Kindesunterhalt, trotz eheähnlicher Gemeinschaft?
Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage rein interessehalber. Also mein Freund und ich bekommen ein gemeinsames Kind. Wir leben zusammen. Er zahl KU für seine Tochter aus vergangener Beziehung. Wir sind nicht verheiratet. Meine Frage, wird unser baldiger Nachwuchs angerechnet. Nun ist er ja für zwei Kinder unterhaltspflichtig. Wie läuft das nun weiter??? Liebe Grüße Lina
7 Antworten
Natürlich muss er Kindesunterhalt zahlen. Sowohl für das bereits vorhandene als auch für das zukünftige. Dadurch kann es passieren, dass der Unterhalt für das Kind aus der ersten Beziehung geringer ausfällt, weil er dann ja für zwei Kinder unterhaltspflichtig ist.
Für sein Kind muss er zahlen. Egal wieviele Kinder er noch macht oder ob er verheiratet ist.
Ach sooo meinst du das? Nein, ausser du meldest es beim Jugendamt. Dann könnte es sein. Aber was soll das bringen, wenn ihr zusammen wohnt. Er beteiligt sich doch an den Kosten, hoff ich mal..
Nein. Eine Barzahlung muss er nicht leisten, denn er zahlt z.B. einen Teil der Miete, der Lebensmittel, der Nebenkosten und wenn Sachen für das Kind angeschafft werden, ist er ja auch an den Kosten beteiligt.
Ich will ja auch gar kein Geld von ihm, da wir ja eh alles teilen. Aber kann es sein, dass er für das erste Kind dann weniger zahlen muss? Da seine Kosten ja durch das zweite Kind steigen. Wir wollen halt weiterhin den vorgeschrieben Unterhalt fürs erste Kind zahlen, weil es kann ja nicht schlechter dargestellt werden. Aber ich habe schon von solchen Fällen gehört
Der Bergiff Verantwortung scheint Ihrem "Freund" völlig abzugehen, indem er freizügig ein Kind nach dem anderen zeugt ohne sich darüber auch nur im geringsten im Klaren zu sein, dass einem solchen Kind auch Liebe, Fürsorge und damit das Recht auf eine gesicherte Zukunft in geordneten Verhältnissen zusteht. Es ist eine Schande, dass dieser Staat für Typen seiner "Klasse" im Gesetz keine Strafen kennt!
Hallo? Wie kannst du darüber urteilen ob mein Freund wahrlos Kinder in die Welt setzt? Wir sind seit etlichen Jahren ein Paar und haben uns sehr viele Gedanken darüber gemacht, ob wir ein Kind in "diese" Welt setzen. Also ich finde es ist unfair einfach so zu urteilen. Und nur weil er schon ein Kind aus einer früheren Beziehung hat, ist er kein schlechter Mensch. Er gibt seinem Kind Liebe, Fürsorge und ein wunderbares Umfeld. Habe ich mich in meiner Frage so ausgedrückt als wäre mein Freund ein assi der sich durch die Weltgeschichte .....st?
Ich kann schelm1 schon ein bisschen verstehen.. Denn wenn man deine Frage beim ersten mal liest hört es sich so an als ob du wissen möchtest ob dein Freund jetzt nur noch für euer Kind, nicht aber für sein anderes zahlen müsste..
so ist es aber nicht
Der Rückschluß ergab sich aus der geäußerten finanziellen Sorge und dem daraus fogernden finanziellen Defizit und die Zuwendung für das andere Kind. bleibt zu hoffen, dass diese Dingen Ihrem gemeinsamen Kind nicht widerfahren! - Ich wünsche Ihnen dazu viel Glück und alles erdenklich Gute!
Die Sache schwelt ja schon länger, wenn auch mit wechelnden Charakteren unter dem gleichen Pseudonym!:
Brauche Hilfe zum Thema Unterhalt gefragt von Lina86 am 25.01.2010 um 14:22 Uhr Hallo zusammen,
ich habe eine Tochter mit meiner EX-Freundin für die ich monatlich Unterhalt zahle. Mit meiner neuen Lebenspartnerin möchte ich auch gerne ein Kind haben. Sie ist sich aber nicht sicher ob wir das finanziell hinbekommen. Wir gehen beide arbeiten. Ich verdiene aber nur 916 Euro und zahle davon noch Schulden aus erster Beziehung ab und halt den monatlichen Unterhalt für meine Tochter. Wenn wir jetzt ein Kind bekommen, wird der Unterhalt für meine Tochter dann angepasst, weil ich dann ja für zwei Kinder unterhaltsverpflichtet bin. Ich schätze mal die finanziellen Sorgen meiner Freundin sind berechtigt, wir wünschen uns beide aber so sehr ein gemeinsames Kind.
Langeweile oder was??? Ja mein Freund nutzt dieses Profil auch. Und es ist ein halbes Jahr her und beruflich hat sich "ein Segen" bei uns einiges getan. Wir verdienen beide erheblich mehr und somit konnte er seit den letzten Monaten auch für sein erstes Kind den vollen KU zahlen. Und sogar noch Kita usw.
@ Lina86 - seltsam! Am 25.01.2010 bezeichnen Sie sich noch als "neue" Lebenspartnerin, was nicht unbedingt für die von Ihnen vertretene Aufassung einer bereits etliche Jahre andauernde Gemeinschaft spricht; es sei denn, die Zeugung des 1. Kindes fiel bereits in die Zeit Ihrer Gemeinsamkeit.
neu meinte er nur, damit kein Durcheinander wegen Ex und derzeitiger Freundin entsteht. Außerdem habe ich keinen Bock mich vor dir zu rechtfertigen. Zum Klugscheißen biste bestimmt nicht hier....
Dein Freund zahlt weiterhin für sein Kind den normlaen Unterhalt.. Dir gegenüber ist er erst mal nicht zu Unterhalt verpflichtet weil ihr ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und somit sowieso von seinem Geld lebt..
Offiziell muss er das.
Ich kenne ein Paar, da zahlt er den Unterhalt auf ihr Konto (der Betrag wird vom Jugendamt vorgeschrieben).
Aber da sie zusammen leben, ist das nur Geld hin- und herschieben.
Die Mutter bekommt auch das Kindergeld und alle anderen Unterstützungen.
ja sowas habe ich auch schonmal gehört...daher auch meine Frage...Danke
auch wenn wir zusammen leben, muss er trotzdem Unterhalt an mich für das Kind zahlen???