eingliederungsvereinbarung per verwaltungsakt trotz 400 euro arbeit

6 Antworten

Hm...EGV per Verwaltungsakt

So schnell erteilt das Amt eine EGV per Verwaltungsakt normalerweise nicht.

d.H. Du bist schon länger nicht beim Amt trotz Einladung gewesen oder Du hast eine Dir vorgelegte EGV nach Prüfung und ggf. gemeinsam mit dem SB besprochene Veränderung nicht unterschrieben.

Erst dann sollte eine EGV als Verwaltungsakt erteilt werden.

Gegen den Verwaltungsakt als solchen hast Du eine 4 wöchige Widerspruchsfrist (die Du bei einer EGV die Du unterschrieben hast nicht hast)

Sicher wusste zum Zeitpunkt der Absendung der EGV als Verwaltungsakt das Amt nichts von Deinem MiniJob. Oder???

Mein Vorschlag daher fristgerecht Widerspruch einlegen gegen die EGV als Verwaltungsakt und mitteilen, dass Du einen Job hast. Möglichst dies auch belegen können.

Noch besser fände ich es, das vor zu bereiten und persönlich mit dem SB reden.

Sollten die Diskrepanzen so groß sein, dann ggf. mit anderen SB reden oder eben den Schriftweg einschlagen.

Empfang Deines Widerspruchs auf Zweitschrift bestätigen lassen.

tattoostyle 
Fragesteller
 13.09.2013, 20:31

ich war immer bei den terminen und wenn ich nicht konnte hab ich es belegen können,trotzdem hab ich von ihr eine anhörung bekommen und eine kürzung.wo ich auf arbeit ( probe tag) war hat sie mich auch angerufen und auf gut deutsch befohlen das ich vorbei kommen soll. sie macht das was sie für richtig hält und was ich möchte nicht und habe auch vor einer woche eine dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben und per rückantwort verschickt.in dieser woche habe ich den 400 euro job ( was ich gesucht habe, bin nur helfer) erhalten und den EGV per verwaltungsakt kam gestern per post. das heißt, sie weiß von meiner arbeit und belegen kann ich es auch nur das sie es nicht will.

danke für deine antwort

GerdausBerlin  14.09.2013, 03:07
@tattoostyle

Ob ein Probetag ein "wichtiger Grund" ist, einen Termin beim Jobcenter zu versäumen, das entscheidest nicht du, sondern 1. dein Sachbearbeiter, 2. die Widerspruchsstelle, 3. das Sozialgericht:

SGB II § 32 Meldeversäumnisse - "(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden ... nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II ,,,

... Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."

Denn es ist ja durchaus möglich, dass der Probetag jeden Tag hätte stattfinden können - oder dass er völlig unnötig war, um diesen Job zu bekommen -

Gruß aus Berlin, Gerd

Ein Eingliederungsvereinbarung, die man als unzumutbar empfindet, oder mit der man nicht einverstanden ist, sollte man auf keinen Fall unterschreiben. Hat man erst mal unterschrieben, ist man daran gebunden. Man ist nicht zur Unterschrift verpflichtet, und muss auch nicht mit Sanktionen rechnen, aber vermutlich wird daraufhin, der Inhalt der Vereinbarung, verfügt werden. Dagegen (also gegen die Verfügung) hat man Rechtsmittel, d.h. man kann sich dagegen wehren. In deinem Fall, kann das Sozialgericht prüfen, ob diese Verfügung rechtwidrig ist, da u.U. du dadurch auch noch deinen Minijob verlieren würdest. Als HarzIV-Empfänger steht dir eine kostenlose Rechtsberatung (Rechtsberatungsschein) zu.

Besorge dir den Beratungsschein, und gehe zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Maßnahme geht vor Minijob

Grundsätzlich hat der Leistungsbezieher alles zu unternehmen um seine Hilfebedürftigkeit im Ganzen zu beenden; ein Minijob mindert lediglich die Hilfebedürftigkeit; die Hilfebedürftigkeit zu vermindern ist ebenfalls eine Pflicht des Leistungsbeziehers - nun ist es aber auch die Pflicht an Maßnahmen teilzunehmen, die eine dauerhafte Beendigung der Hilfebedürftigkeit ermöglichen sollen - das hat Vorrang.

Ein Blick ins Gesetz hilft weiter:

§ 10 SGB II - dieser § bezieht sich auf zumutbare Arbeit; in Absatz 3 ist festgelegt, daß die Absätze 1 und 2 analog für Maßnahmen anzuwenden sind:

Daher muß das entsprechend umformuliert werden:

(2) Eine Arbeit (hier nun Maßnahme) ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

Nr. 5:

sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

Das ist i. d. R. durch einen Minijob nicht gegeben.

Eine Maßnahme geht vor Erwerbstätigkeit, die nicht zu einer dauerhaften Beeendigung der gesamten Hilfebedürftigkeit führen wird.

Man kann nun den Minijob nebenher weitermachen, ruhen lassen (was bei einer Maßnahme von kurzer Dauer oft geht) oder man muß sie aufhören.

Urknall  13.09.2013, 15:35

Dann kann die Maßnahme aber erst beginnen, wenn der Arbeitsvertrag gekündigt ist und das ich kündigen soll, würde ich mir auch schön brav schriftlich geben lassen.

DerSchopenhauer  13.09.2013, 16:14
@Urknall

Nein - den Maßnahmebeginn bestimmt das Jobcenter - da es eine gesetzliche Bestimmung ist, kann der Arbeitsvertrag sofort beendet werden (außerordentliche Kündigung) - das ist das Risiko des Arbeitgebers, wenn er ALG-II-Bezieher beschäftigt...

DerHans  13.09.2013, 18:31
@Urknall

Einen Minijob kannst du auch ohne weiteres NEBEN der Maßnahme ausüben. Dieser zeichnet sich ja dadurch aus, dass er flexibel ist. Wenn er das nicht ist, musst du ihn in der Tat kündigen.

derdorfbengel  22.09.2013, 13:15

Das ist ziemlicher Mumpitz.

Es gibt hier eine EInzelfallbeurteilung.

Du bekommst noch ergänzend Geld vom Jobcenter? Wenn ja, dann sieht das echt blöd für dich aus weil du nur diesen Minijob hast und somit diese Maßnahme machen musst. (Zumindest ist das hier so.)

Wenn du auf zusätzliches Geld vom Jobcenter verzichten kannst, dann unterschreibe den Vertrag nicht.

Gruß Nino

tattoostyle 
Fragesteller
 13.09.2013, 15:15

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und eine Minderung hatte ich auch von 30% und ich habe Ihr mitgeteilt das ich einen Job habe.

DerHans  13.09.2013, 18:32
@tattoostyle

Der reicht aber nicht aus, um unabhängig zu werden. Die bist dann beispielsweise nicht mehr krankenversichert. Das ist aber Pflicht.

Mit einem 400 € Job bist du ja nicht unabhängig vom JobCenter also wirst du den Anweisungen folgen müssen, oder bekommst eben keine Unterstützung mehr.