Zwei übereinander liegende Wohnungen zur Maisonette Wohnung umbauen

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Eigentümerrecht 67%
Umbauen 33%
Maisonette 0%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Eigentümerrecht

Muß der Eigentümer bezahlen

anjanni  12.10.2009, 11:22

???????

Ich glaube nicht, daß ich diese Antwort jetzt verstehen muß - und wenn, dann habe ich die Frage nicht verstanden...

chicaBlue  12.10.2009, 14:34
@anjanni

So wie ich verstanden habe: Ob der Eigentümer die Kosten trägt, oder die Gemeinschaft.

Hast Du eigentlich schon die Statik berechnet wenn Du einen Durchbruch machst??? Lass die mal lieber berechnen, sonst stürzt vieleicht das ganze Haus ein, wenn Du die falschen Eisen durchschneidest. Zudem muss auch noch die Spannrichtung der Decke berücksichtigt werden... Also Statiker hinzuziehen.... Das mit der Heizkreiszusammenlegung halte ich nur bedingt für Sinnvoll. Die Wohnung funktioniert auch mit 2 Kreisen und der Aufwand die Kreise zu verbinden inkl. hydr. Abgleich etc. wäre zu hoch... Wenn Du da was zusammenlegen willst, macht das nur sinn, wenn Du die komplette Heizung sanieren möchtest (inkl. aller Leitungen, Heizkörper und moderner Gastherme)

Umrechnung der Laufenden Kosten wie vorher, also so, als hättest Du 2 Wohnungen. (Entweder ist die eh nach m2, bzw. in einigen Teilen nach Einwohnern oder ansonsten per Gas-Wasserzähler) Anmerkung zur rechtlichen Lage: Die Trenndecke ist eigentum aller Wohnungseigentümer!

Strom mußt Du auch auf einen Zähler legen.

Du brauchst zumindest die Genehmigung der anderen Eigentümer, da es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz - nicht um einen Eingriff in Deiner eigenen Wohnung handelt.

Die Umlagen werden vermutlich wie bislang auf 8 Einheiten gerechnet (sofern sie nicht eh nach Quadratmetern oder Verbrauch gehen). Die anderen Eigentümer hätten ja sonst erhebliche Nachteile, und das lassen sie sich in aller Regel nicht gefallen.

Hast du überhaupt das Einverständis der anderen Eigentümer, das du die Wohnungen zusammenlegen darfst. Schau erst mal in eure Statuten, wie das geregelt ist. Oft müssen solche Änderungen einstimmig beschlossen werden.

Die Elektrik gehört auch uminstalliert und zusammengeschalten. Die Betriebskosten werden normal nach Quadratmeter umgelegt, nicht nach Parteien. Wenn es nach der Anzahl der Wohnung geht, und Du dann 2 Wohnungen hast, muss Du auch doppelt bezahlen.