Sind Spesen pfändbar in der Insolvenz?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin,

es gelten die Regeln nach den §§ 850 ZPO.

Demnach sind Spesen, VMA, Fahrtkosten usw kein Lohn sondern Aufwand.

Schichtzulagen, u. Mehrarbeitsvergütungen sind zur Hälfte ab zuführen.

Mit nem schlauen Buchhalter kann der Chef Teile des Lohnes als Aufwandsentschädigung usw zahlen.

So kann der Chef im gesetzlichen Rahmen z.B. Handykosten Fahrtkosten, VMA, Arbeitskleidung usw. zahlen.

Das hat für den Chef zusätzlich den Vorteil, dass für diese Art der Zuwendungen keine Sozialabgaben anfallen.

Im Übrigen sind auch Urlaubsgeld voll und Weihnachtsgeld bis 500€ Pfändungsfrei.

Es ist so, dass nach deinen Angaben 1 Unterhaltsverpflichtung besteht (das Kind).

Dann darf der nach § 850c ZPO mindestens 1360€ verdienen. die nicht berücksichtigt werden.

Bei dem genannten Verdienst von 1800€ müssen nach Tabelle 217€ abgeführt werden.

Das wäre selbst ohne Spesen so, also wenn das nur der normale Lohn wäre.

Man sollte sich mal seinen Inso-Antrag durchlesen. Und den § 287 Abs 2 Satz 1

Da steht nämlich drin, dass der Antragsteller (also der Inso-Schuldner) den pfändbaren Teil seiner Einkünfte an die Inso-Masse abtritt.

Der Inso-Verwalter hat keine anderen Regeln wie die der §§ 850 ZPO aufzustellen.

Das ist nicht wie bei Hartz, wo ein persönlicher Bedarf ermittelt wird.

Auch kann nicht das Einkommen einer anderen Person mit angerechnet werden.

DU bist nämlich nicht insolvent, sondern NUR dein Mann.

Wenn dein Mann nur den Versicherungspflichtigen Job hat, müsst Ihr selber gar nix überweisen.

Dann muss der Chef nach den Regeln der §§ 850 ZPO abführen.

Es gibt aber die Möglichkeit, mit dem Insoverwalter zu vereinbaren, dass, wie bei nem Dauerauftrag, eine feste angemessene Summe an die Inso-Masse gezahlt wird.

Das macht man wenn mehrere Einkünfte da sind o. bei Selbstständigen usw.

Das würde aber nur Sinn machen, wenn die Gesamteinkünfte höher sind, als wenn man eine angemessene sozoalversicherungspflichtige Tätigkeit hätte. Dann führt man selbst soviel ab, als wenn man n normalen Job hat. Die Möglichkeit steht in der ImsO. §295 Abs 2 InsO

Das hat den Vorteil, dass es keine Pfändungen usw. gibt.

DANKESCHÖN FÜR DEINE HILFREICHE UND AUSFÜHRLICHE ANTWORT !!!!

Nachtschichtzulage ist Einkommen. Spesen dagegen sind durchlaufende Posten. Die können nicht gepfändet werden. Sie werden ja normalerweise auch brutto für netto außerhalb der Gehaltsabrechnung gezahlt.

Wenn sein Verdienst auf 1300 € festgesetzt ist, muss er alles darüber abgeben.. So sind die Spielregeln der Insolvenz.

Das hat damit nichts zu tun...

vorsicht...wenn die wohlverhaltensphase verletzt wird, ist die insolvenz nichtig...

eben drum frage ich ja!

Ja,sind Pfaendbar.

nein, sind sie nicht!