Ich einem 8-Fam.Haus mit Eigentumswohnungen möchte der Eigentümer seine 2 Wohnungen auf dem gleichen Stockwerk mit einem Durchbruch von einer zur anderen Wohn?

3 Antworten

wenn ihm beide Wohnungen gehören, dann darf er das.

Eine Zustimmung der anderen Eigentümer ist nicht notwendig - wäre ja noch schöner.

 Er muss lediglich aufpassen, dass er keine "tragenden Wände" einreißt.

Bist Du dir sicher? In einem 8-Familienhaus kann es keine Eigentumswohnungen geben, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Es wird eine WEG sein mit Abgeschlossenheitserklärung und 8 Grundbüchern und die bleiben unangetastet und auch der Verwalter bekommt sein Honorar für 8 Wohnungen und der ET zwei Abrechnungen und er behält auch seine beiden Stimmanteile. Alles eigentlich ganz einfach.

Ja er darf. Auch wenn es eine tragende Wand ist. Allerdings ist er gut beraten, wenn er dies mit dem Verwalter und Beirat vorab bespricht und ggf. unter Auflagen (Statiker, fachmänische Ausführung, ... ) sich dies von der ETG per Beschluss genehmigen lässt.

Die Eigentümer sind im umkehrschluss gut beraten, diesen Beschluss auch zu genehmigen. Es sei denn, es liegt tatsächlich ein sehr guter, objektiver Grund vor, weshalb dies eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt, die sich ein betroffener ET nicht gefallen lassen müsste. Wird ein ablehnender Beschluss angefochten, so könnte dies wohl sehr aussichtsreich angefochten werden (AG Karlsruhe, 15.07.2015 - 9 C 299_14 - Durchbruch durch tragende Wand zulässig, wenn nicht nachteilig)