Bei der Eingliederungsvereinbarung zur Maßnahme die Unterschrift verweigert. Was passiert nun?

12 Antworten

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Wenn man nicht kooperiert kann das immer zu Sanktionen führen.

Hallo,

wenn Du Dich willkürlich behandelt fühlst, hast Du folgende möglichkeit

1. Die EGV noch nicht Unterschreiben sondern mitgeben lassen. Du hast immer angemessen Zeit (2bis 4 Tage) Dich zu entscheiden.  ( Danach Erlass eines Verwaltungsaktes von Amtswegen)
2. Beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen
3. Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und beraten lassen.

So kannst Du zumindest für Dich sicherheit bekommen, ob die Beratung willkürlich oder rechtens war.

Wes Brot ich eß das Lied ich sing. 

Du hast der Maßnahme nicht zugestimmt und jetzt bekommst du einen anderen Arbeitsauftrag- eben Bewerbung schreiben. Lehnst du den ebenfalls ab können Sanktionen erfolgen.

Ja, Du wirst ggf. mit Sanktionen rechnen müssen.

Denn auch Harz 4 gibt es nicht nur einfach so. Du musst schon mitwirken.

Wer Eingliederungen oder Maßnahmen verweigert, bekommt natürlich Sanktionen, weil du zur Mithilfe verpflichtet bist. Das geht aus den Vertrag für Harz 4 hervor.