zuweisung in eine maßnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung ablehnen beim 2. besuch!?

7 Antworten

Wer n icht alles tut um seine Arbeitslosigkeit zu beenden (z.B. Maßnahmen ablehnt) wird mit einer Sperrzeit bestraft .... wer sich wiederholt weigert, kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld auch ganz verlieren ....

Wenn es Dich beruhigt, rechne Dir Deinen "Stundenlohn" aus: Teile Dein Arbeitslosengeld durch die Stunden, die Du in der Maßnahme verbringen sollst. - Notfalls betrachte das als eine Art Schmerzensgeld  ‹(•‿•)›

Bezüglich Eingliederungsvereinbarung hast Du Dich hoffentlich informiert. Einfach nur verweigern ist nicht klug. Die EGV ist ein Vertrag mit Dir - Dir als geschäftsfähiger Person. Das heißt: Du kannst verhandeln.

Hör Dir auf YouTube (google so) die hervorragende Information zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an. Gib auf YouTube in die Suchleiste ein:

alg ii eingliederungsvereinbarung 1

und klick das Video mit dem einzelnen grünen Blatt an. Diese Info besteht aus sieben kleinen Teilen. Die Fortsetzungen findest Du rechts neben dem Video.

Unterschreibe die EGV dann nicht im Amt, sondern nimm sie mit nach Hause, überprüfe sie und unterschreibe sie erst dann.

.

Wenn Du zum Amt gehst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt.

Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in Sachen Grundsicherung sehr erfahren):

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Einzig nicht mehr aktuell in der Info: Darin wird erklärt, dass Beistände sich nicht ausweisen müssen (liest Du ja dann dort). - Für mich völlig unverständlich, der Richter kannte wohl nicht die Info des ehemaligen Präsidenten des Bundessozialgerichts Dr. Matthias von Wulffen - kopfschüttel. Dieses Urteil wird hoffentlich gekippt. - Das JuraForum erklärt im Artikel vom 9.11.2015:

Hartz IV-Empfänger haben Recht auf Beistand beim Jobcenter

     „Diese Entscheidung des Sozialgerichtes Stuttgart ist noch nicht
     rechtmäßig, so dass die rechtliche Situation noch nicht abschließend
     geklärt ist. Aufgrund dessen sollte der Beistand eines Hartz IV
     Empfängers besser seinen Personalausweis mitbringen, um sich
     notfalls ausweisen zu können. Wichtig ist, dass Hartz IV Bezieher
     ihren Beistand unangemeldet mitbringen dürfen. Er braucht auch nicht
     über eine juristische Vorbildung zur Verfügung. Hartz IV Empfängern
     sollten von dieser Befugnis am besten Gebrauch zu machen. Dies gilt
     gerade auch dann, wenn er Schikanen seitens des Jobcenters
     befürchtet.“
Quelle: (3x w) juraforum.de/ratgeber/sozialrecht/hartz-iv-empfaenger-haben-recht-auf-beistand-beim-jobcenter

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Tja, lieber Paul, da wird Dir Dein Arbeitslosengeld gesperrt, und dann musst Du Dir wohl oder übel eine Arbeit suchen, wenn Du nicht auf der Straße landen willst.

Da ich selbst auch in der integrativen Berufsausbildung mit tätig bin, kenne ich und leite selbst teilweise entsprechende Aktivierungskurse. Inhaltiche Abläufe können selbstverständlich diskutiert werden, da - ohne Erklärungen - die Inhalte teilweise wirklich "unverständlich" erscheinen. Fakt ist, dass es fuer niemanden - als Menschen - gut ist, wenn er "sich selbst überlassen" bleibt. Viele Menschen stürzen "sehr schnell ab" und sind dann mental nicht mehr in der Lage tatsächlich produktiv eingesetzt zu werden, wenn der "Bedarf" an der Arbeitskraft da ist. Das impliziert schlimmstenfalls zunehmenden Gebrauch u. a. von Alkohol bis hin zur Notwendigkeit von Suchtbehandlungen, wenn betreffende Personen zu lange in der Untätigkeit generell verweilen. Am Arbeitsmarkt siehts so aus, dass auch Personen die erst "vor kurzem" arbeitslos geworden sind deutlich lieber genommen werden, als welche ( u. a. genau aus den angeführten Gründen.. ) die schon unverhältnissmässig lange im "Hartz IV" Bereich unterwegs sind UND vor allem zu besseren Konditionen weiterbeschäftigt werden. I. d. R. haben die Teilnehmer auch täglich die aktuellen, neuen Stellenangebote "frisch auf den Tisch" und können früher reagieren, als alle anderen. Also der Begriff "Zwang" erscheint in diesem Zusammenhang dann doch etwas seltsam.  Der Staat macht das auch nicht, weil er das lustig findet.. Im Gegenteil.. Das kostet an Schulungsräumen und Lehrpersonen SEHR VIEL Geld und Geld ohne Sinn gibt der Staat nicht aus.

Danke - du hast mir aus dem Herzen gesprochen.

Ich arbeite selbst als Integrationscoach in solchen Maßnahmen und weiß, wie schnell bei Leuten, die nicht so konsequent oder so gefestigt sind, der normale Tagesablauf verloren geht.

@EstherNele

Wobei ich ja verstehe, dass die Menschen in Deutschland wirklich komplett sinnbefreiten Schikanierungen durch diese Behörden ausgesetzt sind, was einer "positiven Stimmung" nicht unbedingt zuträglich ist ( nett gesagt.. )  - Aber auf der anderen Seite in generalisierte - ebenfalls menschlich nicht mehr nachvollziehbare - Ablehungspositionen zu verfallen ( Wie aus dem Rest der Kommentare ersichtlich ist ) schadet der Einzelperson auch mehr, als das das überhaupt irgendwas bringen könnte. Praktisch siehts so aus, dass das wirklich "von Schulungsraum zu Schulungsraum" stark differiert. Die einen Trainer haben eine "zufällige Gruppe" mit Motivation - die anderen "leider Pech" gehabt. Das die Personen der letzteren Gruppen SO überhaupt IRGENDWO klarkommen KÖNNEN ist nicht nur "subjektiv anzuzweifeln" sondern zunehmend als "unmöglich" anzusehen und das ist traurig.

Dir wird das ALG 1 gesperrt, weil du nicht mitwirkst. Du hast bei Leistungsbezug Mitwirkungspflicht.