Mein mann erhält 1800 Euro netto und ich bekam zuvor Arbeitslosengeld 1 kann ich trotzem Hartz4 bekommen ? Wir sind beide in Privatinsolvenz?
5 Antworten
Zwei Personen und 1800 euro und du willst echt noch Geld vom Staat??
Ihr bekommt gar nix, nichtmal Wohngeld.
Ihr habt doch echt zu genüge u schulden sind irrelevant
Nö kein Thema....
Kein Scheiss -eigentlich wollt ich es wissen wegen meiner Ex- Nachbarin und ehemalige Freundin die sehr tief in der Misere steckt !! War zwar nicht richtig das ich mich für sie ausgegeben hatte aber die Kritiken kann ich einstecken !!
Jo wenn man jeden Monat soviel schulden bezahlen muss is das nicht schön...... ich bin grad nicht sicher ob das bei wohngeld berücksichtigt wird.... muss sie halt mal so nen Antrag holen u rein schaun.
Für H4 ist es egal. Die interessieren sich nicht für schulden
ich werde sie ja morgen treffen und mir alle papiere zeigen lassen und dementsprechend sie auf Wohngeld hinweisen !! Ich danke Dir 1000 mal für die Antwort !!
Viel Glück
Grundsätzlich steht eine Privatinsolvenz einem ALG-II-Anspruch nicht entgegen. Auch dass du mit deinem Ehemann zusammenlebst und dieser erwerbstätig ist schließt erstmal nicht aus, dass du Leistungen vom Jobcenter beziehen kannst.
Soweit so gut. Maßgeblich ist bei der Berechnung eines Anspruchs aber, ob euer gesetzlicher Bedarf höher ist als euer gemeinsames Einkommen. Da du verheiratet bist, ist dein Ehemann für dich unterhaltspflichtig. Ihr habt somit zusammengenommen rd. 1.800,00 Euro pro Monat zur Verfügung.
Der Bedarf der euch zugestanden wird dürfte bei 2x der Regelbedarfsstufe 2 (2x 368 Euro) plus angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung (für zwei Personen im Schnitt 450,00 Euro kalt) liegen. Inklusive Gas- und Wasserkosten von etwa 150,00 Euro sind das zusammengenommen ca. 1.336,00 Euro.
Somit läge euer gemeinsames Einkommen über eurem geschätzten Bedarf. Wie angemessene Kosten der Unterkunft aussehen, ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich lege daher für die Endgültigkeit der Zahlen lieber nicht meine Hand ins Feuer.
Welche Beträge vom Einkommen deines Mannes abgesetzt werden können, kannst du im § 11b SGB II nachlesen: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html je nachdem ob da was dabei ist, mindert sich der Betrag von 1.800,00 Euro, der angesetzt werden muss. Insolvenzzahlungen scheinen leider nicht dazu zu gehören.
Eure Schulden sind dem Amt egal, dafür bekommt ihr kein Harzt IV. Die Gesellschaft kann nicht eure Schulden abbezahlen, dafür müßt ihr selber aufkommen.....auch mit Privatinsolvenz.
Ihr könntet evtl Wohngeld beantragen. Es kommt immer auf das Einkommen an. Da kann man sich bei den Ämter schlau machen.
Es kommt sogar noch dicker! Dein Mann muss sogar die Krankenversicherung für dich bezahlen. Wobei ich das bei Ehepaaren nicht ganz weiss. Meine Freundin war 1 jahr arbeitslos und ICH Musste für sie aufkommen. Habe geklagt und verloren. Hatte selber Schulden. Egal meinte das Sozialgericht.
Das tut mir leid echt leid für Euch !!
Ist schon 15 Jahre her
Als Eheleute ist man meist zusammen versichert.
Ja wenn man zusammen wohnt über ein Jahr ist man für den andern zuständig
Ehepaare sind gemeinsam krankenversichert, wenn einer von beiden nicht berufstätig ist.
Nein, ziemlich sicher nicht.
Dein Mann ist für dich unterhaltspflichtig und hat genug Geld, warum solltest du dann Hartz4 bekommen?
Allerdings sollte die Freigrenze über die er im Monat verfügen kann, dann höher sein, soweit ich weiß.
Bin aber nicht 100% sicher.
Davon gehen 600 Euro an Gläubiger ab !
Ja aber es gibt ja so ne Pfändungfreigrenze und die wird höher, wenn er dir gegenüber unterhaltspflichtig ist. Und die Gläubiger können nicht mehr bekommen, als euch zumutbar ist.
Habe ich mir fast schon gedacht -aber gut zu wissen !!
Sorry bitte nicht böse sein -ich wollts echt nur wissen !