Arbeitsamt - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

4 Antworten

Wenn du Leistungen beziehst, dann musst du den Vorgaben des Arbeitsamtes Folge leisten. Es gibt genug sinnlose Eingliederungsmassnahmen, das weiss man bei den Arbeitsämtern auch. Tausende haben inzwischen schon einen Staplerführerschein gemacht, obwohl sie den wahrscheinlich nie brauchen. Das Arbeitsamt interesssiert auch nicht, ob du in der Lage bist, selber Bewerbungsschreiben abzufassen. Du musst eben an dieser "Eingliederungsmassnahme" teilnehmen, wenn du Leistungen beziehst. Verweigerst du die Teilnahme, dann drohen dir eben Sanktionen in Form von reduzierter Unterstützung. Wenn du sowieso kein Geld von der ARGE bekommst, dann bist du kein Leistungsempfänger und musst auch nicht an diesen Massnahmen teilnehmen. Warum schreibt dich das Arbeitsamt überhaupt an, wenn du keine Leistungen beziehst ? Oder bist du als Arbeitssuchender gemeldet ? Diese Arbeitsbeschaffungsmassnahmen (ABM) dienen in erster Linie dazu, die Statistik positiv zu beeinlussen. Jeder der an einer ABM teilnimmt, wird nicht in der Statistik als Arbeitsloser geführt, obwohl er arbeitslos ist. Wieviele es zahlenmässig sind, die so aus der Statistk fallen entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vermute, dass sich die Zahl gut auf eine Million, vielleicht sogar mehr, beziffern liese. Das verkauft sich politisch doch gut, oder ?

  1. wenn Du ablehnst bekommst du eine Sanktion. Ob ne Maßnahme sinnvoll is oder ned interessiert niemand.

  2. Wenn Du keine Leistungen beziehst ziehen sie Dir einen Prozentsatz von nix ab.

Dadi123 
Fragesteller
 19.04.2014, 14:26

Was kann ich nun tun um die Teilnahme zu verweigern ? Email, Telefon oder einen Termin vereinbaren ?

Effigies  19.04.2014, 15:42
@Dadi123

Ich habe normal nur mit den bedauernswerten Menschen zu tun, die gezwungen sind diesen Mist mit zu machen. Aber ich denke nicht, daß es Vorschriften gibt wie man gegen Regeln zu verstoßen hat ;o)

Du mußt Dir halt nur absolut sicher sein, daß Du innerhalb der nächsten 3 Monate nix von denen brauchst.

Klar darfst du auch ablehnen, mit einer Sperrzeit von drei Monaten und 30% weniger an Regelbedarf, kein Problem!

Wenn du keine Leistungen willst, kannst du tun und lassen was du willst. Niemand wird dich in eine solche Maßnahme zwingen

Dann bist du aber auch nicht mehr krankenversichert, und musst die Beiträge selbst bezahlen.

Dadi123 
Fragesteller
 19.04.2014, 14:48

ich bin seit kurzem familien verischert