Karre ein und pfändet diese. Du wirst auch gegenüber dem Kreditgeber genau das angeben, von Dir kommt nichts mehr, wenn sie wollen, können sie gerne das Auto pfänden und verhökern, es interessiert Dich nicht - es sei denn, der andere Gesamtschuldner zahlt.

Alle Kosten, die anfallen durch den Zahlungsausfall, all diese Dinge - bitte pfändet das Auto wenn ihr wollt und zieht es davon ab.

Dann machst Du ihm klar, von Dir keinen Cent mehr - nicht heute, nicht morgen, niemals mehr auch nur einen einzigen roten Heller!

Und ja, man wird dann das Auto pfänden, was Dir jedoch völlig schnuppe ist, Du hast so oder so nichts mehr davon, weil Du es ja so oder so nie fährst.

Also Freundchen, wenn Du die Karre willst, dann zahl oder lass es. Lässt Du es, isse weg die Karre.

Oder aber, er gibt Dir die Karre raus und zu zahlst weiter.

Du bestimmst, wie es weiter geht und er muss springen oder aber laufen...... hättest Du schon längst so machen sollen.