Was passiert mit dem Autokredit im Falle einer Scheidung?

7 Antworten

Wenn ihr beide Kreditnehmer seid, dann "gehört" euch der Kredit auch beiden. Ist er nur einer Kreditnehmer, dann haftet auch nur dieser. Wer dafür bezahlt spielt im Grunde keine Rolle.

Das Auto gehört dem, der es gekauft hat. Da gibt es in der Regel auch einen Kaufvertrag. Oder aber das Auto ist an die Bank abgetreten. Dann hat da natürlich auch noch die Bank ein Wörtchen mitzureden.

In den Unterlagen steht, dass ich der Käufer bin. Also Darlehensnehmer. Und mein ist Mitdarlehensnehmer. So steht das drin

im deinen fall bekommst du das auto egal auf wen es angemeldet ist.

da du der kreditnehmer bist ist die angelegnheit ziemlich eindeutig.

ich nehme mal an das der brief bei deiner bank lagert oder.

du solltest aber bevor es zum knall kommt die versicherung informieren ganz wichtig.

den zweitschlüssel in sicherheit bringen.

lg.:)

Eindeutig ist die Sache mit dem Namen im Kaufvertrag, und mit nichts anderem. Der Kredit hat damit absolut gar nichts zu tun...

den zweitschlüssel in sicherheit bringen.

Das könnte im Zweifel eine strafrechtliche Unterschlagung sein...

In einer Ehe, es sei denn, ein Ehevertrag existiert, ist jeder Ehepartner zu 1/2 verpflicht , als Zugewinngemeinschaft, für die Kosten aufzukommen die aus dieser entstehen. Durch Einigung oder Verzicht kann eine interne Lösung von Vorteil sein. Wenn Dein Mann den Kredit nicht mit unterschrieben hat, ist er nicht zwangsläufig der zweite Krefitnehmer, nur weil er Dein Ehemann ist/war. Sollte Dein Mann nach der Scheidung z.B. nur geringfügig ( das gleiche gilt natürlich auch für Deine Person ) verdienen, würde die Abzahlungsrate entsprechen dem Mehrverdienenden aufgelastet werden. Sollte keiner die Kreditraten bezahlen können, wird das Auto zwangsrekrutiert. Im Falle gleichen Verdienstes tragen beide im generellen Fall zu je 1/2 aus der Zugewinngemeinschaft entstandene Kosten, da auch der Nutzen beiden zufällt. In einer Scheidungsache kann der Verzicht vor dem jeweiligen Gericht durch beide Parteien bekundet werden, so dass das jeweils geltende Recht seine Anwendung findet.

Fazit:

Das Auto gehört keinem von Euch, da das Fahrzeug Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Bank ist. Sollte Dein Mann das Auto mitnehmen wollen, hätte dieser einen Diebstahl begangen. Würde er das Auto von Dir mitbekommen, hättest Du eine rechtswidrige Aneignung oder Hehlerei im Straftatsbestand, da Du wüsstest, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung ,der Bank gehört.

Die rechtliche Seite in der Ehe im Allgemeinen:

Alle Anschaffungen aus der Zugewinngemeinschaft werden geteilt, das heißt, auch die finanziellen Angelegenheiten. Nur wenn eine Gütertrennung, notariell beglaubigt, erfolgt ist, gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gütertrennung, selbige. Durch Einigung oder Verzicht kann eine andere Regelung erfolgen. Diese sollte anwaltlich , schriftlich festgestellt werden, damit im Nachhinein keine Ansprüche mehr erhoben werden können. Im Falle Deiner Frage im Zustand der Zugewinngemeinschaft würde Deinem Mann 1/2 des Autos zugestanden werden. Dein Mann hat sich durch das Bezahlen der außer der Kreditraten bestehen Verpflichtungen durch Übernahme der Gesamtnebenkosten die zwangsläufig über die Nutzung entstehen, an den Gemeinschafskosten beteiligt. Dieser finanzielle Aufwand ist gegen zu rechnen, womit diesem auch 1/2 des Fahrzeuges zusteht. wenn dieses endgültig bezahlt sein würde. Auch wenn er sich nur sporadisch an den Kosten beteiligt hätte oder überhaupt keine Zahlungen geleistet, würde das Recht aus der Zugewinngemeinschaft greifen. Allerdings ist dieser auch verpflichtet sich an den Kreditkosten zu 1/2 zu beteiligen. Sollte Dein Mann allerdings Deutschland auf Dauer verlassen, entfällt jeglicher Anspruch, da dieser nicht mehr den deutschen Gesetzen unterliegt, außer in der Frage einer Unterhaltsverletzung. Du würdest dann wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben, da Dein Mann nicht greifbar wäre, im Fall einer durch Dich angestrebten Zivilklage. Im Falle einer Zivilklage durch Deinen Mann würden andere Gesetze angewandt, die seinem derzeitigem Aufenthaltsraum entsprechen würden. Hier sind übergreifende Gesetze zweier verschiedener Staaten zu berücksichtigen. Alles hier ist auf Trennung und Scheidung bezogen, ausgehend von Deiner Fragestellung des Anspruches bei einer Scheidung, keinesfalls auf ein Verlassen der Bundesrepublik Deutschland, unter welcher Prämisse auch immer. Hier sind andere Gesetze anzuwenden.Solange Dein Mann sich auf Deutschem Boden befindet, gelten auch "Deutsche Gesetze."

D.h mein Mann ist ''zweiter'' Kreditnehmer, weil wir ja verheiratet sind.

Ähm, nein, allein die Ehe macht in nicht zum zweiten Kreditnehmer...

Wer hätte jetzt denn Anspruch auf das Auto im Falle einer Scheidung.

Der Eigentümer, also derjenige, der den Kaufvertrag geschlossen hat...

Das Auto wurde während der Ehe angeschafft? Dann gehört es euch beiden und auch die restliche Kreditsumme wird durch 2 geteilt. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann muss das Auto verkauft werden.

Im Scheidungsverfahren wird das dann aber auch geklärt.