Privatinsolvenz wieviel bleibt wenn man unterhalt für 1 Kind zahlen muss

4 Antworten

> 1.Wo liegt die Pfändungsgrenze für den Kindesunterhalt?

Es gibt keine Pfändungsgrenze für den Kindesunterhalt sondern einen Selbsbehalt. Dieser beträgt 1080€.

Unterhalsschulden die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschanden sind, sind zur Tabelle anzumelden, werden also nur anteilig im Rahmen des Insolvenzverfahrens bedient. 

Durch die Unterhaltspflicht steigt der pfändungsfreie Betrag.

Wichtig ist es, den Unterhaltstitel an Ihre Leistungsfähigkeit anzupassen. Das heißt sie sollten vor dem Insolvenzverfahren eine Änderung des Unterhaltstitels gerichtlich erzwingen. Sonst laufen wenn der laufende aktuell titulierte Unterhalt nicht bedient wird nämlich neue Schulden auf.

Die Unterhaltsschulden gehen NICHT mit in die Privatinsolvenz.

Dir bleibt der Mindestselbstbehalt, vom überschiessenden rest werden vorrangig die Unterhaltsschulden beglichen, der Rets erst danach.

Und nach der Privatinso wird das JA auf der Matte stehen und die Rückforderung betreiben.

Mit der Privatinso wirst du alle anderen Schulden los und danch kannst du dann daran gehen, die aufgelaufenen Unterhaltsschulden zu begleichen.

Du bist übrigens verpflichtet, alles zu tun, um den Unterhalt zu leisten... also auch zB einen Nebenjob neben dem Hauptjob anzunehmen!

01079 
Fragesteller
 23.01.2014, 04:02

Das hab ich von frag-einen-Anwalt.

  1. Unterhaltsrückstand Aufgrund des laufenden Privatinsolvenzverfahrens werden die Unterhaltsrückstände, die ebenso als Schulden in der Insolvenz berücksichtigt werden müssen, lediglich dann bezahlt bekommen, wenn Sie als Verbindlichkeiten angemeldet werden und dann (entsprechend einer Quote, die im Zweifel das Gericht festlegt) monatlich im Laufe der Wohlverhaltensperiode zurückgezahlt werden müssen. Ich kann Ihnen erfahrungsgemäß leider nicht viel Mut machen, dass Sie – wegen des Vorliegens des absoluten Mindesteinkommens seitens des Vaters – dabei viel/überhaupt etwas bekommen werden. Wenn allerdings nach dann 6 Jahren des Wohlverhaltens durch den Vater eine Restschuldbefreiung eintritt, sind die rückständigen Unterhaltsleistungen leider ebenso „verfallen". Von daher kann ich Ihnen nicht viel Mut machen, dass sie von den Rückständen insgesamt viel erhalten werden. Zumal leider die Unterhaltsrückstände nicht vorrangig vor den übrigen Schulden zu berücksichtigen sind.

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alle aufgelaufenen Unterhaltskosten VOR der Insolvenz werden ins Verfahren mit reingenommen. Nur die Unterhaltskosten WÄHREND der Insolvenz laufen weiterhin auf. heißt also, am besten während der Unterhaltspflicht die eidesstattliche Versicherung ablegen, dass man nicht zahlen KANN (WENN man denn tatsächlich nicht kann, selbstverständlich!), und wenn man NICHT MEHR unterhaltspflichtig ist: Insolvenz anmelden! Dann werden ALLE aufgelaufenen Unterhaltssschulden mit einbezogen. So riet mir meine Anwältin. Nicht immer der Unterhalt zahlende ist der Böse!!!

zu 1. Existiert nicht. Kinderzahlungen und Unterhaltspflicht steht allen anderen Dingen voran. zu 2.. Nur auf den Mindestsatz. Da gibt es Listen.

Es gibt keine UV Schulden die mit in Invo gehen. Höchstens eine Frist. Sprich es läuft weiter aber...