Grundsteuerbescheid für Eigentumswohnungen?

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Je Wohnung.

Wohnungseigentümer haben die Grundsteuer ... unmittelbar an die Gemeinde oder Stadt zu zahlen, da jede wirtschaftliche Einheit als eigenständiges Objekt vom zuständigen Finanzamt mit einer eigenen Steuernummer erfasst und bewertet wird. Erfolgt also aufgrund einer Teilungserklärung die Begründung von Wohnungseigentum, erhalten die neu entstandenen wirtschaftlichen Einheiten eine eigene Steuernummer. Da die Grundsteuer von der Kommune unmittelbar beim Wohnungseigentümer  mittels Bescheid angefordert wird, ist die Steuer von diesem auch unmittelbar an die Kommune zu zahlen. Daher ist die Grundsteuer nicht im Hausgeld enthalten.  
Woher ich das weiß:Hobby
DietmarBakel  23.11.2021, 02:21

Danke für den Stern.