Bei der Eingliederungsvereinbarung zur Maßnahme die Unterschrift verweigert. Was passiert nun?
Bin leider auf ALG2 angewiesen. War heute beim Job Center, weil ich einen Termin hatte zur Besprechung wie es weiter geht. Der Sachbearbeiter sagte ich muss dann am 02.01.2017 eine Maßnahme machen oder einen 1Euro Job annehmen der mir zugeteilt wird. Ich entschied mich für die Maßnahme weil mir wohl keine andere Wahl blieb. Darauf hin gab er mir eine Eingliederungsvereinbarung die ich unterschreiben sollte. Das wollte ich aber nach langen disskutieren nicht tun. Dann meinte er das ich dann eine Zuweisung bekomme wo ich dann angeblich 10 Bewerbungen im Monat schreiben muss.Ich ließ mich dadurch nicht einschüchtern und unterschrieb trotzdem nicht. Was ist eine Zuweisung ? Stimmt das was er sagt ? Muss ich vielleicht sogar mit Sanktionen rechnen ?. Ich fragte ob ich jetzt trotzdem zu dieser Maßnahme muss, weil ich ja keine EGV unterschrieben hab. Er meinte ja auf jeden Fall. Aber es gibt doch keinen Vertrag. Also muss ich jetzt dahin ? Oder bekomme ich Sanktionen wenn ich nicht hingehe ? Versuche so schnell wie möglich einen Job zu bekommen..
12 Antworten
Wenn man nicht kooperiert kann das immer zu Sanktionen führen.
Hallo,
wenn Du Dich willkürlich behandelt fühlst, hast Du folgende möglichkeit
1. Die EGV noch nicht Unterschreiben sondern mitgeben lassen. Du hast immer angemessen Zeit (2bis 4 Tage) Dich zu entscheiden. ( Danach Erlass eines Verwaltungsaktes von Amtswegen)
2. Beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen
3. Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und beraten lassen.
So kannst Du zumindest für Dich sicherheit bekommen, ob die Beratung willkürlich oder rechtens war.
Wes Brot ich eß das Lied ich sing.
Du hast der Maßnahme nicht zugestimmt und jetzt bekommst du einen anderen Arbeitsauftrag- eben Bewerbung schreiben. Lehnst du den ebenfalls ab können Sanktionen erfolgen.
Ja, Du wirst ggf. mit Sanktionen rechnen müssen.
Denn auch Harz 4 gibt es nicht nur einfach so. Du musst schon mitwirken.
Wer Eingliederungen oder Maßnahmen verweigert, bekommt natürlich Sanktionen, weil du zur Mithilfe verpflichtet bist. Das geht aus den Vertrag für Harz 4 hervor.