maisonette wohnung EG ein eigenes Zimmer?

3 Antworten

Ja natürlich. Es würde sich zum Beispiel als Fernsehzimmer, Bügel- Bastelraum eignen. Also Freiheitraum:

Eventuell mit Fitnessgeräten, Spielkonsolen etc.

Es kann vom Wohnraum her nicht eingesehen werden, man ist also separiert für sich alleine, um etwas zu werkeln, ohne stets alles wieder aufräumen zu müssen.

Dankeschön für die Antwort :) Gibt es hierzu vielleicht einen § welcher bestimmt ab wann ein Zimmer ein Zimmer ist und wann nicht?

@Scott1999

Da überfragst du mich.

Allerdings schreibst du die Wohnung aus, sprich, davon gehe ich nun mal aus, wegen deiner Frage.

Die potentiellen Mieter können dann immer noch entscheiden ob sie zwingend ein abschliessbares Zimmer wollen oder ob es ihnen so reicht.

Ein Kinderzimmer sollte schon eine Türe haben, damit sich grad Jugendliche wohl fühlen.

Aber als Elternschlafzimmer käme es durchaus in Frage oder eben Spiel- Freizeitzimmer für die ganze Familie.

Du könntest auch direkt so ausschreiben. Also Wohnzimmer mit zwei Schlafzimmern und einem grossen offenem Raum im Obergeschoss, welcher über eine Wendeltreppe zu erreichen ist.

Die Leute müssen es zuerst mal sehen, um es für sich beurteilen zu können.

Das ist eine 4 Zimmer Maisonette Wohnung.

Ob mit oder ohne Türe spielt keine Rolle

Das spielt doch keine Rolle. Für die Miete zählen die qm nach DIN-Wohnfläche.

Aber im Mietvertrag, zur Aufzählung der Zimmer und das Exposé.

Dafür benötige ich die Anzahl.

@Scott1999

Jeder Wohnungssuchende weiß, was eine Maisonette ist, da ist es völlig egal, ob du diese als separaten Raum zählst, oder nicht.

@DerHans

Ja aber kann diese nun im Exposé als 3 Zimmer oder 4 Zimmer Wohnung angegeben werden?

@Scott1999

Wie gesagt, ist das vollkommen egal.